Mehr Infos
Skip to main content

KfW-Förderdarlehen mit Auslandswohnsitz?!

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt spezielle Förderdarlehen für den Neubau, Kauf oder die Modernisierung von Wohngebäuden. Je nach Vorhaben liegen die Zinssätze aktuell teils deutlich unter den allgemein üblichen Darlehenskonditionen der Banken. Aber leider hat die KfW "im Kleingedruckten" eine Bedingung, die die Kreditvergabe an sog. Steuerausländer/Gebietsfremde deutlich einschränkt.

KfW Legal Opinion

Die KfW vergibt keine Darlehen direkt an Privatkunden. Wer ein Förderdarlehen in Anspruch nehmen will, muss dieses Förderdarlehen immer über eine "durchleitende Bank" beantragen. Das sind eigentlich alle in Deutschland tätigen Geschäftsbanken. Die Bank vergibt dabei das Darlehen an den Kunden und refinanziert sich über das entsprechende KfW-Programm.

Die durchleitende Bank muss gegenüber der KfW nachweisen, dass die Förderbedingungen erfüllt werden. Und die Banken müssen noch eine grundlegende Bedingung erfüllen: sobald ein Darlehensnehmer seinen Wohnsitz außerhalb Deutschlands, der EU oder der Schweiz hat, verlangt die KfW eine sog. Legal Opinion. Dabei handelt es sich um ein Rechtsgutachten, das bestätigt, dass die Kreditvergabe nicht gegen die Vorgaben der KfW verstösst.

Neu: ChatGPT "Baufi-Nord International". Unser kleines KI-Tool basiert auf ChatGPT und wurde von uns mit vielen Infos speziell zum Thema "Finanzierung mit Auslandswohnsitz" gefüttert. Siehe https://chatgpt.com/g/g-bFb4gdNQF-baufi-nord-international

Ein solches Rechtsgutachten ist sehr aufwendig und dementsprechend teuer. In der Folge verzichten die Banken in Deutschland in der Regel auf derartige Rechtsgutachten. Und das wiederum führt dazu, dass sie KfW-Darlehen erst gar nicht anbieten/abwickeln.

Besonders ärgerlich ist das aktuell vor allem, wenn Sie beispielsweise ein modernisierungsbedürftiges Einfamilienhaus in Deutschland kaufen, modernisieren und kurzfristig selbst dort einziehen wollen ("Heimkehrer"). Da bleibt nur das Thema Modernisierung erst nach dem Umzug nach Deutschland anzugehen (oder auf die KfW-Förderung zu verzichten). Für die KfW ist der Wohnort am Tag der Beantragung der KfW-Förderdarlehen maßgeblich.

Fördermittel des Bundeswirtschaftsministerium ("Bafa") können Sie allerdings auch mit einem Wohnsitz außerhalb der EU bzw. Schweiz beantragen. Da besteht die Förderung allerdings aus Zuschüssen (keine Darlehen), die erst nach Abschluß der geförderten Maßnahmen ausgezahlt werden.

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter speziell für Steuerausländer!

Das könnte Sie auch interessieren: