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Fördergelder für Immobilien in Schleswig-Holstein: Ihr Wegweiser durch den Förderdschungel

Das Baufi-Nord Partnernetzwerk ist Ihr kompetenter Begleiter auf dem Weg ins Eigenheim zwischen den Meeren. Unsere Mission ist eine absolut bedarfsgerechte Beratung, die öffentliche Fördermittel nicht als bloßes Beiwerk, sondern als strategischen Kernbestandteil einer „Gesamtfinanzierung aus einer Hand“ versteht.

Als Experten im echten Norden agieren unsere Berater, wie Björn Siebert und Thomas Haake, als offizielle Partner der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Das bedeutet für Sie: Wir verknüpfen für Sie das Beste aus zwei Welten – zinsgünstige Förderdarlehen und klassische Bankfinanzierungen. Ein entscheidender Vorteil für unsere Kunden ist, dass die Beratung und die Unterstützung bei der Beantragung dieser Mittel vollkommen kostenfrei erfolgen, da unsere Vergütung im Erfolgsfall direkt durch die IB.SH geleistet wird.

Nutzen Sie gerne auch unser "Fördermittel Wiki Schleswig-Holstein"!

Unser Fördermitel-Wiki ist ein KI-Chatbot, der technisch auf "Google Notebook LM" läuft. Um diesen Chatbot nutzen zu können, müssen mit Ihrem Smartphone, Tabeltt oder PC mit Ihrem Google-Konto eingeloggt sein. Google liefert uns keine Daten von Ihnen oder Ihrem Chat!

Logo Fördermittel Wiki Schleswig Holstein

Wer wird gefördert? (Zielgruppen und Personenkreis)

Die Förderlandschaft in Schleswig-Holstein ist vielfältig. Wir identifizieren für Sie die passenden Töpfe:

  1. Häuslebauer und Käufer (Privatpersonen): Eigentümer von selbstgenutzten Immobilien. Wichtig: Ferienwohnungen oder Zweitwohnsitze sind von Förderungen wie IB.SH Immofix oder Immoflex grundsätzlich ausgeschlossen.
  2. Haushalte mit Wohnberechtigungsschein (WBS): Spezielle Unterstützung beim Erwerb von Genossenschaftsanteilen für den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum.
  3. Zusammenschlüsse und Bürgerenergieprojekte: Gefördert werden Gruppen von mindestens 7 natürlichen Personen aus verschiedenen Haushalten. Diese müssen die Stimmenmehrheit besitzen, und mindestens 7 von ihnen müssen ihren Erstwohnsitz im Gemeindegebiet des Projektstandorts haben.
  4. Unternehmen und Gemeinnützige: Für energetische Maßnahmen oder Mietwohnungsbau

Was wird gefördert

Wir strukturieren Ihr Vorhaben strategisch, um das Maximum an Förderung herauszuholen:

  • Wohneigentum: Neubau, Kauf und Modernisierung
  • Energetisches Bauen & Sanieren
  • Erneuerbare Energien (PV-Anlagen oder Windkraft)
  • Gebäudenetze (BAFA) für die Wärmeversorgung.
  • Genossenschaftliches Wohnen: Erwerb von Pflichtanteilen zur Selbstnutzung
  • Bürgerenergie: Vorbereitende Maßnahmen wie Machbarkeitsstudien, Gutachten und Öffentlichkeitsarbeit.

Wie erfolgt die Förderung?

Die Förderung erfolgt in der Regel über -mal mehr oder weniger- zinsgünstige Darlehen der IBSH sowie durch Zuschüsse.

Wie hoch ist die Förderung?

Hier ist eine kompakte Übersicht der maximalen Fördersummen, unterteilt in die Programme des Landes Schleswig-Holstein (IB.SH) und die bundesweiten KfW-Programme:

1. Förderprogramme des Landes Schleswig-Holstein (IB.SH)

  • Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen: Die Grundförderung beträgt bis zu 100.000 Euro. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es Zusatzdarlehen: bis zu 50.000 Euro für besondere bauliche Maßnahmen für Schwerbehinderte und bis zu 15.000 Euro zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Immobilie.
  • IB.SH Immo Eigentum: Der maximale Darlehensbetrag liegt bei 200.000 Euro.
  • Zuschuss für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen: Hier ist die Zuwendung auf maximal 25.000 Euro begrenzt.
  • Bürgerenergiefonds: Für Bürgerenergieprojekte gibt es eine Zuwendung in Höhe von bis zu 200.000 Euro.

2. Bundesweite KfW-Förderprogramme

  • KfW 124 (Wohneigentumsprogramm): Der Kreditbetrag für den Bau oder Erwerb von Wohneigentum liegt bei maximal 100.000 Euro.
  • KfW 134 (Förderung genossenschaftlichen Wohnens): Hier werden maximal 100.000 Euro Kredit gewährt.
  • KfW 159 (Altersgerecht Umbauen - Kredit): Förderfähig sind Investitionskosten mit einem Kreditbetrag von maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit.
  • KfW 261 (BEG Wohngebäude Kredit Effizienzhaus): Maximal 120.000 Euro pro Wohneinheit, bei Erreichen der EE-Klasse oder NH-Klasse sogar maximal 150.000 Euro pro Wohneinheit.
  • KfW 297/298 (Klimafreundlicher Neubau): Bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit (Klimafreundliches Wohngebäude und EH 55) bzw. bis zu 150.000 Euro (Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG).
  • KfW 300 (Wohneigentum für Familien - Neubau): Abhängig vom geplanten Gebäudestandard und der Kinderzahl liegt der maximale Kreditbetrag zwischen 170.000 Euro und 270.000 Euro.
  • KfW 308 (Jung kauft Alt - Wohneigentum für Familien): Abhängig von der Anzahl der Kinder liegt der Kreditbetrag zwischen 100.000 Euro und 150.000 Euro.
  • KfW 358/359 (BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit): Finanziert werden bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit

Beantragung und wichtige Fallstricke!

Damit Ihre Finanzierung auf festem Fundament steht, sollten Sie folgendes beachten:

  • Der Energieeffizienz-Experte (EEE) als Gatekeeper: Bei fast allen energetischen Programmen (KfW 297/298, EH 55, BAFA) ist die Einbindung eines zertifizierten EEE zwingend. Er muss die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) erstellen, bevor Sie Verpflichtungen eingehen.
  • Strikte Antragsreihenfolge: Anträge müssen unbedingt vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Als Beginn gilt der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen oder der notarielle Kaufvertrag. Planungsleistungen dürfen vorab erfolgen.
  • Eigenkapital & Muskelhypothek: Die IB.SH verlangt i. d. R. 7,5 % Eigenmittel. Davon können maximal 33 % der Kosten einer Fremdvergabe (also das, was ein Handwerker kosten würde) als Eigenleistung („Muskelhypothek“) angerechnet werden.
  • Kombinations-Strategie: Fördermittel lassen sich oft kombinieren (sofern sinnvoll). Das Wohneigentumsprogramm (124) lässt sich hervorragend mit dem Programm „Altersgerecht Umbauen“ oder der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ kombinieren, um die Zinslast über die gesamte Finanzierungssumme zu drücken.

Fazit: Ihr persönlicher Fahrplan mit Baufi-Nord

Öffentliche Fördermittel sind im aktuellen Zinsumfeld der entscheidende Hebel, um Wohneigentum in Schleswig-Holstein realisierbar und bezahlbar zu machen. Doch Vorsicht: Die Programme sind komplex und müssen mir der Bankfinanzierung zusammenpassen.

Eine persönliche Beratung ist daher unerlässlich, um die Fördermittel perfekt auf Ihre Bankfinanzierung abzustimmen. Wir vom Baufi-Nord Partnernetzwerk prüfen Ihr Vorhaben individuell, kompetent und für Sie kostenfrei. 

Kontaktieren Sie uns für Ihre maßgeschneiderte Finanzierung: E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder nehmen Sie direkt Kontakt meinem unserer Partnerbüros in Schleswig-Holstein auf!

Wir freuen uns darauf, Ihr Projekt im echten Norden gemeinsam zu realisieren!