Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum in Schleswig-Holstein
Hier finden Sie die Informationen zur Bau- bzw. Eigenheimförderungen in Schleswig-Holstein in einer knappen Zusammenfassung. Die genauen Fördermöglichkeiten und Förderbedingungen gehen wir im Rahmen einer Baufinanzierungsberatung gerne mit Ihnen durch und helfen Ihnen bei der Beantragung der Fördermittel.
Zuletzt aktualisiert: 24.04.2024
Grundsätzlich fördert das Land Schleswig-Holstein selbstgenutztes Wohneigentum über folgende Wege:
- die sog. “soziale Wohnungsbauförderung” (siehe unten)
- die Durchleitung von nachrangig abzusichernden KfW-Krediten (“Hausbankprinzip”)
- Vergabe von sog. Ergänzungsdarlehen
Alle drei Fördermöglichkeiten stehen unabhängig voneinander zur Verfügung.
Soziale Wohnungsbauförderung in Schleswig-Holstein
1. Was wird gefördert?
- Neubau eines selbstgenutzten Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung
- Kauf eines selbstgenutzten Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung
- Ausbau von vorhandenem Wohneigentum für behinderten Haushaltsangehörigen
- Ausbau und Schaffung von neuem Wohnraum
- es müssen bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden
- je nach Energiestandard der Immobilie müssen bestimmte Kostenobergrenzen eingehalten werden
2. Wer wird gefördert?
- Haushalte mit mindestens 1 Kind (auch Alleinerziehende)
- Schwerbehinderte
- es müssen allerdings bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden; zudem gibt es weitere Beschränkungen (beispielsweise hinsichtlich der Wohnfläche oder Energieeffizienz)
3. Wie wird gefördert?
- durch (fast) zinslose nachrangig abzusichernde Darlehen mit 20 Jahren Zinsbindung (2% Tilgung p.a.)
Neben der hier aufgeführten sozialen Wohnungsbauförderung gibt es in Schleswig- Holstein verschiedene weitere Förderprogramme ohne Einkommensgrenzen oder Kostenobergrenzen (“Förderung für jedermann”)
4. Wie hoch wird gefördert?
- Grundbetrag 100.000 Euro
- Zusatzdarlehen für Schwerbehinderte 50.000 Euro
- bei den übrigen Förderprogrammen (z.B. KfW-Darlehen) gibt es grundsätzlich kein Limit
5. Was ist besonders zu beachten?
- Fördermittelanträge müssen unbedingt vor “Maßnahmenbeginn” (Beginn Baumaßnahmen oder Unterschrift Kauf- und/oder Bauvertrag) gestellt werden (ausgenommen die Verträge beinhalten eine sog. Rücktrittsklausel)
- grundsätzlich müssen 7.5% der Gesamtkosten aus Eigenmittel bestritten werden. Das kann echtes Bargeld, aber auch Eigenleistungen sein. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Eigenkapitalanteil auch geringer ausfallen (einkommensabhängig). Zudem kann auch durch das Förderinstitiut das Baukindergeld vorfinanziert werden (wird dann als Eigenkapital anerkannt)
KfW-Darlehen und Ergänzungsdarlehen
Neben der sozialen Wohnraumförderungen gibt es auch Fördermöglichkeiten ohne Einkommens- oder Kostenobergrenzen. Diese Fördermöglichkeiten können auch Haushalte und Einzelpersonenn ohne Kinder in Anspruch nehmen. Dieser Förderweg besteht aus nachrangig abzusichernden Darlehen (inkl. aller KfW-Programme). Durch die Einbeziehung dieser Mittel kann die Gesamtfinanzierung deutlich werden, weil die sog. erstfinanzierende Bank diese Mittel ähnlich wie Eigenkapital einstuft.
Beratung
Im Rahmen der Gesamtfinanzierung aus einer Hand beraten wir Sie gerne auch hinsichtlich aller zur Verfügung stehender Fördermittel in Schleswig-Holstein und beziehen diese -sofern in Ihrem Fall sinnvoll- in die Gesamtfinanzierung ein. Außerdem kümmern wir uns um die Beantragung der Fördermittel bei der Investitionsbank Schleswig- Holstein. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin mit einem unserer Kooperationspartner bei Ihnen in der Nähe (live oder per Videokonferenz).
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