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Förderung von Wohneigentum in Hamburg

Der Traum vom eigenen Zuhause in der Hansestadt ist für viele ein zentraler Lebenswunsch. Doch die Umsetzung kann eine finanzielle Herausforderung sein. Um diesen Traum zu unterstützen, bietet die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) verschiedene Programme an, die den Weg ins Eigenheim erleichtern. Ob Sie eine Bestandsimmobilie kaufen, einen Neubau planen oder Ihr Zuhause energetisch modernisieren möchten – es gibt passende Fördermöglichkeiten. Dieser Artikel gibt Ihnen einen klaren Überblick über die wichtigsten Förderungen für Ihr Vorhaben in Hamburg.

Zuletzt aktualisiert: 02.11.2025

1. Förderung beim Kauf einer bestehenden Immobilie: Das IFB-Eigenheimdarlehen Gebrauchtimmobilie

  • Zweck: Das zinsgünstige Darlehen unterstützt den erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum.
  • Kernvoraussetzungen:
    • Wer wird gefördert: Gefördert werden natürliche Personen, in deren Haushalt mindestens ein minderjähriges Kind lebt.
    • Einkommensgrenzen: Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten:
      • 1-Personen-Haushalt: 75.000 €
      • 2-Personen-Haushalt: 100.000 €
      • Für jedes minderjährige Kind im Haushalt erhöht sich die Einkommensgrenze um weitere 20.000 €.
    • Sanierungspflicht: Beachten Sie unbedingt die zentrale Bedingung der energetischen Sanierung. Gefördert wird der Erwerb von Immobilien der Energieeffizienzklassen D bis H, die im Zuge des Kaufs auf mindestens die Klasse C saniert werden müssen. Dies ist ein entscheidender Punkt für Ihre Budgetplanung: Die Kosten für die energetische Sanierung müssen von Anfang an in Ihre Gesamtfinanzierung einkalkuliert werden. Für diese Sanierungsmaßnahmen können Sie unter Umständen zusätzliche Zuschüsse aus der "Hamburger Heizungsförderung" (siehe Abschnitt 3) beantragen, um Ihre finanzielle Last zu verringern.
  • Konditionen im Überblick:
    • Darlehensvolumen: 150.000 € bis 180.000 €
    • Zinssatz: 2 %
    • Zinsbindung: 15 Jahre
  • Wichtiger Hinweis zur Antragsstellung: Der entscheidende erste Schritt ist die Antragsstellung über ein Kreditinstitut, das eine Kooperationsvereinbarung mit der IFB Hamburg hat. Dies muss vor Beginn des Vorhabens geschehen, spätestens jedoch unmittelbar nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags. Wir empfehlen dringend, den Antrag bereits vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags zu stellen, um Finanzierungssicherheit zu gewährleisten.

2. Unterstützung für Ihren Neubau: Das IFB-Eigenheimdarlehen Neubau

  • Zweck: Dieses Darlehen fördert den erstmaligen Bau oder den Kauf eines neu errichteten, selbstgenutzten Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.
  • Wer wird gefördert: Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Wohneigentum in Hamburg erwerben möchten. Es gelten dieselben Einkommensgrenzen wie beim Darlehen für Gebrauchtimmobilien (75.000 € für 1 Person, 100.000 € für 2 Personen). Für jedes minderjährige Kind im Haushalt erhöht sich die Einkommensgrenze um weitere 20.000 €.
  • Was wird gefördert: Die Förderung deckt eine breite Palette von Kosten ab:
    • Grundstücks- und Kaufpreiskosten
    • Baunebenkosten
    • Kosten für Außenanlagen
    • Erwerbsnebenkosten
  • Konditionen im Überblick:
    • Maximales Darlehensvolumen: 150.000 €
    • Zinssatz: 2 %
    • Zinsbindung: 15 Jahre
  • Wichtiger Hinweis zur Antragsstellung: Auch hier muss der Antrag vor Beginn des Vorhabens über ein kooperierendes Kreditinstitut bei der IFB Hamburg eingereicht werden. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie den Antrag stellen, bevor Sie vertragliche Verpflichtungen eingehen.

3. Zuschüsse für die Modernisierung: Die Hamburger Heizungsförderung

Die energetische Sanierung, insbesondere der Austausch der Heizungsanlage, wird in Hamburg gezielt bezuschusst, um den Klimaschutz voranzutreiben.

  • Ziel der Förderung: Die Versorgung von Gebäuden mit Heizung und Warmwasser ist für rund ein Drittel der CO₂-Emissionen in Hamburg verantwortlich. Ziel der Förderung ist es, den Energiebedarf zu senken und den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen.
  • Was wird gefördert: Die Zuschüsse umfassen Maßnahmen aus den Fördermodulen "Wärmenetzanschluss" und "Erneuerbare Wärme":
    • Zuschüsse für Wärmepumpen (inklusive notwendiger Umfeldmaßnahmen)
    • Zuschüsse für den Anschluss an ein Wärmenetz (inklusive Umfeldmaßnahmen)
    • Solarthermieanlagen
    • Biomasseanlagen
    • Wärmespeicher
    • Mehrfachnutzung von Flächen durch den Einsatz von erneuerbaren Energien
  • Wichtige Regeln:
    • Antrag vor Beginn: Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens (d. h. vor Abschluss von Liefer- oder Leistungsverträgen) gestellt und bewilligt sein.
    • Kombination mit Bundesmitteln: Wenn Sie diese Förderung mit Bundesmitteln kombinieren möchten, ist ein exakter Ablauf entscheidend. Ihr Handwerkervertrag muss eine Klausel mit einer "aufschiebenden Bedingung" enthalten. Diese stellt sicher, dass der Vertrag erst gültig wird, wenn sowohl die Bundes- als auch die Landesförderung bewilligt sind.
    • Handwerkerpflicht: Alle Installationen müssen von eingetragenen Fachhandwerksbetrieben ausgeführt werden.

4. Flexible Ergänzungen: Weitere Darlehen der IFB

Um Finanzierungslücken zu schließen oder langfristige Zinssicherheit zu schaffen, bietet die IFB zwei flexible, nachrangige Darlehen an. "Nachrangig" bedeutet, dass die IFB im Falle von Zahlungsschwierigkeiten nach Ihrer Hauptbank bedient wird. Für Ihre Hausbank senkt dies das Risiko und macht sie oft eher bereit, die Hauptfinanzierung zu günstigeren Konditionen zu genehmigen.

  • IFB-Ergänzungsdarlehen: Ein nachrangiges Darlehen von bis zu 100.000 € zur Ergänzung Ihrer Hauptfinanzierung. Sie können zwischen einer Zinsbindung von 10 oder 15 Jahren wählen.
  • IFB-Konstantdarlehen: Dieses ebenfalls nachrangige Darlehen von bis zu 100.000 € bietet mit einer festen Zinsbindung von 25 Jahren maximale Planungssicherheit für Ihre Finanzierung.
  • Gemeinsamkeiten: Beide Darlehen können für den Bau und Erwerb von Wohneigentum genutzt werden. Anfallende Modernisierungskosten werden in der Regel zu 50 % mitfinanziert. Beachten Sie, dass die maximale Darlehenssumme aus den verschiedenen IFB- und KfW-Programmen in der Regel 150.000 € nicht überschreiten soll. Diese Obergrenze erfordert eine sorgfältige strategische Auswahl, da nicht alle Programme beliebig kumuliert werden können. Hier ist eine fachkundige Beratung entscheidend, um die maximale Fördersumme auszuschöpfen.

5. Der Weg zur Förderung: So kommen Sie ans Ziel

Wie Sie sehen, ist der Weg zur optimalen Förderung vielschichtig. Die Kombination von Darlehen und Zuschüssen, die Einhaltung der Sanierungspflicht beim Kauf einer Gebrauchtimmobilie und die korrekte Antragsstellung bei gleichzeitiger Nutzung von Bundesmitteln erfordern eine genaue Analyse Ihrer persönlichen Situation. Die Berater von Baufi-Nord behalten den Überblick im Förderdschungel und entwickeln mit Ihnen eine maßgeschneiderte Förderstrategie – von der Auswahl der richtigen Programme bis zur korrekten Antragsstellung über unsere Partnerbanken.

Lassen Sie sich jetzt beraten!

Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin mit den Beraterinnen und Beratern von Baufi-Nord. Gemeinsam finden wir die passenden Förderungen, damit Ihr Traum vom Eigenheim in Hamburg Wirklichkeit wird.

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(Dieser Beitrag wurde mit Hilfe von KI erstellt und redaktionell überarbeitet/angepasst)