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Schleswig-Holstein regelt soziale Eigenheimförderung neu

01.04.2021 Das Land Schleswig-Holstein hat per heute die Richtlininen für die Förderung von selbstgenutztem Wohnraum neu geregelt. Dies betrifft die sog. soziale Wohnraumförderung, die gründlich entrümpelt wurde.

Bislang war das Thema Soziale Eigentumsförderung in Schleswig-Holstein kompliziert. Da gab es unter anderem sog. Regionalstufen, die bestimmten, wie hoch die Förderung durch das Land ausfällt. Das ist Vergangeheit, denn ab sofort besteht die Förderung landesweit aus einem Förderdarlehen i.H.v. 100.000 Euro (plus Zusatzdarlehen u.a. fürSchwerbehinderte). Dieses Darlehen muss mit 0,5% verzinst werden (wobei es nicht Zinsen, sondern Verwaltungskosten heißt). Die Zinsfestschreibung beträgt 20 Jahre. Der Tilgungssatz beträgt 2% jährlich. Das sind durchaus interessante Konditionen.

Es gelten allerdings Obergrenzen bei den Kosten (nur bei Kauf von gebrauchten Immobilien) und/oder der Wohnfläche. Außerdem gelten weiterhin Einkommensgrenzen, die die Zielgruppe für die soziale Eigentumsförderung deutlich einschränken.

Ihr

Olaf Varlemann

Inhaber von baufi-nord.de

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