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KfW-Energieeffizent-Sanieren (151/430)

Mit das KfW-Programm “Energieeffizient Sanieren” werden umfangreiche Sanierungsmaßnahmen gefördert, die die Immobilie auf bestimmte Energiestandards bringen. Es gibt es in zwei Varianten: als zinsverbilligtes Darlehen oder in Form eines einmaligen Zuschusses.

Hinweis: dieses Förderprogramm ist zum 01.07.2021 ausgelaufen (es können keine Anträge mehr gestellt werden).

Was wird gefördert?

  • Ersterwerb eines sanierten Gebäudes (auch Eigentumswohnung)
  • alle Maßnahmen, die zur Erreichung eines sog. “KfW-Effizienzhauses” beitragen

Förderfähige Gebäude

Für das zu sanierende Gebäude wurde vor dem 01.02.2002 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet.

Wer wird gefördert?

Kreditvariante:

  • Privatpersonen
  • Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften
  • Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Zuschussvariante:

  • Eigentümer (Privatpersonen)
  • bei Sanierung selbst genutzter oder vermieteter Ein- und Zweifamilienhäuser (maximal 2 Wohneinheiten) bzw. beim Erwerb neu sanierter Ein- und Zweifamilienhäuser
  • bei Sanierung von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften bzw. beim Erwerb sanierter Eigentumswohnungen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (mit natürlichen Personen als Wohnungseigentümer)

Wie hoch wird gefördert?

Gefördert werden 100 % der förderfähigen Kosten, allerdings gibt es Höchstgrenzen wie folgt:

Kreditvariante:

  • maximal 100.000 Euro pro Wohneinheit bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus und Tilgungszuschuss von bis zu 9.375 Euro
    Zuschuss
  • Sanierung zum KfW-Effizienzhaus, je nach erreichtem Niveau bis zu 25% der Kosten (max. 18.750 Euro)
  • Einzelmaßnahmen oder Einzelmaßnahmenkombinationen: 10% (maximal 5.000 Euro) Zuschuss zu den Investitionskosten pro Wohneinheit

Wann und wie beantragt man die Mittel?

Die Mittel müssen vor Maßnahmenbeginn beantragt werden.

Kreditvariante

  • Die Antragstellung erfolgt immer über ”durchleitende Bank” (beispielsweise über die auch der Immobilienerwerb finanziert wird).

Zuschussvariante:

  • Die Antragstellung erfolgt direkt bei der KfW

Baubegleitung

Wird ein Sachverständiger mit der qualifizierten Baubegleitung während der Sanierungsphase beauftragt, dann kann zusätzlich ein "Zuschuss zur Baubegleitung" aus dem Programm Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung (Programmnummer 431) bei der KfW beantragt werden.