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Baufinanzierungen für Steuerausländer und Grenzgänger: Großbritannien

Sie leben und/oder arbeiten in Großbritannien und möchten eine Immobilie in Deutschland über eine deutsche Bank und In Euro finanzieren? Das wird bislang “ein bisschen” kompliziert, denn durch die seit dem 21.03.2016 in Deutschland gültige Wohnimmobilienkreditrichtlinie und dem damit verbundenen Wandlungsrecht waren Immobilienfinanzierungen mit einem Wohnsitz in Großbritannien fast unmöglich. Durch den entgültigen Vollzug des Brexits ergeben sich allerdings einige neue Möglichkeiten.

Zuletzt aktualisiert: 15.03.2023

Baufinanzierung mit Wohnsitz in Großbritannien shutterstock

Bildnachweis: Shutterstock/Jeanette Teare

Bis Ende 2020 gab es bei dem Thema "Immobilienfinanzierung in Deutschland" das Problem, dass allen Verbrauchern mit Wohnsitz UK gem. der sog. Wohnimmobilienkreditrichtlinie (§ 503 BGB) ein sog. Wandlungsrecht zustand. Dieses Wandlungsrecht bezieht sich auf Darlehen, die ab dem März 2016 aufgenommen wurden. Gem. diesem Wandlungsrecht können Sie die Umwandlung der Währung Ihres sog. Immobiliardarlehens von Euro in Pfund verlangen. Voraussetzung ist, dass sich das Kursverhältnis von britischen Pfund zum Euro um mehr als 20 Prozent zu Ihren Ungunsten verändert. Mit diesem Wandlungsrecht hatten und haben die Kreditinstitute in Deutschland aus verschiedenen Gründen ein echtes Problem. In der Folge vergeben deutsche Banken grundsätzlich keine Darlehen an Verbraucher, die unter dieses Wandlungsrecht fallen.

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Aber: nachdem nun der Brexit vollzogen ist und auch die Übergangsfrist vorrüber ist, ändert sich die Situation. Seit Großbritannien endgültig aus der EU ausgetreten ist, entfällt das Wandlungsrecht bei seit dem abgeschlossenen Darlehensverträgen. Und wir haben tatsächlich einige Banken, die mit der Darlehensvergabe trotz Wohnsitz in UK kein Problem mehr haben.

Dauerhafter Wohnsitz in Großbritannien?!

Wenn Sie dauerhaft in Großbritannien leben und arbeiten, können wir Ihre Immobilie hier in Deutchland relativ einfach finanzieren. Die Finanzierungsmöglichkeiten sind aufgrund der Anzahl an Anbietern allerdings eingeschränkt. Grundvoraussetzungen sind, dass sich die Immobilie an einem guten bis sehr guten Standort befindet und Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse mindestens "o.K." sind. Finanzierbar sind nur "normale" Immobilien (z.B. Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser usw.). Nicht finanzierbar sind Spezialimmobilien in dörflichen Lagen (beispielsweise das 200 Jahre alte Herrenhaus in Mecklenburg-Vorpommern).

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Expats und Rückkehrer?!

Sollten Sie derzeit als Expat in Großbritannien leben und arbeiten und in Kürze nach Deutschland zurückkehren, steigen Ihre Chancen auf eine Immobilienfinanzierung in Deutschland deutlich. Hier stehen uns einige weitere Bankpartner für eine Immobilienfinanzierung zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass Sie innerhalb von spätestens 6 Monaten nach Deutschland zurückkehren (Erstwohnsitz). Das gilt auch, wenn sie weiterhin in UK arbeiten und Ihr Einkommen weiterhin in Pfund beziehen ("Grenzgänger"). Typisches Finanzierungsvorhaben wäre dann der Neubau oder Kauf einer Immobilie zur Selbstnutzung (bei Neubauvorhaben wird die "6-Monats-Frist" ggf. etwas lockerer gesehen). Sollten Sie im Rahmen Ihrer Rückkehr den Arbeitgeber wechseln, wird es schon wieder kompliziert, denn da kann Ihnen das Thema "Probezeit" unter Umständen wieder einen Strich durch die Rechnung machen.

Grenzgänger?!

Grenzgänger sind für uns (und für unsere Bankpartner) - unabhängig von irgendwelchen steuerrechtlichen Begrifflichkeiten- alle Verbraucher, die ihren Lebensmittelpunkt (inkl. einer Meldeadresse!) in Deutschland haben, aber in Großbritannien arbeiten und/oder ihr Einkommen in britischen Pfund erzielen (und ggf. auch in Großbritannien versteuern!). Auch in diesen Fällen können wir Ihnen Immobilienfinanzierungen bei deutschen Banken zu ganz normalen Konditionen anbieten.

Sind auch Selbständige finanzierbar?

Hier wird es wirklich kompliziert, denn die deutschen Banken sind per Gesetz dazu verpflichtet, die Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu prüfen. Das ist bei einem Einkomen aus selbständiger Tätigkeit in UK schwierig, denn die Banken hierzulande kennen sich mit den rechtlichen/steuerlichen Gegebenheiten in UK nicht aus. In der Folge machen die Banken bei dem Einkommen aus selbständiger Tätigkeit einen Strich (= Null). Damit ist eine Finanzierung nur möglich, wenn das Einkommen des Partners bzw. Partnerin ausreicht, um Darlehensraten, Lebenshaltung usw. alleine zu tragen. Wir haben allerings einen Bankpartner, der auch Selbstständige mit Auslandswohnsitz finanziert, allerdings nur bis maximal 60 % des Immobilienwertes.

Zu den Selbständigen gehören beispielsweise  auch Mehrheitsgesellschafter von Kapitalgesellschaften oder Partner von Anwaltskanzleien o.ä.

Was ist finanzierbar?

  • wohnwirtschaftlich Immobilien in Deutschland (selbstgenutzt und/oder vermietet)
  • Neubau und Kauf (Mindestdarlehensbetrag 100.000 Euro)
  • Anschlussfinanzierung/Umschuldung vorhandener Immobiliendarlehen (Mindestdarlehensbetrag 50.000 Euro)
  • Neu: reine Modernisierungsmaßnahmen (ab 50.000 Euro, auch bei bereits bzw. noch bestehenden Darlehen!)
  • Kapitalbeschaffungen für sonstige Zwecke (z.B. Immobilienerwerb in UK); das Darlehen muss dabei über eine Immobilie in Deutschland grundbuchlich abgesichert werden!

Wir unterstützen Sie bei Ihrem Finanzierungsvorhaben!

Wir haben seit Einführung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie in 2016 rund 400 Finanzierungen für "Briten" erfolgreich abgewickelt (auch schon vor dem Brexit; Stand Mai 2021). Insoweit können Sie auf unsere Erfahrung in diesem Bereich zählen.

Sie können uns auch eine Online-Anfrage-Anfrage senden. Darin werden die wesentlichen Eckdaten zu Ihrem Finanzierungsvorhaben erfasst. Diese Online-Anfrage löst keine Schufa-Meldung oder Schufa-Abfrage aus. Nach Eingang der Anfrage setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und besprechen alle weiteren Details. Sie können sich aber selbstverständlich auch direkt mit uns in Verbindung setzen.

 

Olaf Varlemann
Bankkaufmann (Geschäftsführer Baufi-Nord GmbH)

An der Strusbek 10 - D-22926 Ahrensburg

Telefon: +49 (0)1590- 18 58 231

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