Bafin: Vereinigte Arabische Emirate stehen ab sofort unter besonderer Beobachtung!
02.04.2023 Die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) in Sachen Prüfungspflichten eine Stufe herab- bwz. heraufgestuft. In der Folge ergeben sich daraus besondere Prüfungspflichten für die Banken in Deutschland. Das könnte Privatpersonen, aber auch Unternehmen, mit Wohnsitz bzw. Sitz in den VAE den Zugang zum deutschen Bankenmarkt erschweren.
Update (26.02.2024): Die VAE sind von der Grey List der FATF genommen worden. Allerdings ändert sich dadurch in Deutschland erst einmal nichts!
Die Bafin hat in einem Rundschreiben die Banken in Deutschland darüber informiert, dass die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) in Sachen Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung eine Stufe schlechter gestellt wurden als bisher.
Dazu heißt es im Rundschreiben der BaFin u.a.:
"Bei allen Geschäftsvorfällen in Bezug auf eines der neben Nordkorea und Iran in der Delegierten Verordnung aufgeführten Länder, die unter die Tatbestände des § 15 Abs. 3 Nr. 2 GwG fallen, also wenn es sich um eine Geschäftsbeziehung oder Transaktion handelt, an der einer der genannten Drittstaaten mit hohem Risiko oder eine in diesen Drittstaaten ansässige natürliche oder juristische Person beteiligt ist, sind mindestens sämtliche in § 15 Abs. 5 GwG aufgeführten verstärkten Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Insbesondere hinsichtlich Afghanistan ist die aktuelle Lage angemessen zu berücksichtigen...."
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Durch die Ab- oder Heraufstufung (je nachdem, von welche Seite man das betrachtet), ergeben sich insbesondere für Banken besondere Prüfungspflichten (...mindestens sämtliche in § 15 Abs. 5 GwG aufgeführten verstärkten Sorgfaltspflichten zu erfüllen...). So haben wir von einem unserer Bankpartner erfahren, dass man dort zwischenzeitlich mehrere Dutzend Prüfberichte zu allen von uns jemals dorthin vermittelten Immobilienfinanzierungen mit Bezug zu den VAE erstellen musste. Das betraf auch Kunden mit deutscher Staatsbürgerschaft, die in den Emiraten leben und dort für deutsche Unternehmen arbeiten (diese sind von den Prüfungspflichten nicht ausgenommen!)
Da das ganze Prozedere einer solchen Prüfung einen nicht unerheblichen Aufwand darstellt, kann es sein, dass Banken eine Geschäftsbezeihung zu Kunden (Privatpersonen oder Unternehmen) künftig ablehnen. Grundsätzlich vorstellbar ist auch, dass Banken bestehende Geschäftsbeziehungen unter Einhaltung entsprechender (vertraglicher bzw. gesetzlicher) Kündigungenfristen kündigen. Auch das kommt in Deutschland gerade vermehrt vor!
Wichtig: unsere Kunden mit Wohnsitz in den VAE müssen sich aktuell keine Gedanken machen. Die Prüfungen waren ausnahmslos in Ordnung!
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Siehe auch: Liste der Hochrisikostaaten gem. EU-Verordnung
Ihr
Olaf Varlemann
Telefon:+49 (0) 1590-18 58 231