Förderung von Wohneigentum in Brandenburg
Der Traum von den eigenen vier Wänden ist für viele Menschen ein zentraler Lebenswunsch. Besonders in Brandenburg, mit seiner Mischung aus naturnahen Lagen und der Nähe zur Metropole Berlin, ist der Wunsch nach einem Eigenheim groß. Um diesen Traum zu unterstützen, bietet die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein attraktives Förderprogramm für selbst genutztes Wohneigentum. Dieser Artikel beantwortet die vier wichtigsten Fragen, damit Sie den Weg zur Förderung sicher und informiert gehen können: Wer wird gefördert, was wird gefördert, wie hoch ist die Förderung und was gilt es zu beachten?
Update: 04.11.2025
Wer wird gefördert?
Um für die Förderung infrage zu kommen, müssen Antragsteller bestimmte Kriterien erfüllen. Die ILB unterstützt gezielt private Haushalte auf ihrem Weg ins Eigenheim.
- Antragsberechtigt: Private Haushalte, die eine Immobilie zur Selbstnutzung bauen, erwerben oder ausbauen möchten.
- Eigentumsnachweis: Sie müssen der (künftige) Eigentümer oder Erbbauberechtigte des Grundstücks sein.
- Einkommensgrenzen: Ihr Haushaltseinkommen darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
- Eigenleistung: In der Regel ist eine Mindesteigenleistung von 15 Prozent der Gesamtkosten erforderlich, die unter bestimmten Voraussetzungen auf 10 Prozent reduziert werden kann.
Was wird gefördert?
Die Förderung ist flexibel gestaltet und deckt verschiedene Vorhaben ab, vom klassischen Neubau bis zur Modernisierung bestehender Gebäude.
- Neubau oder Ersterwerb: Der Bau oder Kauf eines neu errichteten Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.
- Erwerb von Bestandsimmobilien: Der Kauf einer vorhandenen Immobilie ist förderfähig, wenn die anschließenden Modernisierungskosten mindestens 500 EUR pro Quadratmeter betragen.
- Ausbau und Erweiterung: Um-, Aus- oder Erweiterungsmaßnahmen an einem bereits bestehenden Gebäude zur Schaffung von Wohnraum.
- Schaffung einer zweiten Wohnung: Wenn im Zusammenhang mit der Hauptwohnung eine zusätzliche, separate Wohnung für Haushaltsangehörige entsteht.
- Nachhaltige Modernisierung: Für selbst genutztes Wohneigentum, das vor dem 2. Oktober 2009 errichtet wurde, um es altersgerecht anzupassen oder energetisch zu ertüchtigen.
Bitte beachten Sie, dass viele dieser Maßnahmen an eine sogenannte "Gebietskulisse" gebunden sind. Das bedeutet, die Immobilie muss sich in einem ausgewiesenen Fördergebiet befinden, wie zum Beispiel einem innerstädtischen Sanierungsgebiet oder einem "Vorranggebiet Wohnen".
Wichtig zu wissen: Es gibt entscheidende Ausnahmen von dieser Regel. So sind Aus- und Umbaumaßnahmen auch außerhalb einer Gebietskulisse förderfähig. Ebenso können nachhaltige Modernisierungen außerhalb der Gebiete gefördert werden, wenn im Ergebnis die energetische Ertüchtigung auf das Niveau des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfolgt.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung der ILB setzt sich aus attraktiven Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen, und zinsgünstigen Darlehen zusammen. Die Grundförderung besteht aus einem Zuschuss von 30.000 € und einem Darlehen von bis zu 230.000 € mit 0 % Zinsen für 20 Jahre.
Darüber hinaus gibt es verschiedene Zusatzförderungen, die die Basisförderung erhöhen können:
- Ein weiteres Darlehen von 20.000 € beim Kauf einer Bestandsimmobilie mit anschließender Modernisierung.
- Zusätzliche Zuschüsse oder Darlehen für Kinder und Haushaltsmitglieder mit einer anerkannten Schwerbehinderung.
- Weitere Boni, zum Beispiel für denkmalpflegerischen Mehraufwand bei der Sanierung.
Ein besonderer Bonus für Familien: Für jedes Kind, das innerhalb von 20 Jahren nach der Förderzusage geboren wird, reduziert sich die Darlehensschuld sofort um 5.000 €.
Die Konditionen des Darlehens sind sehr attraktiv: Es wird für 20 Jahre mit 0 % Zinsen vergeben und mit einer jährlichen Rate von 3 % getilgt. Bitte beachten Sie, dass zuzüglich zu den Zinsen Entgelte anfallen: ein einmaliges Entgelt von 2,00 % der Gesamtfördersumme bei Zusage sowie ein jährliches laufendes Entgelt von 0,50 % auf die jeweilige Restschuld.
Was ist zu beachten? Die wichtigsten Spielregeln auf einen Blick!
Damit Ihr Antrag erfolgreich ist, müssen Sie einige grundlegende Regeln einhalten. Die folgenden Punkte sind entscheidend für eine reibungslose Bewilligung.
- Antrag vor Vertragsabschluss: Die Förderung muss zwingend beantragt werden, bevor Sie mit dem Bau beginnen oder einen verbindlichen Kaufvertrag unterschreiben.
- 20 Jahre Eigennutzung: Sie verpflichten sich, die geförderte Immobilie für einen Zeitraum von mindestens 20 Jahren selbst zu bewohnen.
- Gültigkeit: Die aktuelle Förderrichtlinie ist bis zum 31. Dezember 2025 gültig. Anträge sollten also rechtzeitig gestellt werden.
- Keine Doppelförderung: Eine Kombination der ILB-Wohneigentumsförderung mit anderen öffentlichen Förderprogrammen für denselben Zweck ist nicht gestattet.
Fazit: Komplex? Wir helfen Ihnen durch den Förderdschungel!
Die Fördermöglichkeiten der ILB bieten eine hervorragende Chance, den Traum vom Eigenheim in Brandenburg zu realisieren. Gleichzeitig sind die Anforderungen spezifisch und die Antragsstellung erfordert Sorgfalt. Um sicherzustellen, dass Sie alle Vorteile optimal nutzen und keine Fristen oder Voraussetzungen übersehen, ist professionelle Unterstützung der Schlüssel zum Erfolg.
Ihr nächster Schritt: Kontaktieren Sie die Experten von Baufi-Nord
Warten Sie nicht länger und machen Sie den ersten Schritt. Die erfahrenen Beraterinnen und Berater von Baufi-Nord stehen Ihnen zur Seite. Wir prüfen Ihre individuelle Förderfähigkeit, helfen Ihnen bei der Zusammenstellung der richtigen Anträge und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Finanzierungsstrategie, die die ILB-Förderung optimal integriert.
Vereinbaren Sie noch heute ein unverbindliches Beratungsgespräch und lassen Sie uns Ihren Weg ins Eigenheim gemeinsam planen.
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(Dieser Beitrag wurde mit Hilfe von KI erstellt und von uns redaktionell überarbeitet)
