Als Bauspardarlehen bezeichnet man das Darlehen, das man nach der sog. Zuteilung eines Bausparvertrages von einer Bauparkasse erhält. Dabei handelt es sich um ein Annuitätendarlehen mit laufenden gleichbleibenden Zins- und Tilgungsraten.
Als Bausparer hat man keinen Rechtsanspruch auf das Darlehen. Um das Bauspardarlehen zu bekommen, muss man - wie bei jeder Bank auch- eine ganz normale Bonitätsprüfung durchlaufen. Erst wenn man diese erfolgreich gemeistert hat, bekommt man von der Bausparkasse auch das Bauspardarlehen zusammen mit dem Bausparguthaben.
Die Höhe des Bauspardarlehens berechnet sehr einfach:
Bausparsumme ./. vorhandenes Guthaben = Bauspardarlehen
Eine Besonderheit gibt es bei Bauspardarlehen: bei Darlehensbeträgen bis 50.000 Euro dürfen Bausparkassen auf die Eintragung einer Grundschuld als Darlehenssicherheit verzichten. Trotzdem eignet sich ein Bauspardarlehen nicht für die Finanzierung von Konsumgütern o.ä., da in der Regel die wohnwirtschaftliche Verwendung des Darlehens nachgewiesen werden muss.
Siehe auch
(Dieser Beitrag wurde ohne Einsatz von KI erstellt)