KfW-Fördermittel für die Modernisierung von Wohnraum
Eine Modernisierung steigert nicht nur den Wert Ihrer Immobilie, sondern auch Ihren Wohnkomfort und kann Ihre Energiekosten erheblich senken. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt Hausbesitzer bei diesen Vorhaben mit einer Vielzahl von Förderprogrammen. Ob Sie eine umfassende energetische Sanierung planen, Ihr Zuhause für die Zukunft barrierefrei gestalten oder auf erneuerbare Energien umsteigen möchten – es gibt passende Unterstützung. Dieser Artikel bietet Ihnen einen klaren Überblick über die wichtigsten KfW-Förderungen und hilft Ihnen, das richtige Programm für Ihr Projekt zu finden.
Energetische Sanierung: Effizienz steigern und Kosten sparen
Eine energetische Sanierung ist eine der effektivsten Möglichkeiten, den Wert Ihrer Immobilie zu steigern, den Wohnkomfort zu erhöhen und gleichzeitig die laufenden Energiekosten zu reduzieren. Die KfW bietet hierfür attraktive Finanzierungslösungen, sowohl für Komplettsanierungen als auch für einzelne Maßnahmen.
Umfassende Sanierung zum Effizienzhaus (Kredit 261)
Das Programm "Wohngebäude – Kredit (261)" richtet sich an alle, die ihr Haus umfassend sanieren und einen hohen Effizienzhaus-Standard erreichen möchten. Es fördert sowohl die Sanierung zu einem Effizienzhaus als auch den Kauf einer frisch sanierten Immobilie, die diesen Standard erfüllt.
Ein zentraler Vorteil dieses Programms ist der attraktive Tilgungszuschuss von 5 % bis 45 %. Je energieeffizienter das Gebäude nach der Sanierung ist, desto höher fällt der Zuschuss aus, den Sie nicht zurückzahlen müssen. Der maximale Kreditbetrag liegt bei bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit. Erreicht Ihre Immobilie zusätzlich eine spezielle „Erneuerbare-Energien-Klasse“ oder eine „Nachhaltigkeits-Klasse“, erhöht sich der Betrag sogar auf bis zu 150.000 Euro.
Für dieses Programm ist die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten zwingend erforderlich. Dieser Experte sichert nicht nur die Qualität der Maßnahmen, sondern optimiert auch den Sanierungsplan und ist für die Beantragung der Fördermittel unerlässlich.
Detaillierte Informationen zum Programm "Wohngebäude – Kredit (261)" finden Sie in unserem ausführlichen Beitrag zu diesem Thema.
Förderung für Einzelmaßnahmen (Heizungstausch & Ergänzungskredit)
Auch wenn Sie keine Komplettsanierung planen, können Sie für einzelne Modernisierungsmaßnahmen staatliche Unterstützung erhalten. Besonders der Austausch einer alten Heizungsanlage wird stark gefördert.
Der Zuschuss "Heizungsförderung für Privatpersonen (458)" bietet bis zu 70 % der förderfähigen Kosten (maximal 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus) als direkten Zuschuss. Gefördert werden unter anderem folgende Heizungstypen:
- Solarthermische Anlagen
- Biomasseheizungen
- Elektrisch angetriebene Wärmepumpen
- Brennstoffzellenheizungen
- Wasserstofffähige Heizungen
Um die verbleibenden Investitionskosten nach Abzug des direkten Zuschusses zu decken, gibt es den "Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit (358, 359)". Mit diesem Kredit können Sie zusätzlich bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit finanzieren.
Mehr über die Zuschüsse für den Heizungstausch und den Ergänzungskredit erfahren Sie in unseren weiterführenden Artikeln.
Altersgerecht Umbauen & Einbruchschutz (Kredit 159)
Mehr Wohnkomfort und Sicherheit in den eigenen vier Wänden sind keine Frage des Alters. Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren und zur Erhöhung des Einbruchschutzes tragen in jeder Lebensphase zu einer höheren Lebensqualität bei.
Das Programm "Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)" unterstützt Sie mit einem zinsgünstigen Kredit von bis zu 50.000 Euro, und das völlig unabhängig von Ihrem Alter. Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen ausgeführt werden.
Gefördert werden beispielsweise:
- Barrierereduzierung:
- Wege zum Gebäude verbreitern und Stufen beseitigen
- Einen Aufzug oder Treppenlift einbauen
- Eine bodengleiche Dusche installieren und Schwellen abbauen
- Altersgerechte Assistenzsysteme und Smarthome-Anwendungen (z. B. für Beleuchtung, Rollläden, Heizung)
- Einbruchschutz:
- Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungstüren
- Nachrüstsysteme für Fenster (z. B. Pilzkopfverriegelungen)
- Einbruchhemmende Gitter und Rollläden
- Installation von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
Alle Details zum Programm "Altersgerecht Umbauen" finden Sie in unserem Spezialbeitrag.
Erneuerbare Energien selbst erzeugen (Kredit 270)
Werden Sie unabhängiger von steigenden Energiepreisen, indem Sie Strom und Wärme einfach selbst erzeugen. Das Programm "Erneuerbare Energien – Standard (270)" unterstützt Sie bei der Installation von Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien.
Zu den wichtigsten geförderten Anlagentypen gehören:
- Photovoltaik-Anlagen (auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen)
- Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasser- und Windkraft
- Batteriespeicher zur Speicherung des selbst erzeugten Stroms
- Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) auf der Basis von Biomasse
- Anlagen zur Erzeugung, Aufbereitung und Einspeisung von Biogas
Eine zentrale Voraussetzung für Privatpersonen ist, dass zumindest ein Teil des erzeugten Stroms oder der erzeugten Wärme in das öffentliche Netz eingespeist wird.
Interessiert an der Erzeugung eigener Energie? Mehr Informationen zum Kredit 270 gibt es in unserem Fachartikel.
Sonderfall: Immobilie kaufen und modernisieren (Kredit 308)
Für Familien, die den Kauf einer bestehenden Immobilie mit einer anschließenden energetischen Sanierung verbinden möchten, gibt es ein spezielles Förderprogramm.
Das Programm "Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb (308)" bietet Kredithöchstbeträge von 100.000 Euro (bei einem Kind), 125.000 Euro (bei zwei Kindern) bis zu 150.000 Euro (ab drei Kindern). Voraussetzung ist ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind, plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind. Die zentrale Bedingung für die Förderung ist, dass die Immobilie nach dem Kauf auf mindestens den Standard "Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien" saniert wird.
Wenn Sie als Familie einen Kauf mit anschließender Sanierung planen, finden Sie alle wichtigen Informationen in unserem Ratgeber.
Fazit und nächste Schritte
Wie Sie sehen, bietet die KfW für nahezu jedes Modernisierungsvorhaben eine passende Förderung. Ob umfassende Sanierung, altersgerechter Umbau oder der Einstieg in die eigene Energieerzeugung – die staatliche Unterstützung kann Ihr Projekt finanziell deutlich erleichtern. Eine gute Planung ist dabei entscheidend. So lassen sich beispielsweise die Mittel aus dem Kredit 261 für die Sanierung der Gebäudehülle ideal mit dem Zuschuss für den Heizungstausch (458) kombinieren, um ein umfassendes und maximal gefördertes Modernisierungspaket zu schnüren.
Eine sorgfältige Planung ist der Schlüssel zum Erfolg. Kontaktieren Sie unsere Experten bei baufi-nord.de, um die optimale Förderstrategie für Ihr Vorhaben zu entwickeln.
Einen bzw. eine kompetente(n) Berater(in) in Ihrer Nähe sind, finden Sie auf dieser Webseite unter:
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Wir beraten Sie gerne auch, wenn Sie noch ganz am Anfang stehen und erst einmal wissen wollen, was in Ihrer Situation überhaupt machbar wäre!
