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Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum in Niedersachsen

Der Traum von den eigenen vier Wänden ist für viele Menschen in Niedersachsen ein zentraler Lebenswunsch. Um diesen Traum Wirklichkeit werden zu lassen, unterstützt das Land Niedersachsen seine Bürgerinnen und Bürger aktiv. Über die landeseigene NBank wird die "Eigentumsförderung für selbstgenutztes Wohneigentum" angeboten – ein Programm, das den Bau, Kauf oder die Modernisierung einer Immobilie finanziell erleichtert.

Wir beantworten die vier wichtigsten Fragen: Wer wird gefördert? Was wird gefördert? Wie hoch ist die Förderung? Und was müssen Sie sonst noch beachten?

Wer wird gefördert?

Zielgruppe und Einkommensgrenzen

Im Amtsdeutsch heißt die Zielgruppe "Natürliche Personen" – gemeint sind damit aber ganz einfach Privatpersonen und Familien, die ein Eigenheim in Niedersachsen schaffen oder erwerben möchten.

Entgegen der landläufigen Meinung, dass Förderungen nur für Geringverdiener sind, sind die Einkommensgrenzen der NBank überraschend großzügig gestaltet. Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder darf die gesetzliche Grenze nach § 3 Abs. 2 des Niedersächsischen Wohnraumfördergesetzes (NWoFG) um bis zu 40 % übersteigen. In Regionen mit einem offiziell als angespannt geltenden Wohnungsmarkt ist sogar eine Überschreitung von bis zu 60 % zulässig.

Finanzielle Stabilität und Eigenleistung

Die NBank stellt sicher, dass die finanzielle Belastung für den Haushalt auf Dauer tragbar ist. Nach Abzug aller monatlichen Kosten für die Immobilie müssen für den Lebensunterhalt folgende Mindestbeträge verbleiben:

  • 550 Euro für den Antragsteller
  • 550 Euro für jede weitere Person im Haushalt
  • 275 Euro für jedes Kind

Diese Regelung dient Ihrem eigenen Schutz und soll sicher stellen, dass Ihr Traum vom Eigenheim nicht zur finanziellen Belastung wird.

Zudem ist eine Eigenleistung von mindestens 15 % der Gesamtkosten erforderlich. Für Haushalte mit drei oder mehr Kindern sowie für Haushalte, in denen Menschen mit Behinderungen leben, reduziert sich dieser Satz auf 12,5 %. Wichtig dabei ist, dass maximal 5 % der Gesamtkosten durch Eigenleistungen in Form von Sach- und Arbeitsleistungen erbracht werden dürfen (der Rest muss "cash" gezahlt werden).

Wer ist von der Förderung ausgeschlossen?

  • Personen, die bereits in der Vergangenheit eine soziale Wohnraumförderung zur Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum erhalten haben.

Was wird gefördert? Von Neubau bis Modernisierung

Die Förderung ist flexibel gestaltet und unterstützt verschiedene Wege zum Eigenheim. Ob Sie neu bauen, eine Bestandsimmobilie kaufen oder Ihr Zuhause modernisieren möchten – die NBank bietet finanzielle Unterstützung für folgende Vorhaben:

  • Neubau von Wohnraum, einschließlich des Erstbezugs einer neu errichteten Immobilie.
  • Erwerb von vorhandenem Wohnraum zur Selbstnutzung.
  • Modernisierungsmaßnahmen, die den Gebrauchswert der Immobilie nachhaltig erhöhen oder die Wohnverhältnisse dauerhaft verbessern.
    • Beispiele hierfür sind Umbauten zur Einsparung von Energie und Wasser oder Maßnahmen für barrierefreies und altersgerechtes Wohnen.
    • Eine besondere Form ist die Energetische Modernisierung, eine umfassende bauliche Gesamtmaßnahme mit dem ambitionierten Ziel, die Immobilie auf mindestens das energetische Niveau eines KfW-Effizienzhauses 70 zu bringen.

Das wird leider nicht gefördert

Es gibt einige Ausschlusskriterien, die Sie kennen sollten:

  • Bereits begonnene Bauvorhaben.
  • Wohngebäude mit mehr als zwei Wohnungen.
  • Vorhaben, bei denen der Förderbedarf unter 15.000 Euro liegt.
  • Energetische Modernisierungen an Gebäuden, die nach dem 31. Januar 2002 fertiggestellt wurden.

Wie hoch ist die Förderung? Darlehen und Zuschüsse im Überblick

Die Förderung setzt sich aus einem zinsgünstigen Darlehen und nicht rückzahlbaren Zuschüssen zusammen. Hier ist es entscheidend, zwischen den Konditionen für Neubau/Erwerb und denen für Modernisierung zu unterscheiden.

Das Förderdarlehen

Für Neubau und Erwerb: Sie können ein Darlehen von bis zu 75.000 Euro erhalten. Dieser Grundbetrag erhöht sich:

  • um jeweils 7.500 Euro für jedes zum Haushalt gehörende Kind.
  • um jeweils 7.500 Euro für jeden zum Haushalt gehörenden Menschen mit einer Behinderung.

Für Modernisierung: Hier wird ein Darlehen von bis zu 85 % der Gesamtkosten, jedoch maximal 75.000 Euro, gewährt. Die oben genannte Darlehenserhöhung für Kinder oder Menschen mit Behinderung gilt bei reinen Modernisierungsmaßnahmen nicht.

Zusätzliche Zuschüsse

Gute Nachrichten für Familien: Zusätzlich zum Darlehen gewährt die NBank für alle Fördermaßnahmen (Neubau, Erwerb und Modernisierung) einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Dieser beträgt 3.000 Euro für jedes Kind und jeden zum Haushalt gehörenden Menschen mit Behinderung.

Beispiel für einen Neubau: Ein Haushalt mit zwei Kindern kann ein Förderdarlehen von insgesamt 90.000 Euro (75.000 € Grundbetrag + 2 x 7.500 € Erhöhung) und einen direkten Zuschuss von 6.000 Euro (2 x 3.000 €) erhalten.

Die Konditionen des Darlehens

Die Darlehenskonditionen sind außergewöhnlich vorteilhaft und entlasten Ihr Budget in den ersten Jahren erheblich.

Merkmal

Bedingung

Zinssatz

0 % für die ersten 15 Jahre

Tilgung

2 % pro Jahr

Verwaltungskosten

0,5 % jährlich vom Restschuldbetrag

Bearbeitungsentgelt

Einmalig 1 % des Darlehens und 0,75 % des Zuschusses

(Stand 01.11.2025)

Was ist sonst noch zu beachten? Wichtige Details für Ihren Antrag

Um die Förderung erfolgreich zu beantragen, müssen einige formale Kriterien erfüllt sein.

Der richtige Zeitpunkt: Kein Baubeginn vor Antragstellung!

Dies ist einer der häufigsten und zugleich teuersten Fehler bei der Beantragung von Fördermitteln: Das Vorhaben darf vor der Antragstellung noch nicht begonnen haben. Als Beginn gilt der Abschluss von Lieferungs-, Leistungs- oder Kaufverträgen. Planungsleistungen (bis einschließlich Leistungsphase 6 der HOAI), der Kauf des Grundstücks oder Bodenuntersuchungen zählen hingegen nicht als Baubeginn.

Die passende Größe: Angemessene Wohnflächen

Die NBank fördert nur Wohnraum, dessen Größe als angemessen gilt. Für einen Zwei-Personen-Haushalt gelten folgende Obergrenzen:

  • Eigenheim: bis zu 90 m²
  • Eigentumswohnung: bis zu 75 m²

Für jedes weitere Haushaltsmitglied werden bis zu 15 m² zusätzlich anerkannt. Sonderregelungen, die mehr Fläche erlauben, gibt es für Menschen mit Behinderungen, die größere Bewegungsflächen benötigen, oder bei Nachweis eines beruflich erforderlichen Arbeitszimmers.

Zusätzliche Sicherheit: Die Landesbürgschaft

Falls die Finanzierung noch nicht vollständig gesichert ist, kann zusätzlich eine Landesbürgschaft beantragt werden. Diese kann eine entscheidende Hilfe sein, denn dadurch kann Ihrer finanzierenden Bank für einen Teil der Summe mehr Sicherheit geboten werden. Der entscheidende Vorteil für Sie: Dadurch kann ein nachrangiges Darlehen zu den Zinskonditionen eines erststelligen Darlehens gewährt werden.

Fazit und Ihr nächster Schritt zum Eigenheim

Die NBank-Eigentumsförderung ist ein wertvolles Instrument für angehende Eigenheimbesitzer in Niedersachsen. Ein zinsloses Darlehen für 15 Jahre, kombiniert mit direkten Zuschüssen für Familien, stellt eine erhebliche finanzielle Entlastung dar und kann den Traum vom Eigenheim realisierbar machen.

Wie Sie sehen, steckt der Teufel im Detail – besonders bei der Unterscheidung der Förderkonditionen für Neubau und Modernisierung. Ein kleiner Fehler im Antrag kann hier bereits den Anspruch kosten. Eine fachkundige Beratung ist daher entscheidend für den Erfolg Ihres Antrags.

Nehmen Sie Kontakt mit den Beratern von Baufi-Nord in Niedersachsen auf. Als Spezialisten kennen sie die Förderprogramme der NBank im Detail und begleiten Sie professionell durch den gesamten Prozess – von der Prüfung der Voraussetzungen bis zur erfolgreichen Antragstellung. Eine Erstberatung ist dabei stets unverbindlich.

Beratung

Im Rahmen der Gesamtfinanzierung aus einer Hand besprechen wir gerne auch die Fördermöglichkeiten mit Ihnen. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin mit einem unserer

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(Dieser Beitrag wurde mit Hilfe von KI erstellt und redaktionell überarbeitet)