Neues KfW-Förderprogramm Solarstrom für Elektroautos (Nr. 442)
03.09.2023 Ab Ende September 2023 stelt der Bund insgesamt 500 Mio Euro für die Förderung von Solaranlagen zur Verfügung. Gefördert wird die Kombiation aus Solaranlage, Stromspeicher und Ladestation für ein E-Auto. Die Förderung erolgt über die KfW.
Das "Förderprogramm zum Ausbau des Ladenetzes für Elektroautos in privaten Wohngebäuden" unterstützt Immobilieneigentümer mit einem Zuschuss von maximal 10.200 Euro. Grundvoraussetzung ist, dass ein E-Auto bereits vorhanden oder verbindlich bestellt ist. Zudem muss das E-Auto auch als Stromspreicher taugen, also den Strom der Autobatterie bei Bedarf auch wieder ins Stromnetz einspeisen können (bidirektionales Laden). Ist das nicht möglich oder gewollt, reduziert sich die maximal Förderung auf 9.600 Euro. Für das bidirektionale Laden benötigt man i.d.R. eine spezielle Wallbox.
Der Zuschuss kann über Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden. Wie es bei der KfW bzw. Fördermitteln so üblich ist, muss der Zuschuss natürlich vor Maßnahmenbeginn, also vor der Autragserteilung bzw. Bestellung beantragt werden. Der Zuschuss wird dann erst nach Abschluss der Arbeiten von der KfW ausgezahlt. Dementsprechend sollte man sich darauf einstellen, dass man erst einmal in Vorleistung gehen muss. Letzteres hängt vor allem von der Geschwindigkeit der Bearebitung beid er KfW ab.
Sinnvoll wäre es, wenn dieses Förderprogramm auch auf gewerblich genutzte Immobilien oder Wohn- und Geschäftshäuser ausgedehnt würde. So könnten z.B. Ladeninhaber und kleinere Betriebe ihren Kunden oder Mitarbeitern E-Lademöglichkeiten anbieten.
Die Details
Was wir gefördert?
- Kauf und die Installation einer Ladestation für Elektroautos in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher. Ziel der Förderung ist es, dass das E-Auto mit selbsterzeugtem klimafreundlichen Solarstrom aufgeladen werden kann.
Zu den geförderten Maßnahmen gehören:
- der Kauf einer Ladestation (z. B. Wallbox) mit mindestens 11 Kilowatt (kW) Ladeleistung
- der Kauf einer Photovoltaikanlage mit mindestens 5 Kilowattpeak (kWp) Spitzenleistung
- der Kauf eines Solarstromspeichers mit mindestens 5 Kilowattstunden (kWh) Speicherkapazität
- der Einbau und Anschluss der Gesamtanlage, inklusive aller Installationsarbeiten
- ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamtanlage
Voraussetzungen für die Förderung:
- Sie schaffen Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher fabrikneu an, haben aber zum Zeitpunkt des Antrags noch nichts davon bestellt
- Sie besitzen (im Eigentum oder Leasing) ein Elektroauto oder Sie haben zum Zeitpunkt des Antrags ein Elektroauto bestellt.
- Ihr Wohngebäude besteht schon und Sie wohnen schon drin.
Wer wir gefördert?
- Privatpersonen
Wie wird gefördert?
- mittels eines einmaligen nicht rückzhalbaren Zuschusses
Wie hoch wird gefördert?
Der Zuschuss setzt sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen:
- für die Ladestation: 600 Euro pauschal (bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 Euro pauschal)
- für die Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro
- für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh, maximal 3.000 Euro
Sollten die Gesamtkosten unter dem Förderbetrag liegen, gibt es nichts!