KfW ändert Rahmenbedingungen in den "Energieeffizient-Programmen"
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ändert mit Wirkung vom 17. April 2018 wesentliche Nebenbedingungen in der Förderprogrammen "Energieeffizient Bauen" (Nr. 153) und "Energieeffizient Sanieren" (Nr. 151/152). Die Änderungen betreffen die mögliche Sollzinsbindung, die Sondertilgungsoption und die bereitstellungszinsfreie Zeit.