Bei einem Darlehen mit Tilgungsaussetzung werden keine Tilgungsraten zur Rückführung des Darlehensbetrags vereinbart. Lediglich die anfallenden Zinsbeträge werden dem Darlehensnehmer in Rechnung gestellt (sog. Zinszahlungsdarlehen). Eine längerfristige Tilgungsaussetzung ist in der Regel nur möglich, wenn ein Tilgungssurrogat (Tilgungsersatz) vorgesehen ist. Üblich ist dabei die Abtretung eines neuen oder bestehenden Bausparvertrages. Lebens- und Rentenversicherungen o.ä. werden von Bank meist nicht (mehr) als Tilgungsersatz akzeptiert.
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