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Bankenaufsicht: die VAE bleiben auf der Watch-Liste der Bafin!

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat auch im letzten Rundschreiben an Banken zum Thema Geldwäschebekämpfung die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) auf der von uns sog. "Watch-List" belassen. Damit wird allen Verbrauchern mit Wohnsitz in den VAE - unabhängig von der Staatsangehörigkeit- der Zugang zu Bankdienstleistungen in Deutschland erschwert.

Update (08.10.2023): Die Emirate werden bis mindestens Früjahr 2024 auf der Watchlist der Bafin bleiben. Dann wird die Financial Action Task Force (FATF) eine erneute Prüfung vornehmen und entscheiden, ob die Emirate von der "grauen Liste" gestrichen werden.

Update (26.02.2024): Die VAE sind von der Grey List der FATF genommen worden. Allerdings hat die Bafin die Banken hierüber noch nicht per Rundschreiben informiert!

Die Bafin informiert die Banken in Deutschland mehr oder weniger regelmäßig per Rundschreiben über "Drittstaaten, die in ihren Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel aufweisen, die wesentliche Risiken für das internationale Finanzsystem darstellen (Hochrisiko-Staaten)".

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Diese Staaten werden in verschiedene Kategorien (1-4) eingeteilt. Je nach Kategorie ergeben sich für Banken besondere Prüfungspflichten bei Kunden mit Wohnsitz in den jeweiligen Ländern oder Geschäftsbeziehungen dorthin (Ausnahme Kategorie 4). In der Folge lehnen Banken eine Geschäftsbeziehung mit diesen Kunden oft ab und kündigen vereinzelt sogar bestehende Geschäftsbeziehungen.

Ihr Olaf Varlemann

Geschäftsführer der Baufi-Nord GmbH

Telefon:+49 (0) 1590-18 58 231

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