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Kombidarlehen

Das ist die Kombination aus einem tilgungsfreien Darlehen in Verbindung mit einem Bausparvertrag gemeint. Der anzusparende Bausparvertrag lost nach Zuteilung das tilgungsfreie Darlehen ab mit dem angesparten Bausparguthaben und dem Bauspardarlehen ab. Die Zinsbindung des tilgungsfreien Vorausdarlehens sollte auf den voraussichtlichen Zuteilungszeitpunkt des Bausparvertrages abgestimmt sein.

Kombidarlehen können eine Alternative zu Annuitätendarlehen mit langen Zinsbindungen (20 oder mehr Jahre) sein. Allerding muss man in jedem Einzelfall sehr genau prüfen, ob das Kombidarlehen „unter dem Strich“ tatsächlich günstiger ist. Banken, die selbst keine Darlehen mit mehr als 10 oder 15 Jahren Zinsbindung vergeben, bieten ihren Kunden dann mangels Alternativen gerne Kombi-Darlehen an (insbesondere Volksbanken und Sparkassen).

Bei den meisten Kombidarlehen besteht die Gefahr, dass die Bausparsparkasse bei Zuteilung des Bausparvertrages das Bauspardarlehen nicht bewilligt (beispielsweise, weil die Bausparer nicht die Bonitätsanforderungen erfüllen). Dann platzt das ganze Finanzierungsmodell. Dann kann nur das Bauspargutgaben für eine teilweise Tilgung des Vorausdarlehens verwendet werden, Der Rest muss dann anderweitig finanziert werden. Dieses Risiko ist ausgeschlossen, wenn das spätere Bauspardarlehen schon bei Genehmigung des Vorausdarlehens mit bewilligt wird (nennt sich „durchgenehmigt“). Das ist meistes dann der Fall, wenn die Bausparkasse selbst das Vorausdarlehen vergibt oder das Vorausdarlehen von einer Bank kommt, die besonders eng mit der Bausparkasse zusammenarbeitet bzw. die Bausparkasse zum Bankkonzern gehört.

Auch wir bieten unseren Kunden Kombidarlehen an, wenn das rein rechnerisch eine ernsthafte Alternative zu einem Annuitätendarlehen ist. Die Kunst besteht vor allem darin, die richtige Bausparkasse und den optimalen Bauspartarif für dieses Finanzierungsmodell zu finden.

Eine besondere Form des Kombidarlehens ist das Konstantdarlehen mit durchgängig gleichbleibender Rate.