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Neu: Förderung sozialer Mietwohnungsbau in Schleswig-Holstein

25.11.2020: Das Land Schleswig-Holstein hat weitere 60 Mio Euro für die Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus bereitgestellt und die Förderbedingungen ab dem 01.01.2021 angepasst. Diese sehen höhere Zuschüsse und höhere Mieten als bisher vor.

Soziale Wohnunsbauförderung Schleswig Holstein   shutterstock 589257140

Bildnachweis (Originalbild): Shutterstock/Bankrx

1. Was wird gefördert?

  • Neubau oder Ersterwerb von Mietwohnungen
  • Sanierung von Wohnraum (ganz oder teilweise)
  • Ausbau von vorhandenem Wohnraum (z.B. Dachgeschossausbau)
  • Für Kommunen: Vorfinanzierung der späteren Erlöse aus Grundstücksverkäufen

2. Wer wird gefördert?

  • natürliche Personen
  • juristische Personen
  • Kommunen

3. Wie wird gefördert?

  • Investitionszuschüsse (abhängig von der Lage der Immobilie und der Länge der Zweckbindung; bis zu 375 Euro je qm Wohnfläche)
  • Darlehen bis zu 20 Jahren zinsfrei (statt Zinsen fällt allerdings ein sog. "Verwaltungskostenzuschuss" von 0,5% p.a. an; hinzukommt eine Bearbeitungsgebühr von einmalig 1,5%)
  • abgezinstes Darlehen ohne laufende Zins-/Tilgungsraten (für Kommunen zur Vorfinanzierung von Grundstücksverkäufen)

4. Dauer der Zweckbindung

  • 20-35 Jahre

5. Höhe der Mieten

  • max. 5,25 EUR bis 6,10 EUR pro m2 mtl. (nach Regionalstufen) bzw. im 2. Förderweg 7,50 EUR oder 8,00 EUR pro m2 mtl. (nach Regionalstufen) je für die Dauer von 4 Jahren ab Bezugsfertigkeit
  • die Mieten können ab dem 5. Jahr nach Bezugsfertigkeit um bis zu 6,00 Prozent alle drei Jahre bis zum Ende der Zweckbindung erhöht werden

6. Sonstiges

  • die Kombination mit anderen Fördermitteln (insbesondere Förderdarlehen der KfW) ist zulässig

Im Rahmen unserer Beratungs- und Vermittlungstätigkeit berücksichtigen wir auch die neuen Förderbedingungen des Landes Schleswig-Holstein bzw. der Investitionsbank Schleswig-Holstein. Für weitere Infos nehmen Sie einfach Kontakt zu einem unserer Baufinanzierungsexperten in Schleswig-Holstein auf.

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