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KfW-Programm Altersgerecht umbauen (159)

Mit diesem Programm fördert die KfW Maßnahmen zur Barrierereduzierung in Wohnungen und im Wohnumfeld.

Was wird gefördert?

Gefördert werden alle Maßnahmen, die Menschen unabhängig von Alter und jeglicher Einschränkung eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglicht. Dazu zählen insbesondere alle Maßnahmen zur Barrierereduzierung in der Wohnung, im Wohngebäude und im Wohnumfeld. Ab dem 01.06.2019 fördert die KfW dabei nur noch Maßnahmen, die von Fachfirmen ausgeführt werden. Arbeiten, die in Eigenleistung erbracht werden, werden ab dann nicht mehr gefördert.

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen
  • Mieter mit Zustimmung des Vermieters
  • Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften
  • Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Wie wird gefördert?

  • Die Förderung erfolgt durch ein zinsgünstiges Annuitätendarlehen mit 10 Jahren Zinsfestschreibung

Wie hoch wird gefördert?

  • 100 % der förderfähigen Kosten, maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit
  • Förderfähige Kosten sind alle Kosten, die bei der Umsetzung der in der technischen Anlage zum Merkblatt definierten Förderbausteine entstehen.

Wann und wo erfolgt die Antragstellung?

Zuerst der Antrag, dann die Investition. Die Antragstellung erfolgt über eine Bank Ihrer Wahl (z.B. Ihre Hausbank oder die Bank, die ggf. auch den Kauf der Immobilie finanziert).