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KfW-Förderprogramm "Jung kauft Alt!" (308)

Der Wunsch nach den eigenen vier Wänden ist für viele Familien ein zentraler Lebenstraum. Ein sicheres Zuhause, in dem die Kinder aufwachsen können, steht dabei an erster Stelle. Das Förderprogramm "KfW 308 – Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb" bietet eine attraktive Lösung für den Kauf und die anschließende energieeffiziente Sanierung einer bestehenden Immobilie. Ziel dieses Artikels ist es, die wichtigsten Fragen zu diesem Programm – Was wird gefördert, wer kann die Förderung beantragen und wie hoch ist sie? – klar und verständlich zu beantworten und aufzuzeigen, wie wir von Baufi-Nord Sie als verlässlicher Partner auf diesem Weg effektiv unterstützen können.

1. Was ist das KfW-Programm 308?

Das Programm KfW 308 ist ein staatlicher Förderkredit, der speziell darauf ausgelegt ist, Familien mit Kindern und Alleinerziehende beim Kauf einer bestehenden Immobilie ("Altbau")zu unterstützen, die im Anschluss energieeffizient saniert wird. Der Kredit zielt darauf ab, den Kaufpreis der Immobilie selbst zu finanzieren, da die Sanierungskosten oft über separate Programme (wie beispielsweise das Programm KfW 261) gefördert werden.

Die zentralen Merkmale des Programms im Überblick:

  • Zweck: Förderkredit für den Kauf einer bestehenden Wohnimmobilie mit anschließender energieeffizienter Sanierung.
  • Zielgruppe: Familien mit Kindern und Alleinerziehende.
  • Kredithöhe: Bis zu 150.000 Euro, abhängig von Einkommen und Kinderanzahl.
  • Besonderheit: Fördert den Kaufpreis, nicht die Sanierungskosten selbst.

2. Was wird gefördert?

Das Programm fördert gezielt den Erwerb von Wohneigentum. Konkret werden folgende Vorhaben unterstützt:

  • Kauf eines bestehenden Wohngebäudes oder einer Eigentumswohnung in Deutschland.
  • Der Kaufpreis inklusive der Grundstückskosten.

Wichtige Voraussetzungen an die Immobilie

Damit Ihre Wunschimmobilie für die Förderung infrage kommt, muss sie zwei zentrale Kriterien erfüllen:

  • Die Immobilie muss zum Zeitpunkt der Antragstellung einen Energieausweis der Klasse F, G oder H haben.
  • Innerhalb von 4,5 Jahren nach der Zusage muss die Immobilie mindestens auf den Standard "Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien" oder, bei Baudenkmälern, "Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien" saniert werden.

Was wird nicht gefördert?

Ein häufiger Fehler ist die Annahme, dass die Sanierungskosten ebenfalls abgedeckt sind. Hierfür hat die KfW jedoch ein separates, oft kombinierbares Programm vorgesehen: KfW 261 – Wohngebäude – Kredit. Zudem folgende Vorhaben von der Förderung ausgeschlossen:

  • Der alleinige Kauf eines Grundstücks.
  • Ferienhäuser und -wohnungen.
  • Umschuldungen bestehender Kredite oder Nachfinanzierungen bereits begonnener Projekte.

3. Wer kann die Förderung beantragen?

Um den Förderkredit beantragen zu können, müssen Sie als Antragsteller bestimmte persönliche Voraussetzungen erfüllen:

  • Familienstatus: Sie sind eine Familie oder alleinerziehend mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren, das im Haushalt lebt.
  • Eigentum: Sie werden die Immobilie selbst bewohnen und besitzen mindestens 50 % Miteigentum.
  • Immobilienbesitz: Sie besitzen zum Zeitpunkt der Antragstellung keine andere Wohnimmobilie in Deutschland (auch keine Anteile).
  • Ausschluss früherer Förderungen: Sie haben bisher keine Förderung aus dem Baukindergeld (Programm 424) oder dem Programm Wohneigentum für Familien – Neubau (300) erhalten.
  • Einkommensgrenzen: Ihr maximales jährliches Haushaltseinkommen beträgt: 
    • 90.000 Euro bei einem Kind.
    • plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind.

Wichtig: bei dem Einkommen handelt es sich um Ihr zu versteuerernde Einkomen, nicht um Ihr Brutto- oder Nettoeinkommen! Das zu versteuerende Einkommen liegt deutlich unter Ihrem Bruttoeinkommen!

4. Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe des möglichen Förderkredits richtet sich nach Ihrem maximalen Haushaltseinkommen und der Anzahl Ihrer Kinder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung unter 18 Jahre alt sind und im Haushalt leben.

Die folgende Tabelle zeigt die Kredithöchstbeträge im Detail:

Anzahl der Kinder

Maximales Haushaltseinkommen

Maximaler Kreditbetrag

1 Kind

90.000 Euro

100.000 Euro

2 Kinder

100.000 Euro

125.000 Euro

ab 3 Kinder

110.000 Euro (Einkommensgrenze steigt um 10.000 Euro für jedes weitere Kind)

150.000 Euro

Der Kreditbetrag wird zu 100 % ausgezahlt und kann innerhalb von 12 Monaten nach Zusage in einer Summe oder in Teilbeträgen abgerufen werden. Diese Frist kann bei Bedarf um maximal 24 Monate verlängert werden, was Ihnen bei komplexen Sanierungsvorhaben zusätzliche Sicherheit gibt. Es ist wichtig zu verstehen, dass es sich hierbei um einen zinsgünstigen Förderkredit und nicht um einen direkten Zuschuss handelt.

5. Der Weg zur Förderung: Ihr Fahrplan zum Eigenheim

Die richtige Reihenfolge bei der Antragstellung ist entscheidend für den Erfolg. Halten Sie sich unbedingt an die folgenden Schritte:

  1. Beratung und Planung: Sprechen Sie vor dem Abschluss eines Kaufvertrags mit einem Finanzierungspartner wie Baufi-Nord. In diesem Schritt analysieren wir nicht nur Ihre Förderfähigkeit, sondern erstellen auch einen realistischen Sanierungs- und Finanzierungsplan, der böse Überraschungen vermeidet.
    • Für unser erstes Gespräch sollten Sie idealerweise folgende Unterlagen bereithalten:
      • Die Einkommensteuerbescheide des vorletzten und vorvorletzten Jahres.
      • Die Geburtsurkunden aller Kinder unter 18 Jahren, die im Haushalt leben.
      • Den gültigen Energieausweis der Immobilie (Klasse F, G oder H).
  2. Antragstellung: Beantragen Sie den Förderkredit über uns als Ihren Finanzierungspartner, bevor Sie die Immobilie kaufen.
  3. Zusage und Kauf: Schließen Sie den Kaufvertrag erst nach Erhalt der Förderzusage der KfW ab. Wir stellen sicher, dass alle Fristen eingehalten werden und der Kaufvertrag erst nach rechtssicherer Zusage unterzeichnet wird.
  4. Sanierung: Führen Sie die Sanierungsarbeiten innerhalb der Frist von 4,5 Jahren durch, um den geforderten Effizienzhaus-Standard zu erreichen.
  5. Nachweise einreichen: Reichen Sie nach Abschluss der Sanierung alle erforderlichen Nachweise bei uns als Ihrem Finanzierungspartner ein. Dazu gehören:
    • Die "Bestätigung nach Durchführung" (BnD) Ihres Energieeffizienz-Experten.
    • Der Grundbuchauszug als Eigentumsnachweis.
    • Die Meldebescheinigung oder Meldebestätigung als Nachweis der Selbstnutzung.
    • Der Kaufvertrag.

6. Fazit: Mit Baufi-Nord zur passenden Finanzierung

Das KfW-Programm 308 ist eine wertvolle Unterstützung für Familien, die eine sanierungsbedürftige Bestandsimmobilie erwerben und zu ihrem energieeffizienten Traumhaus machen möchten. Es schließt eine wichtige Finanzierungslücke und macht den Immobilienerwerb greifbarer.

Die Kombination von Förderkrediten und die Einhaltung aller Fristen und Nachweispflichten erfordert Sorgfalt und Erfahrung. Wir nehmen Ihnen diese Last ab und steuern Ihr Vorhaben sicher zum Ziel. Zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Die Beraterinnen und Berater von Baufi-Nord prüfen individuell Ihre Fördermöglichkeiten und entwickeln eine maßgeschneiderte Finanzierungslösung für Sie. Wir begleiten Sie sicher durch den gesamten Prozess – von der ersten Beratung bis zur erfolgreichen Antragstellung und darüber hinaus.