Einige Unternehmen unterstützen ihre Mitarbeitern beim Hausbau oder -kauf mit einem Darlehen (Arbeitgeberdarlehen, Personalkredit, Mitarbeiterdarlehen,...). Der Vorteil eines Arbeitgeberdarlehens kann zum einen in dem Zinssatz liegen, der dafür zu zahlen ist. Zum anderen kann ein Arbeitgeberdarlehen aber auch fehlendes oder niedriges Eigenkapital ersetzen bzw. erhöhen.
Ein Arbeitgeberdarlehen muss allerdings bestimmte Anforderungen erfüllen, da ansonsten Steuern oder sogar Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Dazu gehört u.a., dass der Zinssatz gegenüber einem vergleichbaren Bankkredit nicht zu niedrig sein darf, denn sonst muss die Zinsersparnis als geldwerter Vorteil versteuert werden (gilt für alle Arbeitgeberdarlehen ab 2.601 Euro). Außerdem muss die Rückzahlung des Darlehens klar geregelt sein. Fehlt eine solche Regelung können neben Steuern auch noch Sozialversicherungsbeiträge anfallen.
Da wir derzeit sehr niedrige Zinsen haben, können die Zinskonditionen eines Arbeitgeberdarlehens -aus steuerlichen Gründen- vergleichsweise hoch sein. Trotzdem kann auch ein “teures” Arbeitgeberdarlehen sehr vorteilhaft sein. Banken behandeln das Arbeitgeber meistens wie Eigenkapital und je höher der Eigenkapitalanteil, desto günstiger kann die Bankfinanzierung werden. Am höchsten ist die Gesamtersparnis wenn Sie kein Eigenkapital haben bzw. die Eigenkapitalquote unter ca. 10% (plus Erwerbsnebenkosten) liegt.
Die genaue Gestaltung des Darlehensvertrages ist eine kniffelige Angelegenheit, denn dabei muss das aktuelle Steuer- und Arbeitsrecht berücksichtigt werden. Wichtige Inhalte sind die Höhe des Zinssatzes und die Folgen bei Kündigung durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer.
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