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So sichern Sie sich den Ergänzungskredit für Ihre Sanierung (358 u. 359)

Wer eine energetische Sanierung plant, profitiert oft von staatlichen Zuschüssen. Doch was, wenn der Zuschuss die Kosten nicht vollständig deckt? Hierfür hat die KfW die Programme 358 und 359 ins Leben gerufen: einen zinsgünstigen Ergänzungskredit, der speziell für bereits bezuschusste Sanierungsmaßnahmen gedacht ist. Dieser Artikel beantwortet die vier wichtigsten Fragen, damit Sie diese Chance optimal nutzen können: Wer wird gefördert, was wird gefördert, wie hoch ist die Förderung und was müssen Sie bei der Beantragung beachten?

1. Was sind die KfW-Ergänzungskredite 358 und 359?

Das Grundprinzip dieser Kredite ist einfach: Es handelt sich um einen Ergänzungskredit, den Sie zusätzlich zu einer bereits bewilligten, aber noch nicht ausgezahlten Zuschussförderung der KfW oder des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen können. Die entscheidende Voraussetzung ist, dass die zugrunde liegende Zuschusszusage nach den ab dem 1. Januar 2024 geltenden Förderbedingungen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM) erteilt wurde. Außerdem darf die Zusage zum Zeitpunkt der Kreditbeantragung nicht länger als 12 Monate zurückliegen.

Dieser Kredit kommt nicht in Frage für:

  • Umschuldungen bestehender Kredite
  • Nachfinanzierungen von Vorhaben, die bereits vor der Zuschusszusage begonnen oder abgeschlossen wurden

2. Wer wird gefördert?

Die KfW unterscheidet zwischen zwei Zielgruppen, die jeweils ein eigenes Programm haben.

2.1. Ergänzungskredit – Plus (358): Für selbstnutzende Eigentümer

Dieses Programm richtet sich an Privatpersonen und ist an besondere Bedingungen geknüpft, bietet dafür aber auch einen zusätzlichen Zinsvorteil.

  • Zielgruppe: Privatpersonen.
  • Voraussetzung: Eine Zuschusszusage der KfW und/oder ein Zuwendungsbescheid des BAFA liegt auf Ihren Namen vor (nicht älter als 12 Monate).
  • Eigentum & Nutzung: Sie sind Eigentümer des Wohngebäudes oder der Wohneinheit und bewohnen diese als Haupt- oder alleinigen Wohnsitz selbst.
  • Einkommensgrenze: Das Haushaltsjahreseinkommen überschreitet 90.000 Euro nicht. Maßgeblich ist hierbei der Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung (für einen Antrag im Jahr 2024 werden also die Einkommensteuerbescheide aus 2021 und 2022 herangezogen).
  • Vorteil: Erfüllen Sie diese Kriterien, profitieren Sie von einem zusätzlichen Zinsvorteil.

2.2. Ergänzungskredit (359): Für eine breite Gruppe von Investoren

Dieses Programm steht einem weitaus größeren Kreis von Antragstellern offen, die eine energetische Sanierung durchführen.

  • Grundvoraussetzung: Eine Zuschusszusage der KfW und/oder ein Zuwendungsbescheid des BAFA liegt auf den Namen des Antragstellers vor.
  • Zielgruppen:
    • Natürliche Personen (Privatpersonen, die nicht die Kriterien für Programm 358 erfüllen)
    • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
    • Gesellschaften bürgerlichen Rechts
    • Einzelunternehmen und freiberuflich Tätige
    • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Kammern, Verbände)
    • Gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen
    • Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen
    • Sonstige juristische Personen des Privatrechts (z. B. Wohnungsbaugenossenschaften)

3. Was wird gefördert und wie hoch ist die Förderung?

Hier klären wir, wofür der Kredit verwendet werden kann und welche Summe Ihnen zur Verfügung steht.

3.1. Was wird gefördert?

Der Ergänzungskredit dient dazu, die Finanzierungslücke für genau die Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung zu schließen, für die Ihnen bereits ein Zuschuss von der KfW oder dem BAFA bewilligt wurde. Er finanziert also die Restkosten Ihres Vorhabens.

3.2. Wie hoch ist die Förderung?

Der maximale Kreditbetrag ist klar definiert:

  • Sie können bis zu 120.000 Euro Kredit je Wohneinheit erhalten.

Die genaue Höhe Ihres möglichen Kredits wird auf Basis der förderfähigen Kosten ermittelt, die in Ihrer Zuschusszusage (oder beiden Zusagen, falls Sie von KfW und BAFA Förderungen erhalten) ausgewiesen sind.

4. Was ist zu beachten? Wichtige Bedingungen und der Antragsprozess

Um den Kredit erfolgreich zu beantragen und zu nutzen, sollten Sie die folgenden Punkte kennen:

  1. Antragstellung nur über Finanzierungspartner: Sie stellen den Antrag nicht direkt bei der KfW. Der Weg führt immer über einen Finanzierungspartner wie eine Bank, eine Sparkasse oder einen unabhängigen Finanzvermittler. Dieser reicht den Antrag für Sie bei der KfW ein.
  2. Zeitpunkt der Antragstellung: Sie müssen den Ergänzungskredit innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Zuschusszusage beantragen. Wichtig ist, dass der Zuschuss zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausgezahlt wurde.
  3. Beginn der Bauarbeiten: Ein großer Vorteil: Sie dürfen mit den Bauarbeiten bereits nach Erhalt der Zuschusszusage beginnen, auch wenn Sie den Ergänzungskredit noch nicht beantragt haben.
  4. Auszahlung und Bereitstellungsprovision: Der Kredit kann in einer Summe oder in Teilbeträgen ausgezahlt werden. Sie haben 12 Monate Zeit, das Geld abzurufen. Eine Verlängerung auf maximal 36 Monate ist möglich. Beachten Sie jedoch, dass ab dem 13. Monat eine Bereitstellungsprovision für den noch nicht abgerufenen Betrag anfällt.
  5. Flexible Rückzahlung und Sondertilgungen: Innerhalb der ersten Zinsbindungsfrist sind Sondertilgungen ab einem Mindestbetrag von 5.000 Euro jederzeit möglich – und das komplett ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Wenn Sie den Zuschussbetrag mit dem Kredit zwischenfinanziert haben, gilt zusätzlich eine besondere Regel: Nach Auszahlung des Zuschusses müssen Sie eine Teilrückzahlung in gleicher Höhe an die KfW leisten. Diese muss spätestens drei Monate nach Erhalt des Zuschusses erfolgen.

5. Ihr Weg zum KfW-Ergänzungskredit mit Baufi-Nord

Die KfW-Ergänzungskredite 358 und 359 sind eine ideale Möglichkeit, die Finanzierung Ihrer energetischen Sanierung sicher und zinsgünstig zu vervollständigen. Wie Sie gesehen haben, führt der Weg zum Kredit nicht direkt zur KfW, sondern über einen erfahrenen Finanzierungspartner, der Sie durch den Prozess begleitet. Gerade die korrekte Berechnung der Einkommensgrenzen und die Einhaltung der Fristen sind entscheidend für den Erfolg – hierbei unterstützen wir Sie.

Nutzen Sie die Chance, Ihre Sanierungspläne ohne Finanzierungslücke umzusetzen. Die Beraterinnen und Berater von Baufi-Nord prüfen Ihre individuellen Fördermöglichkeiten, helfen Ihnen bei der Auswahl des richtigen Programms und begleiten Sie professionell durch den gesamten Antragsprozess. Nehmen Sie noch heute Kontakt auf und lassen Sie sich unverbindlich beraten!