Bankenaufsicht: die VAE bleiben auf der Watch-Liste der Bafin!
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat auch im letzten Rundschreiben an Banken zum Thema Geldwäschebekämpfung die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) auf der von uns sog. "Watch-List" belassen. Grund: die VAE stehen immer noch auf der EU-Liste der Risikostaaten. Damit wird allen Verbrauchern mit Wohnsitz in den VAE - unabhängig von der Staatsangehörigkeit- der Zugang zu Bankdienstleistungen in Deutschland erschwert.
Update (26.02.2024): Die VAE sind von der Grey List der FATF genommen worden. Allerdings ändert das in Deutschland erst einmal nichts!
Die Bafin informiert die Banken in Deutschland mehr oder weniger regelmäßig per Rundschreiben über "Drittstaaten, die in ihren Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel aufweisen, die wesentliche Risiken für das internationale Finanzsystem darstellen (Hochrisiko-Staaten)".
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Diese Staaten werden in verschiedene Kategorien (1-4) eingeteilt. Je nach Kategorie ergeben sich für Banken besondere Prüfungspflichten bei Kunden mit Wohnsitz in den jeweiligen Ländern oder Geschäftsbeziehungen dorthin (Ausnahme Kategorie 4). In der Folge lehnen Banken eine Geschäftsbeziehung mit diesen Kunden oft ab und kündigen vereinzelt sogar bestehende Geschäftsbeziehungen.
Siehe auch: Liste der Hochrisikostaaten gem. EU-Verordnung
Ihr Olaf Varlemann
Geschäftsführer der Baufi-Nord GmbH
Telefon:+49 (0) 1590-18 58 231
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