Förderprogramm Wohneigentum für Familien (WEF)

Am 01. Juni 2023 ist das neue Förderprogramm "Wohneigentum für Familien" (WEF; Programm Nr. 300) gestartet, mit dem der Bund Familien mit geringem bis mittlerem Einkommen beim Neubau einer selbstgenutzten Immobilie unterstützen will. Die Förderung erfolgt mittels eines subventioniertes Darlehens, dessen Zinssatz unter den reglären Zinssätzen der Banken liegt. Die Bundesregierung sieht dieses Förderprogramm als sinnvollen Nachfolger des Baukindergeldes.

(Geschrieben mit natürlicher Intelligenz)

KfW 300 Wohneigentum für Familien

Bauen ist in den letzten 2-3 Jahren Dank stark gestiegener Baukosten ziemlich teuer geworden. Und die zuletzt stark gestiegenen Zinsen haben ihr Übriges dazu beigetragen, dass sich viele Familien mit eher durchschnittlichem Einkommen einen Neubau kaum noch leisten können. Zudem steigen die Anforderungen der Banken beim Thema Eigenkapital. Dem wollte der Bund entgegenwirken und hat in der Folge das Förderprogramm Wohneigentum für Familien (kurz WEF) ins Leben gerufen.

Wer wird gefördert?

  • Familien (inkl. Alleinerziehende) mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt (maßgeblich ist die Anzahl der zum Zeitpunkt der Beantragung tatsächlich im Haushalt lebenden Kinder)

Des weiteren dürfen Sie - oder ihre im Haushalt lebenden Kinder- bei Beantragung des Darlehen nicht nicht Eigentümer(in) einer weiteren Immobilie sein.

Welche Einkommensgrenzen gelten bei dem Wohneigentum für Familien (WEF)?

  • das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf bei einer Familie mit einem Kind 60.000 Euro jährlich nicht überschreiten
  • je weiterem Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um weitere 10.000 Euro

Bei den Einkommensgrenzen gilt das zu versteuernde Einkommen und nicht das -höhere- Bruttoeinkommen. Bei Familien mit 2 Arbeitnehmern und 2 Kinden entspricht das maximal zu versteuernde Einkommen i.H.v. 70.000 Euro einem jährlichen Bruttoeinkommen von ca. 110.000 Euro. Das wiederum entspricht einem Nettoeinkommen in Höhe von ca. 70.000 Euro jährlich. Wer mag da an Zufälle glauben?!

Was wird gefördert?

  • Gefördert wird der Neubau sowie der erstmalige Erwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme) eines klimafreundlichen Wohngebäudes
  • Analog der Förderung "Klimafreundlicher Neubau" sind die folgenden zwei Förderstufen vorgesehen:
  • "Klimafreundliches Wohngebäude": es müssen die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 sowie die Anforderungen an die Treibhausgas-Emissionen im Gebäudelebenszyklus aus dem "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)" erfüllt werden.

  • "Klimafreundliches Wohngebäude" – mit QNG: Die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 sowie alle Anforderungen an das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM) sind erfüllt und von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt.

    Förderfähig sind die gesamten Herstellungskosten, die Kosten für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen einschließlich Dienstleistungen für die sog. Lebenszyklusanalyse oder Nachhaltigkeitszertifizierung und Materialkosten aus Eigenleistungen. Für die Förderung "Wohneigentum für Familien (300)" gelten die "Technischen Mindestanforderungen" und die "Liste der förderfähigen Maßnahmen und Leistungen" analog dem Produkt "Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297/298)".

Wie hoch wird gefördert?

  • Kreditvolumen liegt bei 140.000 Euro bis maximal 240.000 Euro (je nach Gebäudeart bzw. "Öko-Standard" und Anzahl der Kinder)

Im Detail sieht das so aus:

1. Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“

  • 1 oder 2 Kinder: maximaler Kreditbetrag 140.000 Euro
  • 3 oder 4 Kinder: maximaler Kreditbetrag 165.000 Euro
  • ab 5 Kinder: maximaler Kreditbetrag 190.000 Euro

2. Fördertsufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“

  • 1 oder 2 Kinder: bis zu 190.000 Euro
  • 3 oder 4 Kinder: bis zu 215.000 Euro
  • ab 5 Kinder: bis zu 240.000 Euro

Sonstiges:

Die Wohneinheit muss für mind. 5 Jahre ab Einzug selbst genutzt werden. Die Verpflichtung zur Selbstnutzung endet jedoch spätestens mit Ende der ersten Sollzinsbindung. Entfällt die Selbstnutzung innerhalb der vorgegebenen Nutzungsdauer, erhöht sich ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Änderung der Sollzins um 1% p.a.

Für den Antrag ist Energieeffizienz-Experte einzubinden, für die Förderstufe QNG zusätzlich ein Nachhaltigkeits-Berater und eine Zertifizierungsstelle.

Kritik am Programm Wohneigentum für Familien

Wie auch die anderen wohnwirtschaftlichen Förderprogramme gibt es das Programm Wohneigentum für Familien nur mit einer 10jährigen Zinsbindung. Das ist riskant, denn nach Ablauf der Zinsbindung fällt die Zinssubvention des Bundes weg und für das Darlehen müssen dann die "marktüblichen" Zinsen gezahlt werden. Selbst, wenn das Zinsniveau bis dahin in etwa gleich mit dem heutigen ist, dürfte die monatliche Rate für die Anschlussfinnazierung spürbar steigen.

Wir empfehlen, die gesparten Zinsen in die die Tilgung zu investieren, um so die Restschuld zum Ablauf der Zinsbindung zu reduzieren und so das Zinsänderungsrisiko bei der Anschlussfinanzierung zu reduzieren. Das ist allerdings nicht der Sinn des Förderprogramms, denn das soll vor allem die monatliche Belastung nach unten drücken und den Neubau - zumindest für die ersten 10 Jahre- bezahlbar machen.

Davon abgesehen ist für mich nicht erkennbar, dass dieses Förderprogramm tatsächlich Familien "mit geringen oder mittlerem Einkommen" dabei unterstützt, ein KfW40 Haus zu bauen oder zu kaufen. Die Einkommensgrenzen sind verhältnismäßig niedrig. Wer diese Einkommensgrenzen aktuell einhält, wird damit kaum ein solches Projekt finanzieren können. Das würde einen nicht unerheblichen Eigenkapitalanteil erfordern - und wo soll das bei Familien mit max. mittlerem Einkommen herkommen? Da bleibt nur die Familie, die ein solches Bauvorhaben sponsort.

Glück haben ggf. all die, die die Einkommensgrenzen 2020 und 2021 eingehalten haben, in 2022 oder 2023 aber deutlich mehr verdient haben. Wenn das Famlieneinkommen zwischenzeitlich gestiegen ist, z.B. nach Kindererziehungszeiten und dem Wiedereinstieg in den Job, spielt das keine Rolle. Insoweit relativiert sich das mit den kleinen und mittleren Einkommen nochmals.

Insgesamt habe ich so meine Zweifel, dass dieses Förderprogramm praktische Anreize von den Bau eines entsprechenden Hauses bietet. Dazu sind die aktuellen Rahmenbedingungen - und damit meien ich nicht nur die  Förderbedingungen- einfach zu schlecht.

Was muss man sonst noch zum Förderprogramm wissen?

Das Förderprogramm soll eine Art von Eigenkapitersatz darstellen. Dazu müsste die durchleitende Bank von der Haftung für den Kredit gegenüber der KfW freigestellt werden. Dazu haben wir allerdings immer noch noch keine abschließenden Infos.

Problematisch wird es, wenn Sie bei Beantragung des Darlehens noch im Ausland leben und arbeiten. Liegt Ihr Wohnsitz innerhalb der EU oder in der Schweiz, ist das kein Problem. Liegt ihr aktueller Wohnsitz aber außerhalb der EU bzw. Schweiz verlangt die KfW von der durchleitenden Bank ein Rechtsgutachten (Legal Opinion). Das ist den Banken im Allgemeinen aber zu aufwendig und teuer.

Beratung und Hilfe

Im Rahmen unserer Baufinanzierungsberatung informieren wir selbstverständlich auch über die Förderprogramme des Bundes (z.B. KfW-Förderdarlehen) und der verschiedenen Bundesländer. Diese Förderprogramme kombinieren wir dann mit möglichst günstigen Darlehen unserer diversen Finanzierungspartner. Das nennen wir "Gesamtfinanzierung aus einer Hand".

Wichtig: die meisten unserer Kooperationspartner sind zertifizierte Modernisierungs- und Fördermittelberater. Das bedeutet, dass wir uns mit dem Thema Fördermittel besonders gut auskennen (nicht nur mit den KfW-Förderdarlehen!) und wissen, wie man da so viel wie möglich "rausholen" kann.

Einen bzw. eine kompetente(n) Berater(in) in Ihrer Nähe sind, finden Sie auf dieser Webseite unter:

>>>Baufinanzierungsexperten vor Ort>>>

Wir beraten Sie gerne auch, wenn Sie noch ganz am Anfang stehen und erst einmal wissen wollen, was in Ihrer Situation überhaupt machbar wäre!