Was bedeutet Mietpreisbremse?
Die Mietpreisbremse ist ein gesetzliches Instrument in Deutschland, das dazu dient, den Anstieg der Mieten in angespannten Wohnungsmärkten zu begrenzen. Sie wurde im Jahr 2015 eingeführt und ist Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (u.a. § 556d BGB). Ziel ist es, bezahlbaren Wohnraum zu sichern und Mieterinnen und Mieter vor unverhältnismäßig hohen Mietforderungen zu schützen.
Funktionsweise der Mietpreisbremse
Die Mietpreisbremse regelt, dass bei der Wiedervermietung einer Wohnung die Miete maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Die ortsübliche Vergleichsmiete wird in der Regel durch Mietspiegel ermittelt, die von den Kommunen oder unabhängigen Institutionen erstellt werden.
Wichtig: die Mietpreisbremse greift bei der Neuvermietung und nicht bei bestehenden Mietverhältnissen. Aber auch im Bestand gibt es einen Deckel für Mieterhöhungen. Siehe Stichwort Kappungsgrenzen!
Ausnahmen von der Mietpreisbremse
Es gibt jedoch einige Ausnahmen, die die Anwendbarkeit der Mietpreisbremse einschränken:
- Neubauten: Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, sind von der Mietpreisbremse ausgenommen.
- Umfassend modernisierte Wohnungen: Hat der Vermieter die Wohnung vor der Wiedervermietung umfassend modernisiert, darf er die Kosten in die Mietgestaltung einbeziehen.
- Bestandsmieten: Wenn die Miete bereits vor der Wiedervermietung über der zulässigen Grenze lag, darf sie in gleicher Höhe weiter verlangt werden.
Regelungen und Ausnahmen in den Bundesländern
Die Mietpreisbremse gilt nicht flächendeckend, sondern nur in ausgewiesenen Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Die jeweiligen Bundesländer entscheiden, wo diese Gebiete liegen und ob die Mietpreisbremse dort angewendet wird. Für die Festlegung dieser Gebiete müssen die Länder Kriterien wie Bevölkerungswachstum, Wohnungsleerstand oder Mietbelastung berücksichtigen.
Aktuell (Stand 12/2024) gibt es nur in folgenden Bundesländern keine Mietpreisbremse:
- Saarland
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
Kritik und Effektivität
Die Mietpreisbremse wird kontrovers diskutiert. Befürworter argumentieren, dass sie einen wichtigen Beitrag leistet, um Mieterinnen und Mieter vor übermäßigen Mietsteigerungen zu schützen und somit soziale Verdrängung zu verhindern. Kritiker hingegen bemängeln, dass die Mietpreisbremse in der Praxis oft nicht wirksam sei, da Verstöße selten geahndet werden und viele Mieter ihre Rechte nicht kennen oder durchsetzen.
Zudem wird häufig darauf hingewiesen, dass die Mietpreisbremse allein nicht ausreicht, um die Probleme auf dem Wohnungsmarkt zu lösen. Ohne zusätzliche Maßnahmen wie den Bau neuer Wohnungen, die Förderung sozialen Wohnungsbaus und eine Reform des Mietrechts bleibe sie ein begrenztes Instrument.
Rechte der Mieterinnen und Mieter
Mieter, die den Verdacht haben, dass ihre Miete unrechtmäßig über der zulässigen Grenze liegt, haben das Recht, die Höhe der Miete zu rügen. Dabei müssen sie den Vermieter schriftlich darauf hinweisen und die ortsübliche Vergleichsmiete nennen. Sollte der Vermieter die überhöhte Miete nicht anpassen, können Mieter rechtliche Schritte einleiten.
Fazit
Die Mietpreisbremse ist ein wichtiger Schritt, um die Mietentwicklung in Deutschland zu regulieren und für mehr Gerechtigkeit auf dem Wohnungsmarkt zu sorgen. Dennoch bleibt sie ein umstrittenes Instrument, das ständig überprüft und angepasst werden muss, um den Herausforderungen des Wohnungsmarktes gerecht zu werden. Für eine nachhaltige Verbesserung sind umfassendere Reformen und Investitionen notwendig, die sowohl die Interessen von Mietern als auch von Vermietern berücksichtigen.
Die Mitpreisbremse gilt bis Ende 2025. Die CDU/CSU hat angekündigt, diese im Falle eines Wahlgewinns nicht zu verlängern.
Dieser Beitrag wurde mit KI geschrieben und redaktionell überarbeitet und ergänzt!
