Soziale Wohnungsbauförderung in Mecklenburg-Vorpommern
1. Was wird gefördert?
- Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum
- Maßnahmen zur Schaffung von barrierefreien Wohnungen
- Nachträglicher Anbau bzw. Ersatz von Balkonen
- Dachaufbau nach einem partiellen Gebäuderückbau
- Wiederherstellung von Außenanlagen nach einem partiellen Gebäuderückbau
- die Immobilien müssen vor dem 01.01.1990 fertiggestellt worden sein
- die Immobilie müssen sich in bestimmten Gemeinden befinden
2. Wer wird gefördert?
- Haushalte mit mindestens 1 Kind
3. Wie wird gefördert?
- durch mehr oder weniger zinsgünstige Darlehen
4. Wie hoch wird gefördert?
- bei der Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum bis 40% der Kosten., maximal aber 20.000 Euro plus 3.000 Euro je im Haushalt lebenden Kind
5. Was ist besonders zu beachten?
- Fördermittelanträge müssen unbedingt vor “Maßnahmenbeginn” (Unterschrift Kauf- und/oder Bauvertrag) gestellt werden
6. Alternative Förderung
Bei jedem Bau- oder Kaufvorhaben in Mecklenburg-Vorpommern können Sie Mittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Das erfolgt normalerweise über die Bank, die auch die Hauptfinanzierung übernimmt.
Beratung
Im Rahmen der "Gesamtfinanzierung aus einer Hand" kümmern wir uns auch um Fördermittel. Eien Beratung ausschließlich zum Thema Fördermittel bieten wir nicht an.
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