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Neu: das Hessengeld soll Wohneigentum in Hessen fördern!

25.04.2024 Die Landesregierung in Hessen hat rückwirkend ab dem 01.März 2024 die Einführung des sog. "Hessengeldes" beschlossen. Damit sollen Verbraucher beim Kauf einer Immobilie (inkl. Baugrundstück) entlastet werden. Mit dem Hessengeld soll insbesondere die beim Immobilienkauf fällige Grunderwerbsteuer kompensiert werden. Das gelingt zwar nicht wirklich, aber einen positiven Effekt hat es trotzdem.

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Die Hessische Landesregierung muss noch die Details zum neuen Hessengeld ausarbeiten. Insoweit sind die folgenden Infos vorläufig. An den wesentlichen Punkten (Höhe der Förderung und Auszahlungsmodalitäten) wird sich aber höchstwahrscheinlich nichts mehr ändern.

Warum gibt es statt Hessengeld keinen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer?

Bei einem Freibetrag für die Grunderwerbsteuer wird es wirklich kompliziert. Die Bundesländern dürfen zwar die Höhe der Grunderwerbsteuer selbst festlegen, aber sie dürfen dabei beispielsweise nicht nach Eigennutzer oder Kapitalanlegern unterscheiden und dann unterschiedliche Grunderwerbsteuersätze verlangen. Und die Bundesländer dürfen auch keine Freibeträge einräumen. Dafür müssten die entsprechenden Gesetze auf Bundesebene (in Absprache mit den Bundesländern) geändert werden.  Die Diskussionen dazu laufen schon seit mehreren Jahren. Vielleicht kommt man ja bis spätensten 2078 zu einem Ergebnis.

Das Hessengeld ist somit eine "Krücke", um die Grunderwerbsteuer für Eigennutzer zumindest ein wenig abzufedern.

Was ist das sog. Hessengeld?

Hinter dem Hessengeld steckt ein Zuschuss des Landes Hessen für alle die, die erstmalig eine selbstgenutzte Wohnimmobilie oder ein entsprechendes Baugrundstück erwerben. Stichtag ist der 01.März 2024. Anspruchsberechtigt sind also alle, die ab dem 01.März 2024 einen Kaufvertrag unterschrieben haben bzw. einen Kaufvertrag unterschreiben werden.

Wichtig: das Hessengeld ist an die Grunderwerbsteuer gebunden! Wer eine Immobilie (inkl. Baugrundstücke) innerhalb der Familie kauft, bekommt keine Förderung (gilt bei Kauf "in gerade Linie", da da keine Grunderwerbsteuer anfällt). Gleiches gilt natürlich auch bei einer Schenlung.

Wie hoch ist das sog. Hessengeld?

Anspruchsberechtigte Käufer(innen) erhalten pauschal 10.000 Euro (Paare also 20.000 Euro) zzgl. 5.000 Euro je Kind unter 18 Jahren, das im gemeinsamen Haushalt lebt.

Wie wird das Hessengeld ausgezahlt?

Die Auszahlung des Hessengeldes erfolgt nicht in einer Summe , sondern in 10 gleichen Jahresraten. Dieser Auszahlungsmodus ist sicher dem Umstand geschuldet, dass für das Hessengeld nur ein bestimmter Betrag im hessischen Haushalt vorgesehen ist. Zahlt man diesen Betrag sofort und in einer Summe aus, wäre der Topf sehr schnell leer. Streckt man die Auszahlung über 10 Jahre und stellt jedes Jahr wieder die entsprechenden Mittel im Landeshaushalt zur Verfügung, vergrößert sich die Zahl der Begünstigten deutlich.

Ab wann kann das Hessengeld beantragt werden?

Gem. dem Finanzministerium wird man ca. ab Herbst 2024 Anträge stellen können. Wann die Förderung dann tatsächlich auszehalt wird, ist noch offen.

Welchen Nutzen hat das Hessengeld für Immobilienkäufer/Bauherren?

Aus meiner Sicht ist der Nutzen dieser Förderung sehr begrenzt. Da das Hessengeld nicht sofort in einer Summe, sondern über 10 Jahre verteilt ausgezahlt wird, hilft es definitiv nicht dabei, die Grunderwerbsteuer zu zahlen. Das Geld dafür muss man also weiter selbst aufbringen (oder teuer über Banken finanzieren).

Eine Familie  mit 2 Kindern kann mit dem Hessengeld (30.000 Euro) die monatliche Zins- und Tilgungsraten sponsorn (mtl. 250 Euro). Denkbar ist auch, dass einige Banken künftig eine Vorfinanzierung des Hessengeldes anbieten, also einen Kredit, der allein mit den jährlichen Zahlungen vom Land komplett zurückgezahlt wird. Dieser Kredit könnte dann tatsächlich auch zur Zahlung der Grundwerbsteuer verwendet werden. Von den 30.000 Euro blieben dann wegen der Zinsen aber nur ein deutlich geringerer Betrag übrig.

Wesentlich interessanter ist es, das Hessengeld für freiwillge Sondertilgungen oder Einzahlungen in einen Bausparvertrag zu verwenden. Damit könnte man dann die monatliche Ratenbelastung ggf. sofort reduzieren.

Fraglich ist auch, wie weit der von der Landesregierung bereitgestellte Fördertopf reicht. Ich habe bislang keine Infos dazu gefunden, wie viel Geld das Land Hessen dafür im Landeshaushalt zur Verfügung stellt. Daher sollte man diese Förderung aus meiner Sicht nicht fest in die Finanzierung der Immobilie einplanen.

Die Kolleginnen und Kollegen in Hessen werden auf jeden Fall in jedem Einzelfall prüfen, ob und wie sich das Hessengeld in die Gesamtfinanzierung einbauen lässt. Wenn Sie weiter Fragen zum Hessengeld haben, wenden Sie sich gerne an unsere Kooperationspartner in Hessen!

Ihr

Olaf Varlemann

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