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Bundesfördermittel

Der Bund fördert im Bereich Immobilien sowohl die Schaffung von Wohnraum als auch die Modernisierung von vorhandenem Wohnraum. Der Förderschwerpunkt liegt aktuell im Bereich Modernisierung. Der Grund ist simpel: man will so die sog. Klimaziele erreichen, denn bis spätestens 2045 sollen alle Gebäude in Deutschland emissionsfrei werden.

Dreh - und Angelpunkt der Förderung von Modernisierungsmaßnahmen ist die sog. BEG-Förderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude). Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen:

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG = Komplettsanierung eines Gebäudes)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM = Einzelmaßnhamen)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG = Förderung für Nichtwohngebäude)

Für Eigentümer von Wohnimmobilien sind die ersten beiden Teilprogramme maßgeblich. Die Variante BEF WG steht für die komplette Sanierung einer Immobilie zum sog. Enerergieffizienzhaus. Die Variante BEG EM kommt in Frage, wenn "nur" einzelne Modernisierungsmaßnahmen erfolgen sollen (z.B. Wärmedämmung oder Einbau neuer Fenster).

Beide Varianten unterscheiden sich auch in der Art der Förderung:

  • Komplettsanierung zum Effezienzhaus (BEG WG) => die Förderung  erfolgt über die KfW (auf Darlehensbasis mit Tilgungszuschüssen)
  • Einzelmaßnahmen (BEF EM) => die Förderung erfolgt über die Bafa (in Form von Zuschüssen)

Neben der Förderung von Modernisierungsmaßnahmen fördert der Bund auch den Neubau von Wohnimmobilien. Diese Förderung erfolgt über die KfW mittels zinssubentionierter Darlehen. Das bedeutet, dass der Bund die Zinsen für die KfW-Darlehens sponsort und die Zinsssätze somit unter den Zinssätzen "normaler" Bankdarlehen liegen.

Infos zur KfW-Förderung