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Nichtabnahmeentschädigung

Die Nichtabnahmeentschädigung ist ein Begriff aus der Immobilienfinanzierung und beschreibt eine Vertragsstrafe, die Banken von Kreditnehmern verlangen können, wenn ein bereits vereinbarter Immobilienkredit nicht abgerufen wird. Diese Regelung dient dazu, die Bank für den entgangenen Zinsertrag und eventuelle weitere Kosten zu entschädigen.

Was ist eine Nichtabnahmeentschädigung?

Wenn ein Kreditnehmer mit einer Bank einen Darlehensvertrag abschließt, verpflichtet sich die Bank, den vereinbarten Kreditbetrag zu den festgelegten Konditionen bereitzustellen. Der Kreditnehmer ist im Gegenzug verpflichtet, das Darlehen abzunehmen und die Zins- und Tilgungszahlungen zu leisten. Falls der Kreditnehmer das Darlehen nicht oder nicht vollständig in Anspruch nimmt, entsteht der Bank ein wirtschaftlicher Schaden. Diesen Schaden kann sie durch die Nichtabnahmeentschädigung geltend machen. Dei Nichtabnahmeentschädigung ist vergleichbar mit der Vorfälligkeitsentschädigung.

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Zinsschaden, der der Bank entsteht, sowie nach den Kosten, die durch die Bereitstellung des Darlehens anfallen. Sie wird vertraglich festgelegt und kann je nach Bank und Darlehensvertrag variieren.

Typische Situationen, in denen eine Nichtabnahmeentschädigung fällig wird

  1. Rücktritt vom Immobilienkauf: Der Kreditnehmer tritt vom Kaufvertrag für die Immobilie zurück und benötigt das Darlehen nicht mehr.
  2. Finanzierungsänderung: Der Kreditnehmer entscheidet sich nach Vertragsabschluss für eine andere Finanzierungsstrategie, etwa durch Eigenkapitalzuführung oder Finanzierung über einen anderen Anbieter.
  3. Fehlende Unterlagen: Der Kreditnehmer kann die Voraussetzungen für die Auszahlung des Darlehens nicht erfüllen, z. B. weil wichtige Dokumente fehlen oder die Finanzierungssumme überarbeitet wird.

Berechnung der Nichtabnahmeentschädigung

Die genaue Berechnung der Nichtabnahmeentschädigung ist oft komplex und hängt von mehreren Faktoren ab, darunter:

  • Der vereinbarte Sollzinssatz
  • Die Laufzeit des Darlehens
  • Der nicht abgerufene Kreditbetrag
  • Die aktuelle Zinsentwicklung am Markt

In der Regel entspricht die Entschädigung dem entgangenen Zinsertrag der Bank abzüglich eventueller Refinanzierungsmöglichkeiten.

Rechtliche Grundlagen

Die Erhebung einer Nichtabnahmeentschädigung ist in Deutschland rechtlich zulässig, sofern dies im Darlehensvertrag vereinbart wurde. Laut § 490 Abs. 2 BGB kann der Darlehensnehmer allerdings in Ausnahmefällen von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen, etwa bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung. In solchen Fällen entfällt die Verpflichtung zur Zahlung der Entschädigung.

Wie kann eine Nichtabnahmeentschädigung vermieden werden?

  • Präzise Planung: Vor Abschluss des Darlehensvertrags sollte der Finanzierungsbedarf genau kalkuliert werden, um spätere Änderungen zu vermeiden.
  • Flexibilität vereinbaren: Einige Banken bieten Darlehensprodukte an, bei denen eine flexible Anpassung der Kreditsumme möglich ist.
  • Widerrufsrecht prüfen: Der Vertrag sollte auf eine korrekte Widerrufsbelehrung überprüft werden. Fehlerhafte Belehrungen können die Verpflichtung zur Zahlung der Nichtabnahmeentschädigung aufheben.
  • Verhandlungen: Mit der Bank kann verhandelt werden, ob auf die Entschädigung verzichtet oder diese reduziert wird.

Fazit

Die Nichtabnahmeentschädigung ist ein wichtiger Bestandteil von Immobilienfinanzierungen und dient der Bank als Absicherung gegen finanzielle Verluste. Kreditnehmer sollten sich der Konsequenzen bewusst sein und bereits bei der Vertragsgestaltung darauf achten, dass die Finanzierungsmittel bedarfsgerecht geplant werden. Mit einer guten Vorbereitung und durchdachten Entscheidungen lässt sich die Zahlung einer Nichtabnahmeentschädigung oft vermeiden.

(Dieser Artikel wurde mit KI erstellt und redaktionell überarbeitet bzw. ergänzt)