Mehr Infos
Skip to main content

Neues KfW-Förderprogramm Solarstrom für Elektroautos (Nr. 442)

03.09.2023 Ab Ende September 2023 stelt der Bund insgesamt 500 Mio Euro für die Förderung von Solaranlagen zur Verfügung. Gefördert wird die Kombiation aus Solaranlage, Stromspeicher und Ladestation für ein E-Auto. Die Förderung erolgt über die KfW.

Förderprogramm Photovoltaik

Das "Förderprogramm zum Ausbau des Ladenetzes für Elektroautos in privaten Wohngebäuden" unterstützt Immobilieneigentümer mit einem Zuschuss von maximal 10.200 Euro. Grundvoraussetzung ist, dass ein E-Auto bereits vorhanden oder verbindlich bestellt ist. Zudem muss das E-Auto auch als Stromspreicher taugen, also den Strom der Autobatterie bei Bedarf auch wieder ins Stromnetz einspeisen können (bidirektionales Laden). Ist das nicht möglich oder gewollt, reduziert sich die maximal Förderung auf 9.600 Euro. Für das bidirektionale Laden benötigt man i.d.R. eine spezielle Wallbox.

Der Zuschuss kann über Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden. Wie es bei der KfW bzw. Fördermitteln so üblich ist, muss der Zuschuss natürlich vor Maßnahmenbeginn, also vor der Autragserteilung bzw. Bestellung beantragt werden. Der Zuschuss wird dann erst nach Abschluss der Arbeiten von der KfW ausgezahlt. Dementsprechend sollte man sich darauf einstellen, dass man erst einmal in Vorleistung gehen muss. Letzteres hängt vor allem von der Geschwindigkeit der Bearebitung beid er KfW ab.

Sinnvoll wäre es, wenn dieses Förderprogramm auch auf gewerblich genutzte Immobilien oder Wohn- und Geschäftshäuser ausgedehnt würde. So könnten z.B. Ladeninhaber und kleinere Betriebe ihren Kunden oder Mitarbeitern E-Lademöglichkeiten anbieten.

Die Details

Was wir gefördert?

  • Kauf und die Installation einer Lade­station für Elektro­autos in Kombi­nation mit einer Photo­voltaik­anlage und einem Solar­strom­speicher. Ziel der Förderung ist es, dass das E-Auto mit selbst­erzeugtem klima­freund­lichen Solar­strom aufgeladen werden kann.

Zu den geförderten Maßnahmen gehören:

  • der Kauf einer Lade­station (z. B. Wallbox) mit mindestens 11 Kilowatt (kW) Lade­leistung
  • der Kauf einer Photo­voltaik­anlage mit mindestens 5 Kilowatt­peak (kWp) Spitzenleistung
  • der Kauf eines Solar­strom­speichers mit mindestens 5 Kilowatt­stunden (kWh) Speicherkapazität
  • der Einbau und Anschluss der Gesamt­anlage, inklusive aller Installations­arbeiten
  • ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamt­anlage

Voraussetzungen für die Förderung:

  • Sie schaffen Ladestation, Photo­voltaik­anlage und Solar­strom­speicher fabrik­neu an, haben aber zum Zeit­punkt des Antrags noch nichts davon bestellt
  • Sie besitzen (im Eigentum oder Leasing) ein Elektro­auto oder Sie haben zum Zeit­punkt des Antrags ein Elektro­auto bestellt.
  • Ihr Wohngebäude besteht schon und Sie wohnen schon drin.

Wer wir gefördert?

  • Privatpersonen

Wie wird gefördert?

  • mittels eines einmaligen nicht rückzhalbaren Zuschusses

Wie hoch wird gefördert?

Der Zuschuss setzt sich aus folgenden Teil­beträgen zusammen:

  • für die Ladestation: 600 Euro pauschal (bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 Euro pauschal)
  • für die Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro
  • für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh, maximal 3.000 Euro

Sollten die Gesamtkosten unter dem Förderbetrag liegen, gibt es nichts!