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KfW: neue Bedingungen und Konditionen

20.05.2019: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) passt die Bedingungen und Konditionen bei den Förderdarlehen im wohnwirtschaftlichen Bereich an. Eine Änderung ist schon seit Jahren überfällig.

KfW senkt die Bereitstellungszinsen

Es ist anbsurd: wer aktuell eine Immobilie finanziert, muss Bereitstellungszinsen zahlen, die deutlich über dem eigentlichen Zinssatz für das Darlehen liegen. Wer sein Darlehen verspätet bei der KfW abruft, zahlt somit mehr Zinsen als der, der sein Darlehen frühzeitig in Anspruch nimmt. Allerdings war die KfW dabei bislang in guter Gesellschaft, denn Bereitstellungszinsen von 3 Prozent jählich (0,25% monatlich) sind bei fast allen deutschen Banken seit Jahrzehnten Standard.

Die KfW prescht jetzt vor und senkt ab dem 01.06.2019 den Bereitstellungszins von derzeit 3,00 Prozent jährlich auf 1,80%. Damit trägt man dort der andauerenden Niedrigzinsphase Rechnung. ich bin mal gespant, ob andere Banken diesem Beispiel folgen werden. Die Änderung gilt allerdings nur für Darlehen, die ab dem 01.06.2019 beantragt werden!

Außerdem neu bei der KfW:

  • Verlängerung der bereitstellungszinsfreien Zeit von 6 auf 12 Monate (gilt für die Energieeffizienzprogramme 151, 152, 153)
  • Beim Programm 159 (Altersgerecht Umbauen) werden die technischen Mindestanforderungen und die förderfähigen Maßnahmen angepasst: Maßnahmen müssen künftig ausschließlich durch Fachunternehmen ausgeführt werden. Materialkosten bei Eigenleistungen werden dann nicht mehr anerkannt.

Ihr

Olaf Varlemann

Inhaber von baufi-nord.de

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