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Neu: KfW-Förderprogramm "Jung kauft Alt!"

03.09.2024 Heute startet das neue KfW-Förderprogramm "Jung kauft alt!" (Programm 308). Mit diesem Förderdarlehen will der Bund den Kauf von modernisierungsbedürftigen Wohnimmobilien fördern und Familien mit Kindern die Kaufentscheidung erleichtern.

Bild mit Beitragstitel KfW Förderprogramm Jung kauft alt

Wer wird gefördert?

  • Familien mit mindestens einem im Haushalt lebenden minderjährigen Kind, die noch keine Wohnimmobilie in Deutschland besitzen!
  • Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf bei einer familie mit einem Kind maximal bei 90.000 Euro liegen (das entspricht bei Arbeitnehmern ca. 120.000 Euro brutto); je weiterem Kind kommen 10.000 Euro dazu!

Was wird gefördert?

  • Der Kauf einer modernisierungsbedürftigen Wohnimmobilie mit der Energieffiziensklasse F oder schlechter (also G oder H)
  • Das Gebäude bzw. die Wohnung muss innerhalb von 4,5 Jahren modernisiert werden. Dabei muss mindestens der Standard "Effizienz­haus 70 Erneuer­bare-Energien-Klasse" (KfW70 NN) erreicht werden!

Wie wird gefördert?

  • Die Förderung erfolgt über ein zinsgünstiges Darlehen, dessen Zinssatz vom Bund mit Zuschüssen subventioniert wird!

Wie hoch ist das Förderdarlehen der KfW?

  • Die Darlehenshöhe hängt von der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder ab!
  • Familien mit einem Kind: 100.000 Euro
  • Familien mit 2 Kindern: 125.000 Euro
  • Familien mit 3 oder mehr Kindern: 150.000 Euro

Wie sehen die weitere Darlehenkonditionen aus?

  • Es gibt zwei Darlehensvarianten: ein Annuitätendarlehen mit laufender Zins- und Tilgungsrate oder ein endfälliges Darlehen, das am Ende der Zinsbindung in einer Summe zurückgezahlt wird (beispielsweise über einen dann zugeteilten Bausparvertrag)!
  • Bei dem Annuitätendarlehen ist eine Zinsfestschreibung von 10 oder 20 Jahren möglich; bei dem tilgungsfreien Darlehen ist eine Zinsbidung von max. 10 Jahren möglich!
  • die maximale Gesamtlaufzeit beim Annuitätendarlehen beträgt 35 Jahre!
  • Sondertilgungen sind nicht möglich, allerdings kann das Darlehen jederzeit - und ohne besonderen Grund- von Ihnen gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung gekündigt und komplett zurückbezahlt werden!

Was sollte man sonst noch zu dem Förderprogramm wissen?

  • Das Darlehen muss vor Unterschrift eines notariellen Kaufvertrages beantragt bzw. von der KfW zugesagt werden. Eine Ausnahme ist möglich, wenn der Kaufvertrag eine "aufschiebenden Klausel" enthält, deren Wortlaut von der KfW Wort für Wort vorgegeben wird!
  • Ohne grundlegendes Modernisierungskonzept wird man dieses Förderdarlehen sicher nicht bekommen, denn Banken werden immer prüfen, ob die spätere Modernisierung der Immobilie finanziell gestemmt werden kann!

Im Rahmen unserer Beratung und Finanzierungskonzeption berücksichtigen wir diese Förderdarlehen selbstverständlich und geben Ihnen dazu auch weitere Infos.