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Fiese Klausel bei Forwarddarlehen kann teuer werden

Forwarddarlehen sind eine Wette auf die Zukuft. Wer ein Forwarddarlehen abschließt, wettet vor allem darauf, dass die Zinsen bei Ablauf der aktuellen Zinsbindung höher sind als heute. Daneben und meist unbedmerkt, läuft aber eine zweite Wette, nämlich, die dass sich die Einkommens- und Vermögensverhältnisse bis zum Auszahlungstermin nicht verschlechtern. Geht diese Wette schief, kann es schnell teuer werden.

Forwarddarlehen erneute Bonitätsprüfung bei Auszahlung

In vielen Forwarddarlehensverträgen finden sich Klauseln, nach denen die Bank vor Auszahlung des Darlehens die Bonität des Darlehensnehmers erneute prüft. Dabei verlangen die Banken meist keine aktuellen Einkommensnachweise o.ä. , sondern belassen es bei einer einfachen Schufa-Anfrage. Ist die Schufaauskunft negativ, können die Banken die Auszahlung des Forwarddarlehens verweigern und vom Darlehensvertrag zurücktreten. Der Verbraucher hat dann gleich zwei Probleme: zum einen muss er sich nach einer neuen Finanzierung zu den dann gültigen Konditionen umsehen, zum anderen verlangen die Banken bei "Nichtabnahme" des Darlehens eine Nichtabnahmeentschädigung. Ob letzteres rechtlich in Ordnung ist, wage ich zu bezweifeln, denn bei der Kündigung eines laufenden Darlehens darf die Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung stellen. Und die Nichtabnahmegebühr ist letztlich nichts anders als eben eine solche Vorfälligkeitsentschädigung.

Also: bei einem Forwarddarlehen kann auch das Kleingedruckte wichtig sein. Sie sollten die Vertragsangebote also sehr genau lesen und prüfen. Unseren Kunden helefen wir dabei und machen Ihnen auch Angebote ohen erneute Bonitätsprüfung. Fragen Sie einfach Ihren Berater bzw. Ihre Beraterin.

Informationen zum Thema Forwarddarlehen finden Sie auf dieser Webseite unter >Wann lohnt sicht ein Forwarddarlehen>

Ihr

Olaf Varlemann

Inhaber von baufi-nord.de