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KfW erhöht Förderdarlehen "Wohneigentumsprogramm" auf 100.000 Euro

21.08.2019: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat zwei wesentliche Änderung bei dem sog. KfW-Wohneigentumsprogramm (Nr. 124) beschlossen. Ab 01.10.2019 erhöht sich unter anderem der maximale Förderbetrag auf 100.000 Euro.

KfW jetzt 100.000 Euro im WohneigentumsprogrammÜber das KfW-Programm 124 (Wohneigentrumsprogramm) fördert die KfW selbstgenutztes Wohneigentum. Die KfW finanziert innerhalb dieses Förderprogramms bis zu 100% der Gesamtkosten (z.B. bei einem Immobilienkauf), bislang aber maximal 50.000 Euro. Dieser Betrag wird zum 01.10.2019 auf dann 100.000 Euro angehoben. Außerdem wird die bereitstellungszinsfreie Zeit von derzeit 4 Monaten auf 12 Monate erhöht (was vor allem bei Neubauvorhaben ein Thema ist).

Das KfW-Wohneigentumsporgramm muss über eine "durchleitende Bank" beantragt werden. Das ist klassisch die Bank, die auch die Hauptfinanzierung der Immobilie übernimmt. In einigen Bundesländern (z.B. Hamburg, Schleswig-Holstein und Berlin) können KfW-Darlehen aber auch über die jeweiligen Landesförderinstitute beantragt und abgewickelt werden. Das kann bei der Hauptfinanzierung zu einer deutlichen Zinsersparnis führen.

Wir gehen davon aus, das die Landesförderinstitute ihre Bedingungen für die Beantragung der KfW-Wohneigentumsprogramms in Kürze ebenfalls anpassen werden.

Der Einsatz des KfW-Wohneigentumsprogramms lohnt sich aufgrund der Konditionen derzeit nur bei hohen Beleihungen (also vergleichsweise wenig Eigenkapital). Dabei muss man die 50.000 bzw. 100.000 aber nicht immer komplett ausschöpfen. Wir ermitteln ganz genau, ob und in welcher Höhe das KfW-Wohneigentumsprogramm für Sie sinnvoll ist.

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