Hausratversicherung
Wer eine eigene Wohnung oder ein eigenes Haus mit Hausrat von bedeutendem Wert hat, braucht eigentlich eine Hausratversicherung. Sie zahlt das erforderliche Geld, um z. B. nach einem Brand, Raub, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruchdiebstahl, Leitungswasser-, Sturm- oder Hagelschaden die verbrannten, gestohlenen oder beschädigten Hausratgegenstände ersetzen zu können - und zwar zum Neuwert bzw. Wiederbeschaffungswert.
Wie wichtig ist eine Hausratversicherung?
Eine Hausratversicherung wird von jedem, der einen eigenen Hausstand mit Hausrat von bedeutendem Wert gegründet hat, benötigt. Denn sofern nicht ausreichend Vermögen zur Verfügung steht, um den Hausrat im Falle eines großen Schadensfalles oder gar Totalschadens durch eine der versicherten Gefahren wie Feuer, Leitungs- wasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl wieder zu beschaffen, kann dies erhebliche finanzielle Einbußen zur Folge haben.
Gegen welche Gefahren ist man in der Hausratversicherung versichert?
Der Hausrat wird normalerweise gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Beraubung, Leitungswasser, Sturm (einschl. Hagel), Vandalismus nach einem Einbruch sowie meist auch Überspannung durch Blitzschlag versichert. Einige dieser Risiken gehören allerdings nicht zur Grundabsicherung, sondern müssen extra versichert werden (wie auch Fahrraddiebstahl).
Sind Überspannungsschäden mitversichert?
Meist wird auch Versicherungsschutz für Überspannungsschäden gewährt. Zu beachten ist jedoch, dass nicht Überspannungen jeder Art versichert sind, sondern nur Schäden aufgrund „Gewittertätigkeit". Eine Überspannung wegen Netzschwankungen wäre damit nicht ersatzpflichtig.
Zahlt die Hausratversicherung auch bei Fahrraddiebstahl- bzw. bei Glasbruchschäden?
Der Diebstahl von Fahrrädern außerhalb geschlossener Räume ist nicht mehr mitversichert. Sollten Fahrräder bei einem Einbruchdiebstahl aus einem allein genutzten geschlossenen Raum entwendet werden, sind sie wie ganz normaler Hausrat zu behandeln, werden also zum Neuwert über die Hausratversicherung ersetzt. Auch Glasbruchschäden sind nicht mitversichert. Eine Absicherung der Risiken kann jedoch separat erfolgen.
Sollte man die Einbauküche über die Wohngebäude- oder die Hausratversicherung versichern?
Ob die Einbauküche nun in der Wohngebäude- oder in der Hausratversicherung berücksichtigt werden soll, ist leider nicht ganz einfach. Grundsätzlich ist die Mitversicherung in der Wohngebäudeversicherung zwar vom Beitrag her günstiger, beachten sollte man aber, dass die Küche dann nicht gegen den Vandalismus nach einem Einbruchdiebstahl versichert ist. Da die Vandalismusschäden in den letzten Jahren immer mehr zunehmen, wäre eine Absicherung der Einbauküche über die Hausratversicherung ratsam. Der Wert der Küche muss jedoch bei der Ermittlung der Versicherungssumme berücksichtigt werden, außerdem sollte auf dem Anmeldeformular ein entsprechender Vermerk vorhanden sein, damit es im Schadensfall nicht zu Unstimmigkeiten kommen kann
Wie hoch muss die Versicherungssumme sein?
Die Versicherungssumme sollte so hoch sein, dass die Versicherung die Wiederbeschaffung des kompletten Hausrates bezahlt. Viele Versicherte unterschätzen den Wert des Hausrates allerdings gründlich. Das Problem dabei: wer nur die Hälfte seines Hausrates versichert, bekommt im Schadensfall auch nur die Hälfte erstattet. Davor kann man sich schützen, wenn man je nach Versicherungsgesellschaft ca. 500-700 Euro je Quadratmeter Wohnfläche versichert. Dann bekommen Sie eine Police mit Verzicht auf Unterversicherung.