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KfW 458 Heizungsförderung für Privatpersonen: bis zu 70 % Zuschuss für Ihre neue Heizung!

Der Austausch der alten Heizung ist eine große, aber lohnende Investition in die Zukunft Ihrer Immobilie. Um den Umstieg auf klimafreundliche Technologien finanziell zu erleichtern, bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit dem Zuschuss "Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)" eine attraktive staatliche Unterstützung. Der Hauptvorteil dieses Programms ist ein maximaler Zuschuss von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten. Dieser Beitrag beantwortet die vier wichtigsten Fragen zum Programm: Wer gefördert wird, was gefördert wird, wie hoch die Förderung ausfällt und was bei der Beantragung zu beachten ist.

1. Wer wird gefördert? Voraussetzungen für den Zuschuss

Um den Zuschuss zu erhalten, müssen Antragsteller bestimmte persönliche und gebäudebezogene Kriterien erfüllen.

Antragsberechtigte Personengruppen:

  • Private Eigentümer von bestehenden Einfamilienhäusern in Deutschland.
  • Private Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern in Deutschland.
  • Private Eigentümer von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs), sofern die Maßnahme am Sondereigentum durchgeführt wird.
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) selbst, wenn die Maßnahme am Gemeinschaftseigentum umgesetzt wird.

Explizit nicht antragsberechtigt für dieses Programm sind Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR). Allerdings sind GbRs nicht grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen, sondern können ihren Antrag über das separate Programm "Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude (459)" stellen.

Als grundlegende Voraussetzung für das Gebäude gilt, dass es sich um ein bestehendes Wohngebäude handeln muss. Der Bauantrag oder die Bauanzeige muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen.

2. Was wird gefördert? Klimafreundliche Heizsysteme und mehr

Das Programm fördert den Kauf und die Installation von effizienten, auf erneuerbaren Energien basierenden Heizungssystemen sowie weitere damit verbundene Maßnahmen.

Geförderte Heizungsanlagen:

  • Solarthermische Anlagen
  • Biomasseheizungen
  • Elektrisch angetriebene Wärmepumpen
  • Brennstoffzellenheizungen
  • Wasserstofffähige Heizungen
  • Innovative Heizungstechnik
  • Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz

Zusätzlich geförderte Maßnahmen und Kosten:

  • Fachplanung und Baubegleitung
  • Akustische Fachplanung (besonders relevant bei Wärmepumpen)
  • Provisorische Heiztechnik bei einem Defekt der Altanlage
  • Vorbereitende und wiederherstellende Maßnahmen (sogenannte Umfeldmaßnahmen)

3. Wie hoch ist die Förderung? So setzt sich Ihr Zuschuss zusammen

Die Höhe Ihres Zuschusses wird auf Basis der sogenannten "förderfähigen Kosten" berechnet. Diese Kosten sind nach oben hin begrenzt:

  • Einfamilienhaus: bis zu 30.000 Euro
  • Mehrfamilienhaus: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 Euro für die 2. bis 6. Wohneinheit und jeweils 8.000 Euro ab der 7. Wohneinheit.

Der Gesamtzuschuss setzt sich aus einer Grundförderung und mehreren kombinierbaren Boni zusammen.

Grundförderung Jeder Antragsberechtigte erhält eine Basis-Förderung in Höhe von 30 % der förderfähigen Kosten.

Klimageschwindigkeits-Bonus Einen Bonus von 20 % erhalten Sie für den Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung. Der Bonus gilt auch, wenn eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ersetzt wird. Diese Förderung ist ausschließlich für selbstgenutzte Wohneinheiten verfügbar. Wichtiger Hinweis: Für Biomasseheizungen wird dieser Bonus nur gewährt, wenn sie mit einer solarthermischen Anlage, einer Photovoltaik-Anlage zur Warmwasserbereitung oder einer Wärmepumpe kombiniert werden.

Einkommens-Bonus Ein weiterer Bonus von 30 % wird gewährt, wenn das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000 Euro beträgt. Auch dieser Bonus gilt nur für selbstgenutzte Wohneinheiten. Als Haushaltsjahreseinkommen gilt der Durchschnitt des "zu versteuernden Einkommens" aus den Einkommensteuerbescheiden des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung (für einen Antrag in 2024 sind also die Einkommen aus 2021 und 2022 relevant).

Effizienz-Bonus Für besonders effiziente Wärmepumpen, die Wasser, das Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, gibt es einen zusätzlichen Bonus von 5 %.

Die Summe aus Grundförderung und den verschiedenen Boni ist auf einen Gesamtfördersatz von maximal 70 % der förderfähigen Kosten gedeckelt.

Emissionsminderungszuschlag für Biomasseanlagen Für die Errichtung von Biomasseanlagen, die nachweislich einen sehr niedrigen Staub-Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m³ einhalten, können Sie einen pauschalen Zuschlag von 2.500 Euro erhalten. Bitte beachten Sie die finanzielle Auswirkung: Dieser Zuschlag wird zwar zusätzlich gewährt, reduziert aber gleichzeitig die förderfähigen Kosten für die Berechnung der Grund- und Bonusförderung um denselben Betrag. Dies ist ein entscheidendes Detail für Ihre Kalkulation.

4. Was ist dabei zu beachten?

Der Antragsprozess folgt einer klaren Reihenfolge, die unbedingt eingehalten werden muss, um die Förderfähigkeit nicht zu gefährden.

  1. Schritt 1: Vorbereitung, Expertenrat und Vertragsabschluss Beauftragen Sie einen Energieeffizienz-Experten oder ein Fachunternehmen. Dieses erstellt eine "Bestätigung zum Antrag" (BzA), die für die Antragstellung zwingend erforderlich ist. Anschließend schließen Sie einen Liefer- oder Leistungsvertrag ab, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält. Das bedeutet, der Vertrag wird erst wirksam, wenn Sie die Förderzusage erhalten. Achtung: Das nachträgliche Hinzufügen dieser Klausel zu einem bestehenden Vertrag ist nicht zulässig und gilt als "schädlicher Vorhabenbeginn", der die Förderung ausschließt.
  2. Schritt 2: Antragstellung bei der KfW Der Antrag muss zwingend vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt digital über das Kundenportal "Meine KfW". Hierfür benötigen Sie die BzA-ID aus dem Dokument, das Ihr Experte in Schritt 1 erstellt hat. Expertentipp: Ein bestehender Account aus dem alten KfW-Zuschussportal ist hier nicht gültig; Sie müssen sich für "Meine KfW" neu registrieren.
  3. Schritt 3: Umsetzung des Vorhabens Nachdem Sie die Zusage von der KfW erhalten haben, können Sie mit dem Heizungstausch beginnen. Das gesamte Vorhaben muss innerhalb von 36 Monaten abgeschlossen sein.
  4. Schritt 4: Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die von Ihrem Experten erstellte "Bestätigung nach Durchführung" (BnD) sowie alle relevanten Rechnungen bei der KfW ein. Nach erfolgreicher Prüfung wird Ihnen der Zuschuss auf Ihr Konto ausgezahlt.

Fazit: Komplexität meistern mit professioneller Beratung

Das KfW-Programm 458 ist eine hervorragende Möglichkeit, die Kosten für eine neue, umweltfreundliche Heizung erheblich zu senken. Die Beantragung und die korrekte Kombination der verschiedenen Boni können jedoch komplex sein. Um sicherzustellen, dass Sie die maximale Förderung erhalten, ist eine professionelle Begleitung ratsam.

Die Experten von Baufi-Nord helfen Ihnen dabei, Ihre individuellen Fördermöglichkeiten zu prüfen und führen Sie sicher durch den gesamten Antragsprozess. Vereinbaren Sie noch heute ein kostenloses Beratungsgespräch!