KfW-Fördermittel für die Modernisierung von Wohnraum
Die Krediitanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert im Auftrag des Bundes insbesondere auch die Modernisierung von Wohnimmobilien. Das erfolgt im Rahmen der sog. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Dabei beschränkt sich die KfW in erster Linie auf die Komplettsanierung eines Wohhauses zum Energieeffizienzhaus. Einzelne Modernisierungsmaßnahmen (z.B. Austausch der Heizung oder Einbau neuer Fenster werden über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert.
Letztes Update: 23.04.2023
1. Komplettsanierung zum Energieeffizienzhaus
Die KfW fördert im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) alle Modernisierungsmaßnahmen, die dazu führen, dass ein Gebäude mindestens die Energieeffiziensstufe 85 erreicht. Diese "Energiestandard" liegt deutlich über dem Standard , den Sie bei einem Neubau erreichen müssten (bei Bauträgen ab dem dem 01.01.2023 muss der Standard 55 erreicht werden).
Die Förderung erfolgt über eine zinsverbilligtes Darlehen sowie über einen Tilgungszuschuss. Dieser Tilgungszuschuss wird dem Darlehenskonto gutgeschrieben und reduziert so die Restschuld bei Ablauf der 10 jährigen Zinsbindung. Der Tilgungszuschuss ist gestaffelt, je nachdem, welchen "Effizienzgrad" man durch die Modernisierung erreicht.
Das Förderdarlehen beträgt 100% der förderfähigen Kosten, maximal 120.000 Euro je Wohneinheit im Gebäude. Diesen Betrag kann man noch auf bis 150.000 Euro erhöhen, wenn im Gebäude eine Heizung eingebaut wird, die mindestens zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Der Tilgugszuschuss beträgt je nach Effizienzgrad bis zu 37.500 Euro. Der Tilgungszuschuss kann sich aber noch erhöhen, wenn das Gebäude aktuell zu den sog. Worst-Performing-Buildings (WPB) gehört, also einfach ausgedrückt aktuell zur Energieeffizienzklasse H gehört. Und auch für die sog. serielle Modernisierung gibt es einen Zuschlag.
Zusätzlich fördert die KfW die obligatorische Einschaltung eines Energieeffizienzexperten mit einem weiteren Darlehen inkl. Tilgungszuschuss.
Wichtig: gefördert wird auch die Schaffung von neuem Wohnraum in einem Gebäude, beispielsweise wenn der bislang nicht genutzte und nicht beheizte Dachboden ausgebaut wird. Das gilt aber nur, wenn damit keine neue Wohnnung geschaffen wird. Wenn Sie z.B. das Dachgeschoss zu einer neuen abgeschlossenen Wohnung ausbauen, wäre die Förderung über das KfW-Programm Klimafreundlicher Neubau für Wohngebäude (KFN) möglich (allerdings ohne Tilgungszuschuss!). Auch ein Mix aus Neubauförderung und Modernisierungsförderung ist möglich!
2. Einzelmaßnahmen
Wer seine Immobilie nicht "komplett durchsanieren" kann bzw. will, sondern statt dessen nach und nach modernisiert, kann die Förderung der Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nutzen. Dort erfolgt die Förderung über reine Zuschüsse (keine Darlehen).
Beratung und Hilfe
Im Rahmen unserer Baufinanzierungsberatung informieren wir selbstverständlich auch über die Förderprogramme des Bundes (z.B. KfW-Förderdarlehen) und der verschiedenen Bundesländer. Diese Förderprogramme kombinieren wir dann mit möglichst günstigen Darlehen unserer diversen Finanzierungspartner. Das nennen wir "Gesamtfinanzierung aus einer Hand".
Wichtig: die meisten unserer Kooperationspartner sind zertifizierte Modernisierungs- und Fördermittelberater. Das bedeutet, dass wir uns mit dem Thema Fördermittel besonders gut auskennen (nicht nur mit den KfW-Förderdarlehen!) und wissen, wie man da so viel wie möglich "rausholen" kann.
Einen bzw. eine kompetente(n) Berater(in) in Ihrer Nähe sind, finden Sie auf dieser Webseite unter:
>>>Baufinanzierungsexperten vor Ort>>>
Wir beraten Sie gerne auch, wenn Sie noch ganz am Anfang stehen und erst einmal wissen wollen, was in Ihrer Situation überhaupt machbar wäre!