Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum in Niedersachsen
Das Land Niedersachsen stellt diverse Fördermittel für alle möglichen Vorhaben zur Verfügung. Wir beschränken uns hier auf die wesentlichsten Infos zur Förderung von Wohneigentum für Familien mit Kindern und oder Menschen mit Behinderungen ("Soziale Eigenheimförderung").
1. Was wird gefördert?
- Neubau eines selbstgenutzten Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung
- Kauf eines selbstgenutzten Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung (nur in Zusammenhang mit der Modernisierung des zu erwerbenden Wohnraums!)
- Aus-/Umbau oder Erweiterung von vorhandenem Wohnraum (z.B. wegen bestehender Behinderungen oder aus Altersgründen)
- es müssen bestimmte Kostenobergrenzen eingehalten werden
2. Wer wird gefördert?
- Haushalte mit mindestens 1 Kind
- Haushalte mit mind. 1 Haushaltsangehörigen mit Behinderungen
- es müssen dabei bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden
3. Wie wird gefördert?
- durch zinsgünstige Darlehen
- durch Bürgschaften des Landes zu Gunsten der erstfinanzierenden Bank(en)
4. Wie hoch wird gefördert?
- hängt von der Anzahl der Personen im Haushalt, dem Alter der Kinder und dem Einkommen ab; eine Familie mit 1 Kind kann bei einem Neubauvorhaben bis max. 55.000 Euro erhalten
- je weiterem Kind oder Menschen mit Behinderungen erhöht sich der Betrag um je 5.000 Euro
- ein Familie mit 2 Kindern kann somit bis zu 60.000 Euro in Anspruch nehmen
5. Was ist besonders zu beachten?
- Fördermittelanträge müssen unbedingt vor “Maßnahmenbeginn” (Unterschrift Kauf- und/oder Bauvertrag) gestellt werden
- Fördermittel werden bei den Kommunen beantragt (dabei helfen wir Ihnen gerne!)
- die Beantragung der Mittel ist allein durch das Antragsverfahren aufwendig und kostet Zeit!
Beratung
Im Rahmen der Gesamtfinanzierung aus einer Hand besprechen wir gerne auch die Fördermöglichkeiten mit Ihnen. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin mit einem unserer >>Kooperationspartner in Niedersachsen<<