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Corona-Krise: so funktioniert die Ratenstundung bei Immobilienfinanzierungen u. Ratenkrediten

25.03.2020 (Update 28.03.2020): Bei laufenden Immobilienfinanzierungen und Ratenkrediten können Sie durch eine Tilgungsaussetzung Liquidität gewinnen. Mittlerweile ist auch eine Stundung der kompletten Zins- und Tilgungsraten für 3 Monate möglich (betrifft die Raten zwischen dem 01.04.2020 und dem 30.06.2020). Diee Regelung gilt für alle privat aufgenommenen Darlehen, also nicht für gewerbliche Finanzierungen.

Coronakrise   Tilgungsraten aussetzen

Bildnachweis (Originalbild): Shutterstock/ju_see

Wenn Sie durch die Corona-Krise weniger Einkommen haben, können Sie Ihre Haushaltskasse bei Ihrer laufenden Baufinanzierung etwas entlasten. Dabei vereinbaren Sie mit Ihrer Bank einfach eine Tilgungsaussetzung. Das bedeutet, dass Sie - beispielsweise- für die nächsten 6 Monate nur noch die Zinsen für Ihre Kredite zahlen, aber keine Tilgung. Was das monatlich ausmacht, hängt vom Darlehensbetrag (aktuelle Restschuld) und Ihrem aktuellen Tilgungssatz ab (der sich bei einem Annuitätendarlehen im Laufe der Jahre erhöht).

Bei einer Restschuld von 100.000 Euro und einem aktuellen Tilgungssatz von 3% wären das rund 250 Euro monatlich.

Sofern Sie für die Tilgung Ihres Darlehens einen Bausparvertrag ansparen, können Sie vorrübergehend auch die Einzahlungen in den Bausparvertrag stoppen. Das Aussetzen der Einzahlungen kann allerdings dazu führen, dass sich die Zuteilung des Bausparvertrages verzögert und das gesamte Finanzierungsmodell nicht mehr wie geplant aufgeht.

Die Tilgungsaussetzung und/oder das Ausetzen der Einzahlungen in den Bausparvertrag muss auf jeden Fall vorher mit der darlehensgebenden Bank abgesprochen werden. Auf keinen Fall sollten Sie die Zahlungen eigenmächtig stoppen (z.B. durch Lastschriftrückgaben). Einige Banken haben bereits angekündigt, die Tilgungsaussetzung auf einfache Anfrage hin und ohne "großen Aufstand" zuzulassen (die Commerzbank beispielsweise bietet vor allem Gewerbetreibenden gerade bei allen Darlehen/Krediten  eine Tilgungsaussetzung für 6 Monate an).

Noch haben Banken ein Problem damit, auf die kompletten Raten inkl. Zinsen zu verzichten. Bei mehr als 2 ausbleibenden Zinsraten müssen Banken Ihr Darlehen als "notleidend" einstufen. Das hätte weitreichende "aufsichtsrechtliche" Folgen für die Banken selbst. Derzeit arbeitet die Aufsichtsbehörde (Bafin) daran, diese Folgen bzw. Maßnahmen aufzuweichen bzw. auszusetzen.

Update (28.03.2020): bei Darlehen, die vor dem 15.03.2020 abgeschlossen wurden, können die Zins- und Tilgungsraten für den Zeitraum vom 01.04.2020 bis 30.06.2020 komplett ausgesetzt werden. Ein formloser Antrag - bespielsweise in Form einer E-Mail- bei der jeweiligen Bank reicht in der Regel aus. Es git allerdings auch Banken/Sparkassen, die da deutlich bürokratischer sind. Wichtig: Die gestundeten Raten müssen dabei nicht später in einer Summe nachgezahlt werden, sondern verlängern die Laufzeit des Darlehens (die ausgesetzten Raten werden sozusagen "hintendran gehängt"). Die Banken wehren sich gerade allerdings gegen den Verzicht auf die Zinsen während der Ratenstundung.

Auch hier und jetzt sind wir für unsere Kunden da! Wenn Sie befürchten, in "finanzielle Schieflage" zu geraten, sprechen Sie einfach Ihren Berater bzw. Ihre Beraterin und und wir schauen gemeinsam, welche Möglichkeiten es gibt, um diese Zeit möglichst unbeschadet zu überstehen.

Ihr

Olaf Varlemann

Inhaber von baufi-nord.de

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