Bauberufsgenossenschaft bei Eigenleistungen Pflicht
Der Versicherungsschutz über die Bauberufsgenossenschaft ist wichtig für alle Bauherren, die zusammen mit Freunden, Verwandten und Arbeitskollegen Eigenleistungen beim Hausbau erbringen. Dabei gilt: versichert werden müssen alle Helfer, wenn deren Gesamtarbeitszeit mehr als 39 Stunden beträgt. Wer das “vergisst”, kann mit einem Bussgeld von bis zu 2.500 Euro freundlich daran erinnert werden.
Wer ist versichert?
Wenn Familienangehörige, Verwandte, Nachbarn oder Kollegen beim privaten Hausbau mit anpacken, so sind diese Helfer des Bauherrn grundsätzlich automatisch bei der Bauberufsgenossenschaft wie "echte" Arbeitnehmer gegen die Folgen von Arbeitsunfällen versichert. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Helfer unentgeltlich oder gegen Lohn arbeiten.
Versicherungsschutz besteht bei Arbeitsunfällen, die ein Versicherter im Zusammenhang mit seiner versicherten Tätigkeit auf der Baustelle erleidet. Versichert sind darüber hinaus, wie in jedem Arbeitsverhältnis auch, die Wegeunfälle zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, hier also der Baustelle.
Eine private Unfall- oder Haftpflichtversicherung befreit nicht von dieser gesetzlichen Unfallversicherung!
Von dem Versicherungsschutz ausgenommen sind lediglich der Bauherr selbst und sein Ehegatte. Sie können sich auf Antrag freiwillig bei der Bau-BG versichern.
Was leistet die Bau-BG bei einem Arbeitsunfall?
Nach Eintritt eines Arbeitsunfalles haben die Versicherten Anspruch auf Heilbehandlung einschließlich Leistungen der medizinischen Rehabilitation, auf berufsfördernde, soziale und ergänzende Leistungen zur Rehabilitation, auf Leistungen bei Pflegebedürftigkeit sowie auf Geldleistungen und Rente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit. Sachschäden und Ansprüche auf Schmerzensgeld deckt die gesetzliche Unfallversicherung nicht ab.
Was kostet die Versicherung?
Die Prämien sind regional sehr unterschiedlich und liegen zwischen ca. 1,50-2,00 Euro pro Helferstunden. Ganz wichtig: die Bauberufsgenossenschaft geht bei der Prämienberechnung oft nach eigenen Tabellen und Statistiken. Führen Sie daher Buch über die tatsächlich geleisteten Stunden.
Pflichten des Bauherren
- durch seine Tätigkeit wird der Bauherr gesetzlich zum Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten (Eigenbauunternehmer). Der Bau-BG gegenüber hat er alle Verpflichtungen eines Unternehmens. Insbesondere muss er die Unfallverhütungsvorschriften beachten
- jeden Arbeitsunfall, durch den ein bei Eigenbauarbeiten Beschäftigter getötet oder mehr als drei Tage arbeitsunfähig wird, binnen drei Tagen melden
- seine Baumaßnahme binnen einer Woche nach Beginn der Eigenbauarbeiten bei der Bau-BG anmelden, wenn private Helfer tätig werden
- die tätig gewesenen Hilfskräfte im Eigenbaunachweis melden
- die festgesetzten Beiträge an die Bau-BG zahlen
Was kostet der Versicherungsschutz?
Eigenbauarbeiten bringen ein höheres Risiko mit sich. Außerdem gehören die Eigenbauunternehmer nur kurzfristig der Solidargemeinschaft an. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem zeitlichen Umfang der Tätigkeit. Die Beiträge werden nach einem fiktiven, für die Helferstunden zugrunde gelegten Arbeitsentgeld berechnet.
Sonderfall: öffentlich geförderte Baumaßnahmen
Werden private Baumaßnahmen mit öffentlichen Mitteln gefördert, sind alle Helfer, einschließlich Bauherr und Ehegatte, beitragsfrei versichert. Zuständig sind in diesem Fall die Gemeindeunfallversicherungsverbände oder Unfallkassen.
Anmeldung bei Bau-BG
In der Regel erhält die Bau-BG über die Bauämter Kenntnis von den erteilten Baugenehmigungen. Daraufhin werden die Bauherren auf die gesetzliche Unfallversicherung bei Eigenbauarbeiten hingewiesen. Diese Regelung befreit den Bauherrn aber nicht von der für ihn bestehenden Anmeldepflicht zur Bau-BG, wenn private Helfer tätig werden. Jeder Bauherr, der Eigenbauarbeiten ausführt, sollte deshalb seine Baumaßnahme selbst bei der Bau-BG anmelden, wenn er nicht bald nach Erteilung der Baugenehmigung Post von der Bau-BG erhalten hat.
Weitere Informationen finden Sie direkt bei der Bauberufsgenossenschaft