Neu: Förderung sozialer Mietwohnungsbau in Schleswig-Holstein
25.11.2020: Das Land Schleswig-Holstein hat weitere 60 Mio Euro für die Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus bereitgestellt und die Förderbedingungen ab dem 01.01.2021 angepasst. Diese sehen höhere Zuschüsse und höhere Mieten als bisher vor.
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1. Was wird gefördert?
- Neubau oder Ersterwerb von Mietwohnungen
- Sanierung von Wohnraum (ganz oder teilweise)
- Ausbau von vorhandenem Wohnraum (z.B. Dachgeschossausbau)
- Für Kommunen: Vorfinanzierung der späteren Erlöse aus Grundstücksverkäufen
2. Wer wird gefördert?
- natürliche Personen
- juristische Personen
- Kommunen
3. Wie wird gefördert?
- Investitionszuschüsse (abhängig von der Lage der Immobilie und der Länge der Zweckbindung; bis zu 375 Euro je qm Wohnfläche)
- Darlehen bis zu 20 Jahren zinsfrei (statt Zinsen fällt allerdings ein sog. "Verwaltungskostenzuschuss" von 0,5% p.a. an; hinzukommt eine Bearbeitungsgebühr von einmalig 1,5%)
- abgezinstes Darlehen ohne laufende Zins-/Tilgungsraten (für Kommunen zur Vorfinanzierung von Grundstücksverkäufen)
4. Dauer der Zweckbindung
- 20-35 Jahre
5. Höhe der Mieten
- max. 5,25 EUR bis 6,10 EUR pro m2 mtl. (nach Regionalstufen) bzw. im 2. Förderweg 7,50 EUR oder 8,00 EUR pro m2 mtl. (nach Regionalstufen) je für die Dauer von 4 Jahren ab Bezugsfertigkeit
- die Mieten können ab dem 5. Jahr nach Bezugsfertigkeit um bis zu 6,00 Prozent alle drei Jahre bis zum Ende der Zweckbindung erhöht werden
6. Sonstiges
- die Kombination mit anderen Fördermitteln (insbesondere Förderdarlehen der KfW) ist zulässig
Im Rahmen unserer Beratungs- und Vermittlungstätigkeit berücksichtigen wir auch die neuen Förderbedingungen des Landes Schleswig-Holstein bzw. der Investitionsbank Schleswig-Holstein. Für weitere Infos nehmen Sie einfach Kontakt zu einem unserer Baufinanzierungsexperten in Schleswig-Holstein auf.
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