Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) 262
Seit dem 01.07.2021 fördert der Bund Einzelmaßnahmen zur energieeffizenten Sanierung von Gebäuden mit einem Zuschuss oder über ein KfW-Darlehen inkl. Tilgungszuschuss. Der Neubau oder Kauf von besonders energieeffizienten Gebäuden oder die Vollsanierung werden über das Programm 261 gefördert.
ACHTUNG: seit dem 24.01.2022 gilt ein allgemeiner Antragsstopp für Mittel aus der BEG-Förderung. Grund: die Mittel des Bundes für die Förderung sind ausgeschöpft! Die Förderung soll Dank neuer Mittel des Bundes ca. ab dem 20. Februar fortgesetzt werden!
Die wesentlichste Änderung bei der neuen Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) ist, dass Käufer bzw. Immobilieneigentümer frei zwischen zwei möglichen Fördervarianten wählen können:
- einem reinen Zuschuss
- einen Darlehen der KfW inkl. Tilgungszuschuss in gleicher Höhe
Was wird gefördert?
- Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Gebäuden
Wie hoch wird gefördert?
- einmalige Zuschüsse bis max. 27.000 Euro
- Darlehen der KfW bis max. 60.000 Euro (inkl. Tilgungszuschuss)
Zuschüsse (direkt oder als Tilgungszuschuss)
Beantragung der Fördermittel
Die Darlehensvariante wird bei der Kredtinstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt. Der Zuschuss muss dagegen beim BAFA beantragt werden. Weitere Infos finden Sie unter: