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EU-Parlament stimmt für Modernisierungspflicht für Wohngebäude!

Das EU-Parlament hat heute für die Modernisierungspflicht für Wohngebäude gestimmt. Die vorgeschlagene Überarbeitung der Richtlinie über die sog. Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden soll dafür sorgen, dass der Gebäudebestand in der EU zum einen bis 2030 wesentlich weniger Treibhausgasemissionen erzeugt und Energie verbraucht und zum anderen bis 2050 klimaneutral wird. Außerdem zielt sie darauf ab, dass erheblich mehr energieineffiziente Gebäude modernisiert werden als bislang.

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Wichtig: im Folgenden geht es nur um die Beschlüsse der EU! Infos zum Thema Heizungsmodernisierung/-austausch in Deutschland (siehe jüngste Änderungen des Gebäude-Energie-Gesetzes) finden Sie auf dieser Webseite unter > Kabinett beschließt Änderung beim Gebäude-Energie-Gesetz >

Dieser Entschluss des EU-Parlaments sorgt mal wieder für allgemeines Wehklagen der diversen Interessenverbände. Wieder mal droht angeblich der Untergang des Abendlandes und die Enteignung von "Omma ihr klein Häuschen". Das ist allerdings ziemlicher Unfug!

Beschlossen wurde, dass die in jedem EU-Land die Immobilien mit dem schlechtesten Energieeffizienzwert saniert bzw. modernisiert werden müssen. Dabei soll sich die Energieeffizienz um mindestens eine Stufe bzw. zwei Stufen verbessern. In der Praxis wird es etwas komplizierter, denn dazu müssen erst einmal die Energieeffizienzklassen in Deutschland neu definiert werden. Bislang haben wir hier eine Skala von A+ bis H. Künftig soll die Skala aber nur noch bis G reichen. Dabei entspricht die Energieeffizienzklasse G den 15 % der Gebäude mit den schlechtesten Werten im Gebäudebestand eines Mitgliedstaates der EU. Dem Vorschlag der EU zufolge müssen Wohngebäude bis 2030 mindestens Klasse E und bis 2033 Klasse D erreichen (Nichtwohngebäude und öffentliche Gebäude müssen diese Energieeffizienzklassen bis 2027 bzw. bis 2030 erreichen). Verbessert werden muss die Energieeffizienz (z.B. durch Dämmmaßnahmen oder bessere Heizungsanlagen), wenn Gebäude verkauft oder in größerem Maßstab renoviert werden oder wenn ein neuer Mietvertrag unterzeichnet wird.

Kaum wurde der Beschluss der EU veröffentlicht, setzte schon wieder das allgemeine Wehklagen und natürlich der Ruf nach umfangreichen Fördermitteln ein. Schließlich müsse man dann ja die Immobilienbesitzer umfangreich unterstützen, um die Belastung aus dieser Modernisierungspflicht aufzufangen.

Wenn man sich insbesondere die Mehrfamilienhäuser anschaut, die sich aktuell in der Energieeffizienzklasse G oder H bewegen, wird man schnell feststellen, dass es dabei vor allem um Bauten aus den 50er und 60er Jahren handelt, bei denen ganz offensichtlich kaum jemals auch nur ein Cent in die Modernisierung der Gebäude investiert wurde (da wurde ggf. vor 30 Jahren mal eine Gaszentralheizung eingebaut, aber das war´s dann häufig aber auch schon). Die Eigentümer derartiger Immobilien sollen jetzt also von Vater Staat Geld bekommen, um diese maroden Hütten zu modernisieren - und damit erheblich im Wert zu steigern?! Da käme sich jeder Immobilienbesitzer, der in der Vergangenheit aus eigenem Geld beispielweise in die Fassadendämmung o.ä. investiert hat - zu Recht- ziemlich vera.... vor!

Die typischen und heißbegehrten Altbauten beispielsweise in Hamburg, Berlin o.ä.  (Baujahr 1910, 3,5m Deckenhöhe und Dielenfußböden) werden von der Modernisierungspflicht wahrscheinlich nicht betroffen sein (jedenfalls nicht, was umfangreiche bauliche Maßnahmen betrifft). Gleiches gilt für denkmalgeschützte Immmobilien. Sogar Ferienimmobilien sollen von der Modernisierungspflicht ausgenommen werden.

Schwer vorstellbar ist auch, dass Eigentümer eines alten selbstgenutzten Einfamilienhauses per Gesetz gezwungen werden, ihre Immobilie zu modernisieren. Das wäre in den meisten Fällen komplett unwirtschaftlich. Zudem sieht die EU-Regelung vor, dass erst bei Kauf/Verkauf oder Abschluss eines neuen Mietvertrages modernisiert werden muss. Insoweit ist die Aufregung um "Omma ihr klein Häuschen" unbegründet.

Wer jetzt eine Altbauimmobilie kaufen will, sollte sich spätetens jetzt mit dem Thema Modernisierung beschäftigen. Nicht wenige Eigentümer werden in naher Zukunft ihre Immobilie(n) verkaufen, um dieser Modernisierungspflicht zu entgehen. Es dürften also verstärkt modernisierungsbedürftige Immobilien auf den Markt kommen. Ob es sich lohnt, da zuzuschlagen, hängt vom Einzelfall ab.

Ihr Olaf Varlemann

Hintergründe

Die von der EU vorgeschlagene Überarbeitung der bisherigen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden soll dafür sorgen, dass der Gebäudebereich in der EU zum einen bis 2030 wesentlich weniger Treibhausgasemissionen erzeugt bzw. Energie verbraucht und zum anderen bis 2050 klimaneutral wird.

Umsetzung:

  • Alle Neubauten sollen ab 2028 emissionsfrei sein (Neubauten, die von Behörden genutzt oder betrieben werden, sollen schon ab 2026 emissionfrei sein)
  • alle Neubauten sollen bis 2028 mit Solaranlagen ausgestattet werden (sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist). Bei Wohngebäuden, bei denen umfangreiche "Renovierungen" (so der Text er EU; gemeint sind wahrscheinlich Modernisierungs- und nicht nur Renovierungsmaßnahmen) nötig sind, bleibt dafür bis 2032 Zeit.
  • innerhalb der EU müssen die sog. Energieeffizenzklassen angepasst bzw. angeglichen werden!
  • in Deutschland würde die Energieeffizienzklasse H wegfallen; die schlechteste Energieeffizienzklasse wäre die Klasse G. Wobei das G dann für die 15% der Wohngebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz steht!
  • Wohngebäude mit der -dann- Effizienzklasse G müssen bis 2030 mindestens Klasse E und bis 2033 Klasse D erreichen!
  • Nichtwohngebäude und öffentliche Gebäude müssen diese Energieeffizienzklassen bis 2027 bzw. bis 2030 erreichen!
  • Verbessert werden muss die Energieeffizienz (beispielsweise durch Dämmmaßnahmen oder bessere Heizungsanlagen), wenn die Gebäude verkauft oder in größerem Maßstab renoviert (modernisiert!?) werden oder wenn ein neuer Mietvertrag unterzeichnet wird.

Quelle: Veröffentlichung des EU-Parlamentes vom 14.03.2023

Beratung und Hilfe

Im Rahmen unserer Baufinanzierungsberatung informieren wir selbstverständlich auch über die Förderprogramme des Bundes (z.B. KfW-Förderdarlehen) und der verschiedenen Bundesländer. Diese Förderprogramme kombinieren wir dann mit möglichst günstigen Darlehen unserer diversen Finanzierungspartner. Das nennen wir "Gesamtfinanzierung aus einer Hand".

Wichtig: die meisten unserer Kooperationspartner sind zertifizierte Modernisierungs- und Fördermittelberater. Das bedeutet, dass wir uns mit dem Thema Fördermittel besonders gut auskennen (nicht nur mit den KfW-Förderdarlehen!) und wissen, wie man da so viel wie möglich "rausholen" kann.

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