Förderung von Wohneigentum in Baden-Württemberg
Der Wunsch nach den eigenen vier Wänden ist für viele Familien in Baden-Württemberg ein zentraler Lebensplan. Angesichts der aktuellen Marktlage scheint dieser Traum jedoch oft eine große finanzielle Herausforderung zu sein. Das Land Baden-Württemberg unterstützt Familien gezielt mit dem Landeswohnraumförderungsgesetz, um den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern. Dieser Artikel gibt Ihnen einen klaren und praxisnahen Überblick über die wichtigsten Fördermöglichkeiten und bringt Licht in den oft unübersichtlichen „Förderdschungel“.
1. Das Herzstück der Förderung: Die Eigentumsfinanzierung BW (Basisförderung Z15)
Das Z15-Darlehen ist die zentrale Säule der Eigentumsförderung für Familien in Baden-Württemberg. Es handelt sich um ein stark zinsverbilligtes Darlehen, das die Finanzierungslast erheblich senken kann. Die wichtigsten Eckpunkte lassen sich anhand der folgenden drei Kernfragen zusammenfassen.
1.1 Wer wird gefördert? Die Voraussetzungen
Um für die Basisförderung Z15 infrage zu kommen, müssen Sie als Antragsteller mehrere Kriterien erfüllen:
- Haushalte: Sie sind eine Familie mit mindestens einem minderjährigen Kind. Wichtig zu wissen: Hierzu zählen auch ungeborene Kinder (ärztliche Bescheinigung erforderlich) sowie volljährige Kinder, die aufgrund einer Behinderung nicht für ihren eigenen Lebensunterhalt sorgen können.
- Einkommen: Ihr Haushaltsbruttoeinkommen muss unterhalb der festgelegten Grenzen liegen. Diese staffeln sich wie folgt:
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Anzahl Personen im Haushalt |
Einkommensgrenze (Brutto) |
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2 |
68.000 € |
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3 |
77.500 € |
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4 |
87.000 € |
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5 |
96.500 € |
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Für jede weitere Person |
+ 9.500 € |
- Eigenkapital: Sie müssen grundsätzlich mindestens 15 % der Gesamtkosten als Eigenanteil einbringen. Hierzu zählt nicht nur Guthaben, sondern auch der Wert eines bereits vorhandenen, lastenfreien Baugrundstücks. Falls die 15-%-Hürde knapp verfehlt wird, gibt es unter bestimmten Umständen die Möglichkeit eines „Eigenkapital ersetzenden Zuschusses“.
- Wohneigentum: Sie dürfen noch kein angemessenes Wohneigentum besitzen.
- Aufenthalt: Ein dauerhafter Aufenthalt in Deutschland muss grundsätzlich möglich sein.
1.2 Was wird gefördert?
Die Förderung unterstützt verschiedene Wege zum Eigenheim. Förderfähig sind folgende Vorhaben und die damit verbundenen Kosten:
- Neubau: Die Errichtung oder der Ersterwerb einer Immobilie, die nicht älter als 4 Jahre ist und den energetischen "Neubaustandard Plus" erfüllt. Wichtig: Heizungen, die ausschließlich fossile Brennstoffe wie Gas oder Öl nutzen, werden nicht gefördert.
- Typische förderfähige Kosten: Grundstückserwerb, Planungsleistungen, Erschließungskosten, Baukosten, Maklergebühren, Zinsen für eine Zwischenfinanzierung.
- Gebrauchterwerb: Der Kauf einer Bestandsimmobilie, die älter als 4 Jahre ist. Sie muss den allgemein üblichen Wohnbedingungen entsprechen. Sie müssen die Immobilie innerhalb von 12 Monaten nach Förderzusage beziehen, wobei auf Antrag Verlängerungen möglich sein können.
- Typische förderfähige Kosten: Kaufpreis der Immobilie, erwerbsnahe Modernisierungskosten, Maklergebühren, Zwischenfinanzierungszinsen.
- Änderung und Erweiterung: Umbau- oder Anbaumaßnahmen an einer bereits in Ihrem Eigentum befindlichen Immobilie, um bedarfsgerechten Wohnraum für Ihre Familie zu schaffen.
- Typische förderfähige Kosten: Planungsleistungen, Herstellungskosten für Anbauten, Entsorgungskosten, Kosten zur Wiederherstellung angrenzender Bauteile.
1.3 Wie hoch ist die Förderung? Ihr Darlehen
Die Förderung besteht aus einem stark zinsverbilligten Darlehen, dessen maximale Höhe von der Anzahl Ihrer minderjährigen Kinder abhängt.
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Anzahl minderjähriger Kinder im Haushalt |
Maximaler Darlehensbetrag |
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1 |
282.500 € |
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2 |
333.000 € |
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3 |
371.000 € |
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4 |
399.000 € |
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5 |
417.000 € |
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Für jedes weitere Kind |
+ 16.500 € |
Die wichtigsten Darlehensdetails im Überblick:
- Sollzins: 1,00 %
- Sollzinsbindung: 15 Jahre
- Tilgung: 2,25 % p.a.
- Tilgungsfreie Anlaufzeit: 24 Monate
- Bonus für Familienzuwachs: Wenn Ihre Familie innerhalb von 10 Jahren nach der Darlehenszusage wächst, können Sie eine Ergänzungsförderung beantragen. Das Programm 2022 sieht hierfür einen Tilgungszuschuss von 6.500 € vor.
2. Mehr Möglichkeiten: Wichtige Zusatzförderungen
Als erfahrener Berater rate ich Ihnen dringend, über die Basisförderung hinauszudenken. Durch eine strategische Kombination mit den folgenden Zusatzbausteinen können Sie den Wert Ihrer Förderung erheblich steigern.
2.1 Für den Neubau
Wenn Sie neu bauen, können Sie die Basisförderung um wertvolle Boni für besondere Bauweisen ergänzen:
- Energetische Einsparmaßnahmen: Für ein besonders effizientes „Energiesparhaus“ erhalten Sie einen Tilgungszuschuss von 4.000 €. Zusätzlich wird die Zinsverbilligung Ihres Z15-Darlehens um 5 Jahre auf insgesamt 20 Jahre verlängert.
- Barrierefreiheit: Planen Sie von Anfang an barrierefrei nach DIN 18040-2, können Sie Ihr Basisdarlehen um bis zu 60.000 € erhöhen.
- Innovative oder flexible Bauweise: Für zukunftsorientierte Konzepte, wie z.B. eine flexible Raumaufteilung, die später eine separate Wohneinheit ermöglicht, winken eine Darlehenserhöhung von bis zu 25 % für die Mehrkosten sowie ein Tilgungszuschuss von 5.000 € pro neu geschaffener Wohneinheit.
2.2 Für Bestandsimmobilien (Gebrauchterwerb)
Wenn Sie eine ältere Immobilie kaufen, können Sie das Z15-Darlehen gezielt mit zusätzlichen, zinsgünstigen Krediten für Modernisierungen kombinieren:
- Zusatzförderung Energieeffizienz: Für ambitionierte energetische Sanierungen können Sie ein zusätzliches Darlehen von bis zu 120.000 € (bei „Sanierung Plus“) beantragen. Dieses Darlehen hat ebenfalls exzellente Konditionen: 1,00 % Sollzins bei 10 Jahren Zinsbindung.
- Zusatzförderung Barrierefreiheit: Um Barrieren abzubauen und Ihr Zuhause zukunftssicher zu machen, steht Ihnen ein weiteres Darlehen von bis zu 50.000 € zur Verfügung – ebenfalls zu 1,00 % Sollzins mit 10 Jahren Zinsbindung.
3. Ergänzungen und Alternativen zur Basisförderung
Sollten Sie die Kriterien für die Basisförderung nicht erfüllen oder eine Ergänzung benötigen, bietet die L-Bank weitere interessante Programme an:
- Wohnen mit Kind: Ein Förderkredit zwischen 15.000 € und 100.000 €, der als Ergänzung zur Finanzierung Ihrer Hausbank dient. Er richtet sich an Familien mit Einkünften bis zu 200.000 € bzw. 100.000 € bei Alleinerziehenden.
- Kombi-Darlehen Wohnen: Dieses Darlehen ist die ideale Ergänzung zu anderen Förderprogrammen (z. B. von der L-Bank oder KfW), um die restlichen Finanzierungskosten abzudecken. Der maximale Darlehensbetrag liegt in der Regel bei 200.000 € pro Wohneinheit.
- Finanzierung Familienzuwachs: Eine Option für Paare und Familien, die die Basisförderung nicht erhalten, aber einen Kinderwunsch haben und diesen bei ihrer Immobilienfinanzierung berücksichtigen möchten.
4. Was ist unbedingt zu beachten? Wichtige Spielregeln
Die Inanspruchnahme von Fördermitteln ist an klare Regeln gebunden. Beachten Sie unbedingt die folgenden Punkte, um Fallstricke zu vermeiden:
- Kein vorzeitiger Beginn: Schließen Sie keine verbindlichen Kauf- oder Bauleistungsverträge ab, bevor Ihr vollständiger Antrag nicht offiziell bei der zuständigen Wohnraumförderstelle eingereicht wurde. Ein vorzeitiger Vertragsabschluss führt zum Ausschluss von der Förderung. Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn Sie vorab eine schriftliche „Genehmigung für den vorzeitigen Beginn“ von der Förderstelle erhalten.
- Eigennutzungspflicht: Die geförderte Immobilie muss während der gesamten Zinsbindungsfrist von Ihnen und Ihrer Familie selbst bewohnt werden. Eine Vermietung ist in dieser Zeit nicht gestattet.
- Antragsverfahren: Der Antrag muss vollständig und mit allen erforderlichen Unterlagen bei der für Ihren Wohnort zuständigen kommunalen Wohnraumförderstelle eingereicht werden.
- Kombination mit anderen Förderungen: Eine Kombination mit anderen öffentlichen Mitteln, zum Beispiel von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), ist grundsätzlich möglich, solange die förderfähigen Kosten nicht überschritten werden. Eine Kombination mit steuerlichen Förderungen nach § 35a oder § 35c EStG (z. B. Handwerkerleistungen) ist jedoch ausgeschlossen.
- Ergänzungsfinanzierung: Sollte Ihre Hausbank den verbleibenden Finanzierungsbedarf nicht decken können, besteht unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, eine ergänzende Finanzierung direkt bei der L-Bank zu beantragen.
5. Fazit: Nutzen Sie professionelle Beratung!
Baden-Württemberg bietet Familien vielfältige und sehr attraktive Fördermöglichkeiten, die den Weg ins Eigenheim erheblich erleichtern können. Gleichzeitig sind die Programme komplex, die Anforderungen detailliert und die Fristen strikt.
Um eine maßgeschneiderte Finanzierungslösung zu entwickeln und alle passenden Fördertöpfe optimal für Ihr Vorhaben zu nutzen, ist eine professionelle Beratung unerlässlich. Eine professionelle Beratung stellt nicht nur sicher, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, sondern schützt Sie auch vor kostspieligen Fehlern und versäumten Fristen, die den Traum vom Eigenheim gefährden können. Die erfahrenen Beraterinnen und Berater von Baufi-Nord stehen Ihnen zur Seite. Nehmen Sie Kontakt auf und lassen Sie uns gemeinsam den Grundstein für Ihr neues Zuhause legen.
Weitere Infos & Beratung
Im Rahmen der Gesamtfinanzierung aus einer Hand infomieren wir Sie umfassend über die Fördermöglichkeiten Baden-Württemberg und helfen Ihnen bei der Beantragung der Fördermittel.
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(Dieser Beitrag wurde mit Hilfe von KI erstellt und von uns redaktionell überarbeitet)
