Fördermittel für den Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum
Sie möchten neu bauen oder eine Immobilie von einem Bauträger kaufen? Dann können Sie dafür ggf. verschiedene Fördermittel des Bundes oder des jeweiligen Bundeslandes in Anspruch nehmen. Wir zeigen Ihnen hier, welche Fördermittel Ihnen für Ihr Neubauvorhaben ggf. zur Verfügung stehen.
Wenn sie eine Wohnimmobilie neu bauen oder eine Neubauimmobilie kaufen wollen, können Sie dafür verschiedene Fördermitteltöpfe nutzen. Der Neubau wird sowohl vom Bund (über die Kreditanstalt für Wiederaufbau /KfW) als auch von vielen Bundesländern gefördert. Die KfW-Fördermittel gibt es dabei bundesweit, während die Bundesländer natürlich nur Neubauten in ihrem jeweiligen Bundesland fördern (maßgeblich dafür ist die Lage der Immobilie, nicht Ihr aktueller Wohnort).
Die Förderung von Neubauten erfolgt in der Regel auf Darlehensbasis. Zuschüsse sind eher die Ausnahme, kommen aber gerade auf Ebene der Bundesländer vor. Sowohl der Bund als auch die Bundesländer fördern derzeit vor allem den Neubau von klimafreundlichen Neubauten. Die Fördermittel sollen Anreize schaffen, diesen besonderen Gebäudestandard zu erreichen.
Sämtliche Fördermittel müssen grundsätzlich vor Maßnahmenbeginn beantragt werden. Der Maßnahmenbeginn ist aber nicht der Baubeginn, sondern schon der Abschluss von Bau- oder Kaufverträgen. Sollten Sie bereits einen Bau- oder Kaufvertrag für Ihr Neubauvorhaben unterschrieben haben, ist es zu spät, sich über Fördermittel Gedanken zu machen. Davon ausgenommen ist der reine Grundstückskaufvertrag. Zudem können Bau- oder Kaufverträgen mit einer Rücktrittsklausel versehen werden. Die sind aber nach bestimmten Vorgaben zu formulieren (siehe u.a. Vorgaben der KfW).
Die Fördermittel müssen in das Gesamtfinanzierungskonzept passen bzw. muss das Gesamtfinanzierungskonzept zu den Fördermitteln passen. Öffentliche Fördermittel müssen ggf. ganz oder tweilweise vor- bzw. zwischenfinanziert werden, weil diese nur in bestimmten Tranchen ausgezahlt werden (beispielsweise 50% bei Baubeginn und 50% bei fertigstellung des Rohbaus; siehe Schleswig-Holstein). Wenn man das bei der Gesamtfinanzierung nicht berücksichtigt, kann das für viel Stress auf der Baustelle sorgen.
Fördermittel des Bundes für den Neubau von Wohngebäuden zur Eigennutzung
Der Bund fördert den Neubau von selbstgenutzen Wohngebäuden mit 3 verschiedenen KfW-Förderprogrammen:
- KfW-Wohneigentumsprogramm (Nr. 124)
- Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (Nr. 297)
- Neu (seit 01.06.2023): Wohneigentum für Familien (Nr. 300)
Das KfW-Wohneigentumsprogramm kann dabei mit jeweils einem der anderen Programme kombiniert werden. Die Kombination aus "Klimafreundlicher Neubau" und "Wohneigentum für Familien" ist dagegen nicht möglich. Diese beiden Darlehen werden vom Bund bezuschusst und bieten somit Zinssätze, die unter denen der üblichen Bankdarlehen liegen. Das KfW-Wohneigentumsprogram wird nicht bezuschusst und bietet eher bankübliche Zinssätze. Trotzdem kann es Sinn machen, dieses Darlehen in Anspruch zu nehmen, Das gilt insbesondere, wenn dieses Förderprogramm über ein Landesförderinstitut abgewickelt werden kann. In diesem Fall ist das eine Art von Eigenkapitalersatz.
Leider bieten alle KfW-Förderprogramme nur eine Zinsfestschreibung von 10 Jahren. Das muss bei der Gesamtfinanzierung berücksichtigt werden, denn ansonsten droht in 10 Jahren das böse Erwachen, das gilt insbesondere bei den subventionierten Darlehen, denn diese Subvention zahlt der Bund in 10 nicht noch einmal. Die Anschlussfinanzierung gibt es dann zu den dann "marktüblichen Konditionen".
Fördermittel der Bundesländer für den Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum
Es würde zu weit gehen, jetzt und hier sämtliche Förderprogramme der einzelnen Bundesländer aufzuführen. Die genauen Förderwege sollten Sie besser mit einem unserer Kooperationspartner in Ihre Nähe besprechen. Die kennen sich mit den Fördermitteln in "Ihrem" Bundesland bestens aus udn helfen Ihnen auch bei der Beantragung und Abwicklung.
Die Förderung der Bundesländer ist häufig "dual". Das bedeutet, dass es eine sog. Soziale Neubauförderung gibt, die insbesondere an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden ist. Daneben gibt es, beispielsweise in Hamburg und Schleswig-Holstein, aber auch eine Förderung ohne Einkommens- oder Kostengrenzen.
Hilfe & Beratung
Wenn Sie neben den reinen Fördermitteln auch eine klassische Bankfinanzierung benötigen, unterstützen wir Sie beim Thema Fördermittel ggf. ohne zusätzliche Kosten/Gebühren. Wir nennen das Gesamtfinanzierung aus einer Hand. In diesem Fall bekommen wir ja von den Banken eine Vermittlungsprovision für die reine Bankfinanzierung. Damit sind unsere Kosten dann meist komplett abgedeckt.