Nachfolgend haben wir die Förderbedingungen für die Bauförderung in Baden- Württemberg auf die wesentlichsten Punkte zusammengefasst.
1. Was wird in Baden-Württemberg gefördert?
- Neubau eines selbstgenutzten Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung (inkl. Reihenhaus oder Doppelhaushälfte)
- Kauf eines selbstgenutzten Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung
- es müssen bestimmte Kostenobergrenzen eingehalten werden
- es müssen bestimmte Energiestandards eingehalten werden
2. Wer wird in Baden-Württemberg gefördert?
- Ehepaare, Lebenspartner oder Alleinerziehende mit mindestens 1 Kind oder kinderlose Paare unter 45 Jahre
- Schwerbehinderte
- es müssen bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden
3. Wie wird in Baden-Württemberg gefördert?
- durch zinsgünstige und ggf. nachrangig abzusichernde Darlehen
4. Wie hoch wird in Baden-Württemberg gefördert?
Über die soziale Wohnungsbauförderung und ggf. weitere Ergänzungsdarlehen (je nach Vorhaben) ist eine Komplettfinanzierung über Förderdarlehen möglich.
5. Was ist in Baden-Württemberg besonders zu beachten?
- Fördermittelanträge müssen unbedingt vor “Maßnahmenbeginn” (Unterschrift Kauf- und/oder Bauvertrag) gestellt werden
- Fördermittel werden bei den Landratsämtern, Gemeinden oder Stadtverwaltungen beantragt (dabei helfen wir Ihnen gerne!)
Weitere Infos & Beratung
Im Rahmen der Gesamtfinanzierung aus einer Hand infomieren wir Sie umfassend über die Fördermöglichkeiten Baden-Württemberg und helfen Ihnen bei der Beantragung der Fördermittel.
Holger Drollinger
Bankkaufmann
Baufinanzierungsberatung &-vermittlung
Kriegsstrasse 212b - 76135 Karlsruhe
Telefon (0 721) 13 252 81
Telefax (0 721) 13 252 820