Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum in Bremen
Der Kauf oder die Modernisierung einer Immobilie ist eine der größten finanziellen Entscheidungen im Leben. Um diesen Schritt zu erleichtern, bietet das Land Bremen durch die BAB – Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven – eine Reihe von Förderprogrammen an. Diese Wohnraumförderung ist eine wertvolle Unterstützung, um den Traum vom eigenen Zuhause zu verwirklichen oder eine bestehende Immobilie zukunftsfähig zu machen.
Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick über die zentralen Förderungen der BAB. Um Ihnen die Suche nach der passenden Unterstützung zu erleichtern, haben wir die Programme nach Zielgruppen geordnet.
Für private Eigentümer:innen: Modernisieren mit dem Programm "Rund ums Haus"
Dieses Programm richtet sich an Privatpersonen, die ihre selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäude und Eigentumswohnungen im Land Bremen modernisieren möchten. Es bietet finanzielle Hilfe für eine Vielzahl von Maßnahmen, von der energetischen Sanierung bis zum altersgerechten Umbau.
Wer wird gefördert? Förderberechtigt sind Privatpersonen, die Eigentümer:innen von selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen im Land Bremen sind.
Was wird gefördert? Das Programm umfasst sechs Bereiche, die flexibel miteinander kombiniert werden können:
- Energieeffizient Sanieren: Maßnahmen wie der Einbau moderner Heizungssysteme, die Erneuerung von Fenstern und Außentüren oder die Dämmung von Wänden und Dächern.
- PV nach Plan: Die Installation von Photovoltaikanlagen inklusive Speicher, Wechselrichter und Lademöglichkeiten für Elektromobilität.
- Altersgerecht Umbauen: Barrierefreie Umbauten wie bodengleiche Duschen, Rampen, Treppenlifte oder die Beseitigung von Schwellen.
- Einbruchschutz: Maßnahmen zur Sicherung des Eigentums, z. B. der Einbau einbruchhemmender Türen und Fenster, Rollläden oder Alarmanlagen.
- Wasser nach Plan: Alles rund ums Wasser, wie die Sanierung von Trinkwasserinstallationen (z. B. Austausch von Bleileitungen), Schutz vor Starkregen oder die ökologische Regenwassernutzung.
- Energie nach Plan: Finanzierung von Zählerschrankwechseln oder nicht anderweitig förderfähigen Kosten für den Anschluss an das Fernwärmenetz.
Wie hoch ist die Förderung? Die Konditionen des zinsgünstigen Kredits sind:
- Annuitätendarlehen bis zu 50.000 €
- Förderung von bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
- Laufzeit von bis zu 10 Jahren
- Tilgungszuschüsse bei der Sanierung zum KFW Effizienzhaus
- Verzicht auf einen Grundschuldeintrag
Was ist zu beachten? Der wichtigste Grundsatz lautet: Die Maßnahmen dürfen erst nach der Antragstellung und Genehmigung begonnen werden. Eine Ausnahme bildet der KFW Ergänzungskredit (358/359). Bei energetischen Sanierungen ist zudem oft die Einbindung eines zertifizierten Energieexperten oder eine vorherige Zuschusszusage der KfW bzw. des BAFA erforderlich.
Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG): Gemeinsam sanieren
Das Programm "Kredit für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)" unterstützt WEGs dabei, den Wert ihrer Immobilie nachhaltig zu verbessern und Energiekosten zu senken.
Wer wird gefördert? Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) im Land Bremen.
Was wird gefördert? Gefördert werden die gleichen sechs Programmbereiche wie bei "Rund ums Haus": Energieeffizient Sanieren, PV nach Plan, Altersgerecht Umbauen, Einbruchschutz, Wasser nach Plan und Energie nach Plan. Dies umfasst Maßnahmen von der Dämmung über Photovoltaikanlagen bis hin zur Beseitigung von Barrieren.
Wie hoch ist die Förderung? Die Förderung erfolgt durch zinsgünstige Kredite mit folgenden Konditionen:
- Tilgungszuschüsse bei energetischen Sanierungsmaßnahmen
- Förderung von bis zu 90 % der förderfähigen Kosten
- Darlehenslaufzeiten von bis zu 10 Jahren
- Verzicht auf Grundschuldeintragungen
Was ist zu beachten? Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören ein bestandskräftiger Beschluss der WEG über die Maßnahme und deren Finanzierung, der Nachweis von mindestens 10 % Eigenmitteln und auch hier der Grundsatz, dass die Maßnahme erst nach Antragstellung und Genehmigung begonnen werden darf.
Für gemeinschaftliches Wohnen: Das Genossenschaftsförderprogramm
Junge Genossenschaften, die bezahlbaren Wohnraum in der Stadtgemeinde Bremen schaffen oder erwerben, können mit diesem Programm eine wichtige Anschubfinanzierung erhalten.
Wer wird gefördert? Gefördert werden Genossenschaften (e. G. oder i. G.), die frühestens im Jahr 2016 gegründet wurden.
Was wird gefördert? Das Ziel ist die Herstellung oder der Erwerb von bezahlbarem Mietwohnraum in der Stadtgemeinde Bremen.
Wie hoch ist die Förderung? Die Förderung erfolgt als Zuschuss über zwei verschiedene Wege:
- Förderweg 1: Bis zu 60.000 € pro Wohneinheit. Dieser Weg beinhaltet die Schaffung von sozialem Wohnraum durch drei festgelegte Mietpreissegmente.
- Förderweg 2: Bis zu 15.000 € pro Wohneinheit.
Was ist zu beachten? Eine fundamentale Voraussetzung ist der Nachweis von Eigenkapital in Höhe von mindestens 15 % der Gesamtkosten. Weitere wichtige Bedingungen sind die Einhaltung des Effizienzhaus-Standards 40 und die Gewährleistung einer gewerblichen Nutzung im Erdgeschoss. Für den Bestandserwerb im Förderweg 2 gelten diese beiden letzten Anforderungen jedoch nicht. Auch hier gilt, dass mit der Maßnahme nicht vor Erteilung des Förderbescheides begonnen werden darf.
Weitere Förderungen für Mietwohnraum (Neubau & Modernisierung)
Für Investor:innen, die Mietwohnungen bauen oder modernisieren, gibt es ebenfalls spezialisierte Förderprogramme. Die Programme "Neubaukredite" und "Modernisierungskredite für Mietwohnungen" richten sich an natürliche und juristische Personen, die als Vermieter:innen agieren. Ziel ist es, bezahlbaren und energieeffizienten Mietwohnraum im Land Bremen zu schaffen. Diese Programme sind an spezifische Bedingungen wie Mietpreis- und Belegungsbindungen geknüpft. Für detaillierte Informationen zu diesen komplexen Förderungen ist eine persönliche Beratung unerlässlich.
Der Wegweiser im Förderdschungel: Nehmen Sie Kontakt auf!
Die Förderlandschaft kann komplex sein. Um sicherzustellen, dass Sie die optimale Unterstützung für Ihr Vorhaben finden, ist eine persönliche und individuelle Beratung der beste Weg. Die BAB bietet hierfür eine zentrale und kostenlose Anlaufstelle: den Bremer Förderlotsen. Er weist Ihnen den richtigen Weg zum passenden Förderangebot.
Kontakt: Bremer Förderlotse (Wohnraumförderung)
- Telefon: 0421 9600-40
- E-Mail:
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Zögern Sie nicht, den Förderlotsen zu kontaktieren, um Ihre individuellen Möglichkeiten zu besprechen und den ersten Schritt in Richtung Ihres Wohnprojekts zu machen.
Beratung
Im Rahmen der "Gesamtfinanzierung aus einer Hand" beziehen wir auch Fördermittel des Bundes und des Landes Bremen (oder Niedersachsen) mit ein. Wenden Sie sich dazu einfach an unseren Kooperationspartner in Bremen.
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(Dieser Beitrag wurde mit Hilfe von KI erstellt und redaktionell überarbeitet)
