Förderung von Wohneigentum in Rheinland-Pfalz
Der Traum vom eigenen Haus oder der eigenen Wohnung ist für viele ein zentraler Lebenswunsch. In Rheinland-Pfalz kann dieser Traum mit der staatlichen Eigenheimförderung der Investitions- und Strukturbank (ISB) ein entscheidendes Stück näher rücken. In einer Zeit schwankender Zinsen bietet das Angebot der ISB mit langfristig festgeschriebenen Zinssätzen eine unschätzbar wertvolle Grundlage für Ihre Finanzplanung. Dieses Förderprogramm stellt angehenden Bauherrinnen und Käufern attraktive, zinsgünstige Darlehen und Tilgungszuschüsse zur Verfügung, die die finanzielle Belastung deutlich reduzieren können.
Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen zur Förderung – Wer wird gefördert, was wird gefördert, wie hoch ist die Unterstützung und was gibt es zu beachten? Da die Details der Förderprogramme komplex sein können, ist eine professionelle Beratung entscheidend für den Erfolg Ihres Vorhabens und die optimale Ausschöpfung der Möglichkeiten.
Update: 04.11.2025
Wer wird gefördert?
Die Förderung richtet sich an Bauherrinnen und Bauherren sowie an Käuferinnen und Käufer von selbstgenutztem Wohneigentum in Rheinland-Pfalz. Ein zentrales Kriterium für den Erhalt der Fördermittel ist das Einkommen des Haushalts.
Um förderberechtigt zu sein, darf das jährliche Haushaltseinkommen die gesetzlich festgelegte Einkommensgrenze nach § 13 Abs. 2 des Landeswohnraumförderungsgesetzes (LWoFG) um nicht mehr als 60 % übersteigen.
Beispielhafte Einkommensgrenzen
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Haushaltsgröße |
Einkommensgrenze (netto) |
Jahresbruttoeinkommen (ca.) |
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1 Person |
29.600 € |
43.516 € |
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2 Erwachsene |
42.400 € |
61.801 € |
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2 Erwachsene, 1 Kind |
54.240 € |
78.716 € |
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2 Erwachsene, 2 Kinder |
66.080 € |
95.630 € |
Hinweis: Diese Bruttoeinkommenszahlen sind Schätzungen, die auf einem Haushalt mit einem einzigen Verdiener, dem Arbeitnehmerpauschbetrag und pauschalen Abzügen (je 10 % für Steuern, Kranken-/Pflege- und Rentenversicherung) basieren. Ihre tatsächliche Einkommensgrenze wird auf der Grundlage Ihrer spezifischen Umstände genau berechnet und ist ein unerlässlicher Bestandteil des Beratungsgesprächs.
Was wird gefördert?
Die ISB unterstützt eine Vielzahl von Maßnahmen auf dem Weg zum selbstgenutzten Wohneigentum. Förderfähig sind:
- Ankauf, Neubau oder der Ersterwerb von Häusern und Wohnungen zur Selbstnutzung
- Ausbau, Umbau, Umwandlung, Erweiterung und Modernisierung von selbstgenutztem Wohnraum
- Ersatzneubau nach dem Abriss eines bestehenden Gebäudes
- Räume zur gemeinschaftlichen privaten Nutzung im Rahmen von Wohnprojekten
Wie hoch ist die Förderung? Darlehen und Zuschüsse erklärt
Die Förderung setzt sich aus einem zinsgünstigen Darlehen und einem Tilgungszuschuss zusammen, der Ihre Darlehenslast direkt reduziert.
Das ISB-Darlehen
Die Basis der Förderung ist ein Darlehen der ISB, das in der Regel im Nachrang zur Hauptfinanzierung Ihrer Bank im Grundbuch eingetragen wird. Das bedeutet, das ISB-Darlehen wird im Grundbuch nach dem Darlehen Ihrer Hausbank eingetragen. Diese Struktur ist üblich und ermöglicht es Ihnen, die staatliche Förderung nahtlos mit Ihrer Hauptfinanzierung zu kombinieren. Ein wesentlicher Vorteil dieses Darlehens ist die besonders lange Zinsfestschreibung von wahlweise 20 oder 30 Jahren, die Ihnen eine außergewöhnliche Planungssicherheit für Ihre Finanzierung bietet.
Die Darlehenshöhe
Die maximale Höhe des ISB-Darlehens richtet sich nach der sogenannten „Fördermietenstufe“ Ihrer Stadt oder Gemeinde. Je nach Wohnungsbedarf vor Ort variieren die Höchstbeträge zwischen 150.000 € (in Gemeinden der Stufen 1-2) und 190.000 € (in Gemeinden der Stufen 5-7).
Zusätzlich können unter bestimmten Umständen Zusatzdarlehen gewährt werden, die die Fördersumme weiter erhöhen. Dazu gehören:
- Bei Ersatzneubauten
- Für Haushalte, deren Einkommen die niedrigere Einkommensgrenze um nicht mehr als 10 % überschreitet
- Für jedes Kind im Haushalt
- Für jede haushaltsangehörige Person mit einer Schwerbehinderung (GdB von mindestens 50)
- Beim Ankauf einer Bestandsimmobilie
- Bei baulichen Maßnahmen, die nach einem Ankauf durchgeführt werden
Der Tilgungszuschuss: Geld geschenkt vom Staat
Ein besonders attraktiver Baustein der Förderung ist der Tilgungszuschuss. Hierbei handelt es sich um einen Nachlass auf die Darlehenssumme, der nicht zurückgezahlt werden muss. Er reduziert Ihre Restschuld von Anfang an. Der Zuschuss kann bis zu 10 % betragen und hängt von Ihrem Einkommen und der Art Ihres Vorhabens ab.
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Maßnahme |
Einkommen |
Tilgungszuschuss |
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Ankauf |
Bis zu 60 % über Einkommensgrenze |
5,0 % |
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Ankauf |
Bis zu 10 % über Einkommensgrenze |
7,5 % |
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Neubau / Ersterwerb / Ersatzneubau |
Bis zu 60 % über Einkommensgrenze |
5,0 % |
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Neubau / Ersterwerb / Ersatzneubau |
Bis zu 10 % über Einkommensgrenze |
7,5 % |
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Neubau (Effizienzhaus 55) |
Bis zu 60 % über Einkommensgrenze |
7,5 % |
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Neubau (Effizienzhaus 55) |
Bis zu 10 % über Einkommensgrenze |
10,0 % |
Was ist sonst noch zu beachten?
Um die Förderung zu erhalten, müssen einige Rahmenbedingungen erfüllt sein. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Eigenkapital: Sie müssen mindestens 10 % der Gesamtkosten als Eigenkapital in die Finanzierung einbringen.
- Wohnflächenobergrenzen: Für einen Haushalt mit bis zu vier Personen darf die Wohnfläche 145 m² nicht überschreiten. Die Obergrenze von 145 m² kann sich um jeweils 15 m² für jede der folgenden zutreffenden Bedingungen erhöhen: bei Ankauf einer Bestandsimmobilie, bei einem Ersatzneubau, wenn ein Hauswirtschaftsraum innerhalb der Wohnfläche geschaffen werden muss, für jede weitere Person ab dem fünften Haushaltsmitglied und für jedes Haushaltsmitglied mit Schwerbehinderung (sofern der Haushalt aus mindestens vier Personen besteht).
- Zeitpunkt der Antragstellung: Ein entscheidender Punkt: Sie dürfen mit dem Bauvorhaben erst nach Erhalt der Förderbestätigung beginnen. Beim Kauf einer bestehenden Immobilie darf der notarielle Kaufvertrag zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als zwei Monate sein. Beachten Sie zudem, dass bei einem Ersterwerb (Kauf eines Neubaus) der Förderantrag innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss des Kaufvertrags gestellt werden muss.
- Antragsweg: Der Antragsprozess beginnt auf kommunaler Ebene. Sie müssen Ihren vollständigen Antrag bei der für Ihren Standort zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung einreichen. Diese prüft die grundlegenden Kriterien und stellt bei Erfüllung eine „Förderbestätigung“ aus – das grüne Licht für die ISB, die finale Darlehensbearbeitung zu starten.
- Ausschlusskriterien: Der Erwerb von Wohneigentum von Verwandten in gerader Linie (z. B. von Eltern oder Großeltern) wird nicht gefördert.
Alternative für höhere Einkommen: Das ISB-Darlehen Wohneigentum Universell
Für Antragsteller, deren Haushaltseinkommen die Grenzen der sozialen Wohnraumförderung übersteigt, bietet die ISB eine interessante Alternative: das ISB-Darlehen Wohneigentum Universell. Dieses Programm ist nicht an die strengen Kriterien der sozialen Förderung gebunden und bietet folgende Vorteile:
- Keine Einkommensgrenzen
- Keine Wohnflächenobergrenzen
- Darlehensbetrag zwischen 25.000 € und 100.000 €
- Förderung von Neubau, Ankauf und Modernisierung zur Selbstnutzung
Dieses Programm ist eine ausgezeichnete Wahl für Haushalte, die die Einkommensgrenzen der sozialen Wohnraumförderung knapp verfehlen, aber dennoch ein staatlich abgesichertes Darlehen mit planbaren Konditionen als Teil ihrer Gesamtfinanzierung nutzen möchten.
Fazit: Ihr Weg zur optimalen Förderung
Die Eigenheimförderung der ISB in Rheinland-Pfalz ist ein hervorragendes Instrument, um die Finanzierung Ihres Traumhauses auf eine solide Basis zu stellen. Die lange Zinsbindung sorgt für Sicherheit, und der Tilgungszuschuss ist eine direkte finanzielle Entlastung, die Ihre monatliche Rate und die Gesamtkosten senkt.
Die Förderlandschaft ist jedoch komplex, und die Einhaltung aller Voraussetzungen ist entscheidend für den Erfolg. Eine individuelle Prüfung Ihrer persönlichen und finanziellen Situation ist der erste Schritt, um das maximale Potenzial der Förderung auszuschöpfen.
Der Unterschied zwischen einem erfolgreichen Antrag und einer verpassten Chance liegt im Detail. Verschenken Sie kein Geld. Kontaktieren Sie unsere Experten von Baufi-Nord für eine kostenlose, tiefgehende Analyse Ihrer Fördermöglichkeiten. Wir entwerfen für Sie den optimalen Weg durch den Antragsprozess und stellen sicher, dass Ihr Vorhaben auf dem stärksten möglichen finanziellen Fundament steht.
>>Baufinanzierungsexperten in Rheinland-Pfalz>>
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