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Sondertilgung

Unter Sondertilgung versteht man eine zusätzliche Tilgung neben der eigentlichen regelmäßigen Tilgungsrate eines Darlehens. Eine solche Sondertilgung muss im Darlehensvertrag ausdrücklich vereinbart werden, ansonsten sind Sondertilgungen grundsätzlich nicht möglich. Eine solche Vereinbarung kann auf zwei Wegen erfolgen:

  • es wird ein fester Betrag und ein fester Termin für eine Sondertilgung vereinbart (beispielsweise bei späterer Fälligkeit eines Sparvertrages o.ä.)
  • es wird eine Sondertilgungsoption vereinbart, bei die Bank das Recht einräumt, jährlich eine mehr oder weniger bestimmte Summe als Sondertilgung zu leisten (am häufigsten ist eine Sondertilgungsoption in Höhe von 5 - 10% des ursprünglichen Darlehensbetrages pro Jahr)

Eine feste Sondertilgung sollte nur vereinbart werden, wenn der Betrag und der Zeitpunkt für die Sondertilgung genau feststehen und die Sondertilgung auf jeden Fall erfolgen soll.

Sondertilgung verkürzt die Darlehenslaufzeit!

Mit jeder Sondertilgung reduziert man bei einem Annuitätendarlehen die ursprünglich kalkulierte Darlehenslaufzeit teils deutlich. Dies leigt einfach daran, dass sich sich der Tilgungsanteil in der Darlehensrate nach der Sondertilgung deutlich erhöht. Man ist also bei gleichbleibender Rate (diese wird bei einer Sondertilgung nicht angepasst) ggf. deutlich schneller schuldenfrei und minimiert das sog. Zinsänderungsrisiko bei Ablauf der Zinsbindung).

Sondertilgung ist nicht Sonderzahlung!

Eine Sondertilgung reduziert sofort die Restschuld des Darlehens, wohingegen eine Sonderzahlung in einen Bausparvertrag "nur" das Bausparguthaben erhöht. Das ist ein wichtiger Unterschied, der von Banken, Bausparkassen und Vermittlern gerne außer Acht gelassen wird.

Siehe auch: