Förderung von Wohneigentum in Hessen
Der Traum von den eigenen vier Wänden ist für viele ein zentrales Lebensziel. In Hessen wird dieser Traum aktiv vom Land unterstützt. Doch die Förderprogramme sind mehr als nur eine finanzielle Spritze – sie sind strategische Bausteine, die eine Finanzierung oft erst ermöglichen oder signifikant vergünstigen. Dieser Artikel gibt Ihnen als spezialisierter Berater einen klaren und praxisnahen Überblick über die wichtigsten Förderungen, die Sie auf Ihrem Weg zum Eigenheim kennen sollten.
(Update 04.11.2025)
Die Kernförderung für Ihren Hauskauf: Das Hessen-Darlehen
Das zentrale Förderinstrument des Landes ist das „Hessen-Darlehen“. Es handelt sich um ein zinsgünstiges Darlehensprogramm für den erstmaligen Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Immobilie. Sein größter strategischer Vorteil: Es ist ein nachrangiges Darlehen. Das bedeutet, die WIBank trägt sich nachrangig im Grundbuch ein. Für Ihre Hauptbank sinkt dadurch das Risiko, was Ihnen in der Regel deutlich bessere Zinskonditionen für den Hauptkredit sichert – ein Hebel, der Tausende von Euro sparen kann.
Wer wird gefördert?
Die Förderung richtet sich an Haushalte mit und ohne Kinder sowie an gemeinschaftliche Wohnprojekte, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Eine wesentliche Voraussetzung ist in der Regel, dass Sie noch kein Wohneigentum besitzen.
Hier sind die beispielhaften Einkommensgrenzen auf einen Blick:
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Haushaltsgröße |
Anrechenbares Gesamteinkommen (Grenze) |
Modellhaftes Jahresbruttoeinkommen (ca.) |
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1-Personenhaushalt |
27.561 € |
40.573 € |
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2-Personenhaushalt |
46.353 € |
67.419 € |
- Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich die Grenze des anrechenbaren Einkommens um 9.397 €.
- Für jedes Kind im Haushalt kommt ein zusätzlicher Erhöhungsbetrag von 833 € hinzu.
Das anrechenbare Gesamteinkommen ist der rechtlich maßgebliche Wert nach Abzug bestimmter Pauschalen. Das Jahresbruttoeinkommen dient als leichter verständlicher Näherungswert, damit Sie Ihre Situation schnell einschätzen können.
Was wird gefördert?
Das Programm unterscheidet zwischen zwei Hauptvorhaben:
- Der erstmalige Bau von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen (Hessen-Darlehen Neubau).
- Der erstmalige Kauf einer Bestandsimmobilie zur Eigennutzung (Hessen-Darlehen Bestandserwerb).
Wie hoch ist die Förderung?
Die Konditionen sind äußerst attraktiv: Das Darlehen wird mit einem Zinssatz von 0,60 % p.a. angeboten, der für 20 Jahre festgeschrieben ist. Durch die bereits erwähnte nachrangige Absicherung im Grundbuch verbessert dieses Darlehen die Konditionen Ihrer gesamten Finanzierungsstruktur.
Die maximale Darlehenshöhe variiert je nach Vorhaben:
- Bestandserwerb: Bis zu 200.000 Euro (mindestens 30.000 Euro).
- Neubau: Die Darlehenshöhe ist nach den örtlichen Bodenpreisen gestaffelt. Sie beginnt bei 160.000 Euro in Gebieten mit Bodenwerten unter 200 €/m² und steigt auf bis zu 200.000 Euro bei Werten ab 500 €/m². Das Darlehen sollte mindestens 50.000 Euro betragen. Erreicht der Neubau den Effizienzhausstandard 40, ist ein Zuschlag von 20.000 Euro möglich.
Wichtig ist, dass das Förderdarlehen nicht mehr als 50 % der gesamten Projektkosten abdecken darf.
Was ist zu beachten?
Beachten Sie die folgenden zentralen Voraussetzungen, um anspruchsberechtigt zu sein:
- Eigenkapital: Sie müssen mindestens 10 % der Gesamtkosten als Eigenkapital einbringen.
- Kein vorzeitiger Beginn: Vor der Bewilligung der Förderung darf mit dem Bau nicht begonnen werden. Beim Kauf darf der Kaufvertrag noch nicht unterschrieben sein, es sei denn, er enthält ein Rücktrittsrecht für den Fall der Förderablehnung.
- Gesamtkosten: Die Gesamtkosten Ihres Vorhabens dürfen 800.000 Euro nicht überschreiten.
- Kombinierbarkeit: Das Hessen-Darlehen ist explizit mit Mitteln der KfW, der BAFA, der Denkmalpflege sowie Städtebau- und Dorferneuerungsprogrammen kombinierbar.
- Bearbeitungsentgelt: Bei der Auszahlung wird ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von 1 % der Darlehenssumme einbehalten.
Ein starker Bonus: Das Hessengeld zur Senkung der Nebenkosten
Eine der größten Hürden beim Immobilienerwerb sind die Nebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar, Makler), da diese in der Regel vollständig aus Eigenkapital bezahlt werden müssen und nicht finanziert werden können. Genau hier setzt das „Hessengeld“ an: Es ist ein nicht zurückzuzahlender Zuschuss, der diese Eigenkapitallücke direkt schließt und den Immobilienerwerb damit greifbarer macht.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden natürliche Personen, die erstmalig (Mit-)Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum in Hessen werden.
Was wird gefördert?
Das Hessengeld ist ein direkter Zuschuss, der als Entlastung für die von Ihnen gezahlte Grunderwerbsteuer dient.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe des Zuschusses ist klar geregelt:
- 10.000 Euro für jede erwerbende Person, die in die Immobilie einzieht (maximal 20.000 Euro pro Haushalt).
- 5.000 Euro für jedes Kind unter 18 Jahren, das ebenfalls in das neue Zuhause einzieht.
Der Zuschuss ist jedoch auf die Höhe der tatsächlich gezahlten Grunderwerbsteuer begrenzt.
Was ist zu beachten?
Die entscheidende Bedingung ist der Zeitpunkt des Kaufs: Der notarielle Kaufvertrag muss am oder nach dem 1. März 2024 beurkundet worden sein.
Spezielle Förderprogramme für besondere Vorhaben
Neben den zentralen Programmen für den Immobilienerwerb gibt es auch spezialisierte Zuschüsse für besondere Lebenssituationen und Vorhaben.
Behindertengerechter Umbau
Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum können einen Zuschuss für bauliche Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit erhalten. Die Förderung deckt bis zu 50 % der förderfähigen Kosten ab. Die maximal anrechenbaren Kosten liegen bei 30.000 Euro pro Wohneinheit, woraus sich ein Höchstzuschuss von 15.000 Euro ergibt. Beachten Sie, dass es für einzelne Maßnahmen spezifische Höchstbeträge gibt (z.B. 5.500 Euro für einen Bad- oder Küchenumbau, 6.500 Euro für einen Lift). Entscheidend ist auch hier: Mit den Arbeiten darf erst nach der Bewilligung der Förderung begonnen werden.
Dorfentwicklung
In ausgewiesenen ländlichen Fördergebieten in Orten mit bis zu 10.000 Einwohnern sind Zuschüsse für die Sanierung, Umnutzung oder den Neubau von Gebäuden möglich. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Kommune in das Dorfentwicklungsprogramm des Landes Hessen aufgenommen wurde. Die erste Anlaufstelle für Interessierte ist die zuständige Landratsverwaltung.
Fazit und Ihr nächster Schritt zum Eigenheim
Sie sehen: Die hessische Förderlandschaft ist ein mächtiges Werkzeug, aber die Details sind entscheidend. Der Unterschied zwischen einer Standardfinanzierung und einer optimal geförderten Strategie kann Zehntausende von Euro ausmachen. Überlassen Sie diese Optimierung nicht dem Zufall.
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Analyse. Die Berater von Baufi-Nord prüfen Ihre individuelle Förderfähigkeit und bauen eine Finanzierungsarchitektur, die alle Hebel – von nachrangigen Darlehen bis zu direkten Zuschüssen – für Sie nutzt.
>>Baufinanzierungsexperten in Hessen>>
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(Dieser Beitrag wurde mit Hilfe von KI erstellt und von uns redaktionell überarbeitet)
