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Neu: Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) 296

Die Bundesregierung unterstützt den Bau und Kauf von besonders energie- und flächeneffizienten Wohngebäuden mit dem KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (296)“. Ziel ist es, nachhaltiges Bauen für mehr Menschen zugänglich zu machen. Dieser Artikel beantwortet die vier wichtigsten Fragen, damit Sie die Vorteile dieses Förderkredits optimal für Ihr Vorhaben nutzen können: Was wird gefördert, wer wird gefördert, wie hoch ist die Förderung und was ist unbedingt zu beachten?

1. Was wird gefördert?

Das Programm 296 stellt klare Anforderungen an die Nachhaltigkeit und Effizienz eines Gebäudes. Nur wenn diese erfüllt sind, ist eine Förderung möglich.

Geförderte Vorhaben

Gefördert werden der Neubau sowie der Erstkauf von klimafreundlichen und flächeneffizienten Wohngebäuden und Eigentumswohnungen in Deutschland.

Um die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude im Niedrigpreissegment“ zu erreichen, muss Ihr Gebäude die folgenden fünf zentralen Kriterien erfüllen:

  • Es erreicht die Effizienzhaus-Stufe 55.
  • Es erfüllt die strengen Anforderungen an die Treibhausgasemissionen über den gesamten Gebäudelebenszyklus.
  • Es weist eine Mindestanzahl an Wohnräumen in Abhängigkeit von der Wohnfläche auf.
  • Es unterschreitet den festgelegten Grenzwert für ausgewählte gebäudebezogene Kosten im Lebenszyklus.
  • Es wird kein Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie oder Biomasse (z. B. Öl, Gas oder Holzpellets) eingesetzt.

Diese anspruchsvollen Anforderungen müssen von einem Experten oder einer Expertin für Energieeffizienz geprüft und offiziell bestätigt werden. Zur Ermittlung der Lebenszykluskosten sowie der Wohnflächenoptimierung nutzt Ihr Experte das offizielle Excel-Berechnungstool der KfW, um die Berechnungen nachvollziehbar zu dokumentieren.

Diese Kosten sind abgedeckt

Der Förderkredit deckt die wesentlichen Kosten Ihres Projekts ab:

  • Die Kosten für den Bau oder Kauf der Immobilie, einschließlich Baunebenkosten wie Notar- und Grundbuchgebühren.
  • Die Fachplanung und qualifizierte Baubegleitung durch Experten für Energieeffizienz.
  • Die Erstellung der notwendigen Lebenszyklusanalyse und der Berechnung der Lebenszykluskosten.

2. Wer wird gefördert?

Die KfW fördert alle, die in klimafreundliche und flächeneffiziente Neubauten investieren. Antragsberechtigt sind:

  • Privatpersonen
  • Wohneigentumsgemeinschaften (WEG)
  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer sowie freiberuflich Tätige
  • Unternehmen und kommunale Unternehmen
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • Gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen
  • Alle juristischen Personen des Privatrechts, zum Beispiel Wohnungsbaugenossenschaften

3. Wie hoch ist die Förderung? Kreditdetails im Überblick

Das Programm bietet einen zinsgünstigen Kredit von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit. Die Konditionen sind auf langfristige Planbarkeit ausgelegt und bieten Flexibilität.

Grundsätzlich können Sie zwischen zwei Darlehensarten wählen: dem klassischen Annuitätendarlehen, bei dem Sie laufend Zins und Tilgung zahlen, und dem endfälligen Darlehen. Bei letzterem zahlen Sie während der Laufzeit nur die Zinsen und den gesamten Kreditbetrag am Ende zurück, was für bestimmte Investorenstrategien interessant sein kann.

Eine Besonderheit ist die tilgungsfreie Anlaufzeit von bis zu 5 Jahren, in der Sie nur Zinsen zahlen. Dies reduziert Ihre monatliche Belastung in der Bauphase erheblich und schafft finanziellen Spielraum.

Merkmal

Beschreibung

Kreditbetrag

Bis zu 100.000 € pro Wohneinheit

Auszahlung

100 % des Kreditbetrags

Laufzeit

Bis zu 35 Jahre

Zinsbindung

Bis zu 10 Jahre

Tilgungsfreie Anlaufzeit

Bis zu 5 Jahre möglich

Die Zinssätze für den Förderkredit orientieren sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes. Ihr persönlicher Zinssatz wird am Tag der Zusage durch die KfW für die gesamte Zinsbindungsfrist festgeschrieben.

Ein wichtiger Hinweis aus der Praxis: Sie haben nach Zusage 12 Monate Zeit, den Kredit abzurufen. Ab dem 13. Monat fällt eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat auf den noch nicht abgerufenen Betrag an. Eine gute Zeitplanung ist daher entscheidend, um unnötige Kosten zu vermeiden.

4. Was ist unbedingt zu beachten?

Der Antragsprozess folgt klaren Regeln. Um die Förderung sicher zu erhalten, müssen Sie die folgenden Punkte unbedingt einhalten.

Die Einbindung eines Experten für Energieeffizienz ist von Beginn an verpflichtend. Dieser Spezialist prüft Ihr Vorhaben, bestätigt die Einhaltung der Förderkriterien und stellt die notwendige „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) aus. Diese BzA ist die Voraussetzung für Ihren Kreditantrag bei Ihrem Finanzierungspartner. Nach Abschluss des Bauvorhabens stellt derselbe Experte auch die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) aus, die Sie zur Finalisierung der Förderung bei Ihrem Finanzierungspartner einreichen.

Der Förderkredit muss vor Abschluss von Liefer-, Leistungs- oder Kaufverträgen beantragt werden. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen Sie bereits vorher in Anspruch nehmen, aber der Baubeginn oder der Kauf darf erst nach der Antragstellung erfolgen.

Ein vorzeitiger Vertragsabschluss erfolgt auf eigenes Risiko und kann zum Verlust des Förderanspruchs führen. Um dies zu vermeiden, können Verträge mit einer "aufschiebenden Bedingung" geschlossen werden, die das Inkrafttreten des Vertrags von der Förderzusage abhängig macht.

Das sollten Sie außerdem wissen:

  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung. Die Vergabe ist abhängig von den verfügbaren Bundesmitteln.
  • Eine Umschuldung bestehender Kredite oder eine Nachfinanzierung bereits begonnener Bauvorhaben ist ausgeschlossen.
  • Der reine Kauf eines Grundstücks wird nicht gefördert.
  • Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen wie BEG, Wohneigentum für Familien (300) oder Klimafreundlicher Neubau (297, 298) für dieselbe Wohneinheit ist nicht möglich.

5. Der Baufi-Nord Vorteil: Förderung als Eigenkapitalersatz nutzen

Die korrekte Einbindung von Fördermitteln ist ein entscheidender Hebel für eine erfolgreiche und günstige Gesamtfinanzierung. Als Experten kennen wir die Kniffe, die Ihnen erhebliche Vorteile bringen können.

Ein besonderer Tipp betrifft die Abwicklung des KfW-Darlehens: In einigen Bundesländern, insbesondere in Schleswig-Holstein, besteht die Möglichkeit, den KfW-Kredit über das jeweilige Landesförderinstitut (z.B. die IB.SH) zu beantragen und abzuwickeln.

Der entscheidende Vorteil dabei ist, dass das nachrangig besicherte Förderdarlehen bei der Hauptfinanzierung durch Ihre Bank als eine Art Eigenkapitalersatz gewertet werden kann. Dies verbessert Ihre Bonitätsbewertung und führt oft zu spürbar günstigeren Zinskonditionen für den Hauptkredit. Genau hier ist die Expertise und Erfahrung der Beraterinnen und Berater von Baufi-Nord entscheidend, um diese Vorteile für Sie zu realisieren und Ihre Finanzierung perfekt zu strukturieren.

6. Fazit und Ihr nächster Schritt

Das KfW-Programm 296 ist ein attraktiver Förderkredit, der den Traum vom klimafreundlichen und kosteneffizienten Eigenheim unterstützt. Die günstigen Konditionen und langen Laufzeiten bieten finanzielle Sicherheit und Planungssicherheit.

Der Weg zur Förderung erfordert jedoch eine sorgfältige Planung und die Einhaltung klarer Regeln. Eine professionelle Beratung hilft Ihnen, den Antragsprozess reibungslos zu durchlaufen und alle Potenziale – wie den strategischen Einsatz als Eigenkapitalersatz – voll auszuschöpfen. Das erste Gespräch ist für Sie unverbindlich.

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