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Änderungen beim KfW-Programm Wohneigentum für Familien (KfW 300) beschlossen!

Die KfW bzw. die Bundesregierung hat unmittelbar im Vorfeld des sog. Wohnungsgipfels einige Änderungen beim KfW-Förderprogramm "Wohneigentum für Familien" (WEF) beschlossen. Inwieweit diese Verbesserungen dazu führen, dass die Nachfrage nach diesem Förderprogramm signifikant steigt, bleibt abzuwarten.

KfW Foerderdschungel

Folgende Änderungen gelten ab dem 16.10.2023:

  • Die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens, das zur Nutzung des Kreditprogramms berechtigt, wird für eine Familie mit einem Kind von 60.000 EUR auf 90.000 EUR angehoben (je weiterem Kind kommen 10.000 Euro hinzu).
  • Die von der Zahl der Kinder abhängigen Kredithöchstbeträge werden um bis zu 35.000 EUR angehoben:

Ansonsten bleibt alles beim Alten!

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"Gefördert wird wie bisher der Neubau sowie der Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB) neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohngebäude zur Selbstnutzung in den Stufen „Klimafreundliches Wohngebäude“ und „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“. Pro Antrag kann maximal eine Wohneinheit gefördert werden. Antragsberechtigt sind Privatpersonen oder Haushalte, die zu mindestens 50 % (Mit-)Eigentum an selbstgenutztem Wohneigentum erwerben möchten und in denen mindestens ein leibliches oder angenommenes Kind gemeldet ist, das zum Zeitpunkt des Antrags das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Die Förderung umfasst bis zu 100 % der förderfähigen Investitionen, d.h. die gesamten Ausgaben für das Bauwerk, die Leistungen der Fachplanung und Baubegleitung, einschließlich der Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse und Nachhaltigkeitszertifizierung. Bei Eigenleistung sind die Ausgaben für das Material förderfähig....."

Die "bautechnischen bzw. energetischen Hürden" bleiben also unverändert hoch. Ob das jetzt der große Durchbruch ist, um Wohneigentum für Familien (immerhin der Name dieses Förderprogramms!) wieder interessanter und vor allem bezahlbarer zu machen, darf bezweifelt werden.

Aber wir schauen einfach mal, was diese Änderungen in der Praxis bringen. Bislang war die Nachfrage nach diesem Darlehensprogramm ja eher gleich Null.

Ihr

Olaf Varlemann

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